Monetäre Sozialleistungen des Staates im Jahr 2025 um 5,9 % gestiegen
(ots) -
- Weiterhinüberdurchschnittlicher Ausgaben-Anstieg im langfristigen Vergleich seit 1991, aber schwächer als in den beiden Vorjahren
- Deutlich mehr Ausgaben für Renten und Pensionen sowie für Arbeitslosengeld I und Berufsförderung, leichter Rückgang beim Bürgergeld
Der Staat hat im Jahr 2025 mehr für Geldleistungen zur Absicherung sozialer Risiken ausgegeben als im Vorjahr. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stiegen die monetären Sozialleistungen des Staates 2025 gegenüber 2024 um 5,9 % oder 41,7 Milliarden Euro auf 751,2 Milliarden Euro. Damit war der Anstieg im Vergleich zum langjährigen Durchschnitt seit 1991 (+3,4 %) weiter überdurchschnittlich. Er fiel aber geringer aus als in den beiden Jahren zuvor (2024: +7,4 %; 2023: +6,9 %). Bei den Angaben handelt es sich um die monetären Sozialleistungen des Staates in jeweiligen Preisen in der Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Da die Verbraucherpreise im Jahr 2025 deutlich schwächer stiegen (+2,2 %), ergibt sich auch real (preisbereinigt) ein Anstieg der monetären Sozialleistungen.
Die Ausgaben des Staates insgesamt wuchsen im Jahr 2025 mit +5,7 % nur geringfügig schwächer als die monetären Sozialleistungen, sodass deren Anteil an den staatlichen Gesamtausgaben auf Vorjahresniveau bei 33,2 % verharrte.
Mehr Ausgaben aufgrund der Eintrübung am Arbeitsmarkt und bei der Alterssicherung
Bei den monetären Sozialleistungen in der Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen handelt es sich um Geldleistungen des Staates, die dazu dienen, soziale Risiken abzusichern. Im Jahr 2025 entwickelten sich die einzelnen monetären Sozialleistungen unterschiedlich: So stiegen die Geldleistungender Deutschen Rentenversicherung (+5,9 % oder +23,2 Milliarden Euro auf 417,9 Milliarden Euro) sowie die öffentlichen Pensionen (+5,1 % oder +4,6 Milliarden Euro auf 95,0 Milliarden Euro) spürbar an. Der Anstieg der Arbeitslosigkeit sorgte für hohe Zuwächse beim Arbeitslosengeld I (+19,1 % oder +4,5 Milliarden Euro auf 28,2 Milliarden Euro) und bei den staatlichen Zuschüssen für die Berufsförderung (+19,4 % oder +1,2 Milliarden Euro auf 7,2 Milliarden Euro). Erheblich mehr als im Vorjahr wurde auch für Wohngeld ausgegeben (+26,7 % oder +1,1 Milliarden Euro auf 5,0 Milliarden Euro). Beim Krankengeld war ein Plus von 5,0 % (+1,1 Milliarden Euro auf 22,3 Milliarden Euro) zu verzeichnen, beim Pflegegeld eine Zunahme um 13,1 % (+3,7 Milliarden Euro auf 31,9 Milliarden Euro) und bei der Sozialhilfe ein Anstieg um 7,8 % (+3,2 Milliarden Euro auf 44,4 Milliarden Euro). Dagegen war das Bürgergeld (ab Juli 2026: Grundsicherungsgeld) leicht rückläufig (-1,5 % oder -0,4 Milliarden Euro auf 29,4 Milliarden Euro).
Die Entwicklung der Sozialleistungen hängt nicht nur von deren gesetzlicher Ausweitung oder Kürzung ab, sondern auch von vielen anderen Faktoren: etwa von der Situation am Arbeitsmarkt, der Erwerbsbeteiligung, der Höhe der Inflationsrate oder der demografischen Entwicklung der Bevölkerung einschließlich Zu- und Abwanderung.
Methodische Hinweise:
Bei den Ergebnissen handelt es sich um Daten in der Abgrenzung des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 2010. Methodisch bedingt können die Angaben von Ergebnissen der Finanz- und Sozialstatistiken abweichen. Dies liegt an unterschiedlichen Buchungszeitpunkten und unterschiedlichen Abgrenzungen.
Unter monetäre Sozialleistungen in Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen fallen Geldleistungen des Staates, um soziale Risiken abzusichern. Im ESVG sind folgende Risiken und Bedürfnisse aufgezählt, die Anlass für Sozialleistungen sein können: a) Krankheit, b) Invalidität, Gebrechen, c) Arbeitsunfall, Berufskrankheit, d) Alter, e) Hinterbliebene, f) Mutterschaft, g) Familie, h) Beschäftigungsförderung, i) Arbeitslosigkeit, j) Wohnung, k) Ausbildung sowie l) allgemeine Bedürftigkeit.
Dementsprechend setzen sich die monetären Sozialleistungen aus einer Vielzahl unterschiedlicher Geldleistungen zusammen, die der Staat als Sozialleistung zahlt, wie Geldleistungen der Rentenversicherungen, öffentliche Pensionen, Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld I und Grundsicherung, Sozial- und Jugendhilfe, Kindergeld, Elterngeld, Pflegegeld, Ausbildungsbeihilfen und Wohngeld.
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