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Die Hausratversicherung ist gerade zur Urlaubszeit von Bedeutung

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Urlaubszeit ist Einbruchszeit. Ob in der eigenen Wohnung oder am Urlaubsort, die Gefahr lauert. Mit der Hausratversicherung besteht ein wichtiger Schutz, wenn es wirklich mal zum Schadensfall kommt.


(IINews) - In Deutschland verfügen drei von vier Haushalten über eine Hausratversicherung, damit sie einen Schutz gegen einen eventuellen Schadensfall haben. Oft können durch Feuer oder Leistungswasser, Sturm oder Hagel Gegenstände des Hausrates zerstört werden. Bei Einbruch oder Raub werden wertvolle und persönliche Dinge entwendet oder durch Vandalismus beschädigt. Daher ist die Hausratversicherung ein unverzichtbares Muss zur Absicherung aller Dinge, die zum Hausrat zählen.

Informationen zur Hausratversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/hausratversicherung.html

Bei Abwesenheit in der Urlaubszeit ist die Wahrscheinlichkeit eines Einbruches hoch. Auch wenn man noch so vorsichtig ist, findige Einbrecher können schnell feststellen, ob ein Haus oder Wohnung für längere Zeit urlaubsbedingt verlassen ist. Der Einbruchdiebstahl ist versichert, wenn dieser in einem Raum des Versicherungsortes, also der Wohnung oder des Hauses erfolgt.

Auch im Urlaub ist die Hausratversicherung von großer Bedeutung: Wenn die Tauchausrüstung oder die Videokamera zum Reisegepäck gehören, besteht unter bestimmten Umständen Versicherungsschutz. Vorraussetzung ist, dass diese Gegenstände aus einem verschlossen Hotelzimmer oder Bungalow z. B. in einer Ferienparkanlage mittels Einbruch entwendet werden.

Wenn geliehene Gegenstände mit in den Urlaub genommen werden, besteht hierfür Versicherungsschutz. Wenn sich jemand bei einem Bekannten ein Notebook ausleiht und dieses nach Absprache mit in den Urlaub nimmt, besteht aus der Hausratversicherung des Verleihers dafür Versicherungsschutz, da das Notebook zum Hausrat des Bekannten gehört und vorübergehend außerhalb gelagert wird.

Aufpassen muss man allerdings, wenn es um die Verweildauer am Urlaubsort geht. Ein Aufenthalt von mehr als drei Monaten gilt nicht mehr als vorübergehend. Das ist aber die Vorraussetzung, damit Gegenstände des Hausrates über die Außenversicherung geschützt sind.





Im Urlaub kann es oftmals vorkommen, dass man beraubt wird oder einem Trickdiebstahl zum Opfer fällt. Hier muss man unterscheiden, auf welche Art und Weise die Straftat ausgeführt wird. Denn lediglich der Raub ist in der Hausratversicherung abgedeckt. Wenn einem Tourist eine Uhr vom Handgelenk gerissen wird, sich der Betroffene zu Wehr setzt und dabei auch noch ggf. Verletzungen erleidet, handelt es sich um einen Raub. Die mit viel Geschick vom Handgelenk entwendete Armbanduhr hingegen ist nicht versichert, da es sich um Trickdiebstahl handelt.

Bildquelle: Andreas Hermsdorf, www.pixelio.de

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Datum: 08.07.2010 - 16:47 Uhr
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