Besserer Schutz für Opfer von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung

(ots) - Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712 beschlossen. Im anstehenden parlamentarischen Verfahren setzt sich die SPD-Fraktion im Bundestag für klare Regeln, den Schutz der Betroffenen und dafür ein, dass Ausbeutung endlich wirksamer verfolgt werden kann.
Johannes Fechner, parlamentarischer Geschäftsführer und zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion:
"Mit dieser Reform greifen wir lange erhobene Forderungen aus der Praxis auf und machen Schluss mit unübersichtlichen Regelungen und stärken den Opferschutz massiv. Wer die besondere Schutzbedürftigkeit von Menschen schamlos ausnutzt oder bewusst Dienstleistungen von Opfern des Menschenhandels in Anspruch nimmt, muss künftig mit spürbar härteren Strafen rechnen. Gleichzeitig entlasten wir die Betroffenen, indem wir den falschen Ansatz der Bestrafung von Prostituierten in Notsituationen beenden und stattdessen die Hintermänner und Profiteure ins Visier nehmen. Dazu erweitern wir auch die Ermittlungsbefugnisse, damit die Behörden in diesem Bereich der international agierenden organisierten Kriminalität effektiv begegnen können."
Carmen Wegge, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion:
"Menschenhandel ist moderne Sklaverei und sie findet auch mitten in Deutschland statt. Mit dem Gesetzentwurf schaffen wir endlich klarere und schärfere strafrechtliche Regeln, damit Täter nicht mehr zu oft ungeschoren davonkommen. Die Strafen müssen die Schwere des Unrechts abbilden. Und wir machen Schluss mit unübersichtlichen Tatbeständen und zu hohen Beweishürden. Wer die besondere Schutzbedürftigkeit von Menschen ausnutzt, um sie zur Prostitution, zur Arbeit oder zu anderen ausbeuterischen Dienstleistungen zu zwingen, soll leichter verurteilt werden können. Wir drehen nicht an der Schraube der Repression gegen diejenigen, die selbst in Notsituationen in der Prostitution arbeiten, sondern nehmen die Hintermänner und Profiteure ins Visier. Wer wissentlich die Dienste eines Opfers von Menschenhandel in Anspruch nimmt, macht sich künftig strafbar. Wer von Ausbeutung profitiert, trägt Verantwortung und wird zur Rechenschaft gezogen."
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Datum: 27.05.2026 - 11:40 Uhr
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