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Eurogine zu 10.000 Euro Schmerzengeld wegen fehlerhafter Kupferspirale verurteilt

ID: 2254435

CLLB Rechtsanwälte erstreitet Urteil am LG München


(IINews) - Berlin, München, 01.06.2026. Eurogine, der spanische Hersteller von Kupferspiralen, muss einer Mandantin von CLLB Rechtsanwälte 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das hat das Landgericht München I bereits mit Urteil vom 29. Januar 2026 entschieden. Grund ist, dass die Seitenarme der Spirale abgebrochen sind und die Klägerin körperliche und psychische Schmerzen erleiden musste.
Bei bestimmten Chargen der Kupferspiralen des Herstellers Eurogine konnte es zu einem Bruch der Seitenarme aufgrund von Materialfehlern kommen. Das deutsche Gesundheitsamt gab deshalb Ende 2019 eine entsprechende Warnmeldung heraus und es folgte ein Rückruf der betroffenen Serien.
Der Rückruf erfolgte allerdings für einige Frauen zu spät, da sie sich bereits eine Kupferspirale (Intrauterinpessar, kurz IUP) hatten einsetzen lassen, die sich nachträglich als fehlerhaft erwies. So erging es auch der Klägerin, bei der bereits 2018 eine Kupferspirale eingesetzt wurde. Bei der Entfernung brachen beide Seitenarme ab und mussten später unter Vollnarkose entfernt werden. „Für unsere Mandantin war dies mit schmerzhaften Eingriffen und auch großen psychischen Belastungen, u.a. mit der Sorge, keine Kinder mehr bekommen zu können, verbunden. Für derartige lebensbeeinträchtigende Schmerzen haben wir ein angemessenes Schmerzensgeld gefordert“, sagt Rechtsanwalt Matthias Ruigrok van de Werve.
Die Klage hatte vollen Erfolg, zumal das Gerichtüber die eigentlich beantragten € 7.500 insgesamt € 10.000,00 an Schmerzengeld zusprach. CLLB Rechtsanwälte hat schon mehrfach Schmerzensgeldansprüche gegen Eurogine durchgesetzt. Das Urteil des LG München I reiht sich hier nahtlos ein und zeigt, dass betroffene Frauen gute Aussichten auf Schmerzengeld haben. So existieren mittlerweile über 30 Urteile im gesamten Bundesgebiet. Die grundsätzliche Haftungsfrage wurde von Oberlandesgerichten bereits mehrfach zutreffend zu Gunsten der betroffenen Frauen bejaht.
„Bei der Höhe des Schmerzensgelds hat das Landgericht München I die körperlichen Schmerzen und psychischen Belastungen unserer Mandantin berücksichtigt. Hierbei hat es sich an einer bereits rechtskräftigen Entscheidung des OLG Karlsruhe orientiert. Das Urteil zeigt, dass intimste Eingriffe an einem besonders sensiblen und absolut schützenswerten Bereich angemessen gewichtet werden müssen. Hinzu kommen psychische Ängste, die sehr belastend sein können. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, ob es auch der Höhe nach in der 2. Instanz standhält,bleibt abzuwarten“ so Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve von der Kanzlei CLLB, der das Urteil erstritt.





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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügenüber langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke"CLLB"stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



PresseKontakt / Agentur:

CLLB Rechtsanwälte Liebl, Leitz, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: kanzlei(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Datum: 01.06.2026 - 09:11 Uhr
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München


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