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bwin–Spieler kann Rückzahlung seiner Verluste in Höhe von rund 61.000 Euro verlangen

ID: 2251768

CLLB Rechtsanwälte erstreitet Urteil am LG Frankfurt

(IINews) - München, 12.05.2026. Fast 61.000 Euro hatte ein Mandant bei Online-Casinospielen und Online-Sportwetten über die deutschsprachige Webseite von bwin verspielt. Nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 7. Mai 2026 hat er Anspruch auf die Rückzahlung seiner Verluste. Den Anspruch begründete das Gericht damit, dass die beklagte ElectraWorks Ltd. als Veranstalterin der Glücksspiele nicht über die in Deutschland erforderliche Lizenz verfügte und die geschlossenen Verträge deshalb nichtig seien.

Zwischen Februar 2016 und Oktober 2020 hat der Mandantüber die Plattform bwin an Online-Glücksspielen teilgenommen und unterm Strich insgesamt knapp 61.000 Euro verloren. Dabei entfiel der Bärenanteil der Verluste mit rund 59.000 Euro auf Online-Sportwetten. „Online-Glücksspiele, zu denen auch Online-Sportwetten gehören, waren in dem streitgegenständlichen Zeitraum in Deutschland verboten. Folge ist, dass die geschlossenen Verträge nichtig sind. Da die Beklagte über keine in Deutschland gültige Lizenz für ihr Angebot verfügte und unser Mandant das Verbot von Online-Glücksspielen nicht kannte, haben wir aufdie Rückzahlung seiner Verluste geklagt“, sagt Rechtsanwalt Thomas Sittner, CLLB Rechtsanwälte. Darüber hinaus habe die Beklagte auch gegen das gesetzliche Einzahlungslimit von maximal 1.000 Euro im Monat verstoßen.

Die Klage war erfolgreich: Das Landgericht Frankfurt hat entschieden, dass der Kläger Anspruch auf die vollständige Rückzahlung seiner Verluste hat. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Beklagte gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe. Dadurch seien die geschlossenen Verträge nichtig. Somit habe die Beklagte die Einsätze ohne rechtlichen Grund erhalten und müsse dem Kläger die Verluste erstatten.

Das LG Frankfurt machte deutlich, dass das deutsche Verbot von Glücksspielen im Internet nicht gegen das europäische Recht auf Dienstleistungsfreiheit verstoße, da mit dem Verbot Ziele des Gemeinwohls, wie Spieler- und Jugendschutz, verfolgt werden. Das Verbot werde auch nicht nachträglich dadurch aufgeweicht, dass seit dem 1. Juli 2021 unter bestimmten Voraussetzungen Genehmigungen für Online-Glücksspiele in Deutschland erteilt werden können. Dadurch solle vornehmlich ein Schwarzmarkt für Online-Glücksspiele verhindert und den Spielern die Teilnahme an legalen, weniger gefahrenträchtigen Angeboten ermöglicht werden, so dasGericht. Im Zentrum stehe nach wie vor der Spielerschutz.





Zudem sei die Vergabe der Lizenzen mit Auflagen, wie z.B. der Einhaltung eines monatlichen Einzahlungslimits, verknüpft gewesen. Die Beklagte habe nicht bestritten, dass sie das Einzahlungslimit nicht eingehalten habe. Das Sportwetten-Angebot der Beklagten sei daher ohnehin nicht ohne Weiteres erlaubnisfähig gewesen, stellte das LG Frankfurt weiter fest.

Dem Rückzahlungsanspruch stehe auch nicht entgegen, dass der Kläger an illegalen Online-Glücksspielen teilgenommen hat. Denn es sei nicht ersichtlich, dass ihm das Verbot bekannt war oder er sich dieser Kenntnis vorsätzlich verschlossen habe, so das Gericht. Zudem seien die Rückzahlungsansprüche noch nicht verjährt, da der Kläger vor dem Jahr 2024 keine Kenntnis von dem Verbot für Online-Glücksspiele hatte.

„Ohne die erforderliche Lizenz waren und sind Online-Glücksspiele in Deutschland - inklusive Online-Sportwetten - verboten. Das Urteil des LG Frankfurt zeigt, dass Spieler gute Chancen haben, ihre Verluste aus verbotenen Online-Glücksspielen zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Sittner.


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügenüber langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke"CLLB"stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



PresseKontakt / Agentur:

CLLB Rechtsanwälte Liebl, Leitz, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: kanzlei(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Datum: 18.05.2026 - 16:38 Uhr
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