Unternehmensinsolvenzen im Februar 2026: -0,7 % gegenüber Februar 2025 / Verbraucherinsolvenzen im Februar 2026: +0,6 % gegenüber Februar 2025

(ots) - Im Februar 2026 haben die deutschen Amtsgerichte nach vorläufigen Ergebnissen 2 053 beantragte Unternehmensinsolvenzen registriert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 0,7 % weniger als im Vorjahresmonat. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Zudem lagen für Februar 2026 keine Daten aus Rheinland-Pfalz vor. Für die Berechnung des Bundesergebnisses wurden für Rheinland-Pfalz daher die Vorjahreswerte verwendet.
Die Forderungen der Gläubiger aus den im Februar 2026 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 2,5 Milliarden Euro. Im Februar 2025 hatten die Forderungen bei rund 9,0 Milliarden Euro gelegen.
Insolvenzhäufigkeit im Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei am höchsten
Bezogen auf 10 000 Unternehmen gab es im Februar 2026 insgesamt 5,8 Unternehmensinsolvenzen. Am höchsten war die Insolvenzhäufigkeit im Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 11,1 Fällen je 10 000 Unternehmen. Danach folgte das Gastgewerbe mit 9,7 Fällen und das Baugewerbe mit 8,8 Insolvenzen.
0,6 % mehr Verbraucherinsolvenzen im Februar 2026 als im Vorjahresmonat
Im Januar 2026 gab es 6 112 Verbraucherinsolvenzen. Das waren 0,6 % mehr als im Vorjahresmonat.
Methodische Hinweise:
Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten.
Bei der Berechnung der Insolvenzhäufigkeit wurden Angaben aus dem statistischen Unternehmensregister zum Unternehmensbestand herangezogen. Als Unternehmen werden rechtliche Einheiten verstanden. Rechtliche Einheiten sind juristische und natürliche Personen, die eine Wirtschaftstätigkeit selbstständig ausüben, wie beispielsweise Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), offene Handelsgesellschaften oder auch Einzelunternehmen.
Weitere Hinweise zur Interpretation und Vergleichbarkeit der Insolvenzstatistiken bietet der Bereich"Methoden"auf der Themenseite"Gewerbemeldungen und Insolvenzen"im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.
Weitere Informationen:
Detaillierte Ergebnisse bieten die Tabellen 52411 (Insolvenzen) in der Datenbank GENESIS-Online sowie die Themenseite"Gewerbemeldungen und Insolvenzen"im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.
Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter www.destatis.de/pressemitteilungen.
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Datum: 22.05.2026 - 08:00 Uhr
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