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APRA kritisiert neuen Vorschlag zur Kürzung von Fluggastrechten und faktische Aufweichung der Drei-Stunden-Regel

ID: 2249896

(ots) -
- Seit Monaten wird auf EU-Ebeneüber eine Reform der Fluggastrechte diskutiert - aktuell laufen die Trilogverhandlungen.
- Die zyprische Ratspräsidentschaft hat nun einen neuen Vorschlag zur Reform der Fluggastrechteverordnung EG261 vorgelegt. Neben automatisierten Anträgen werden nun auch stufenweise Kürzungen für Entschädigungszahlungen diskutiert.
- Die Drei-Stunden-Regel soll bestehen bleiben, faktisch würden Entschädigungen jedoch um bis zu 66 Prozent sinken - zusätzlich könnten Passagiere bei Flugannullierungen künftig leichter ihren Entschädigungsanspruch verlieren.

Unter großem Zeitdruck verhandeln derzeit der Europäische Rat und das Europäische Parlament über eine Reform der EU-Fluggastrechte. Im Mittelpunkt steht dabei die mögliche Neugestaltung bestehender Schutzregelungen für Flugreisende. Die zyprische Ratspräsidentschaft hat nun einen neuen Vorschlag zur Reform vorgelegt. Zwar soll der Anspruch auf Entschädigung für Fluggäste offiziell weiterhin ab drei Stunden Verspätung gelten, jedoch würden die Ausgleichszahlungen für viele Verspätungen und Flugausfälle deutlich gekürzt. Für Tomasz Pawliszyn, Präsident der Association of Passenger Rights Advocates (APRA (https://apra-eu.com/)), ist es ein schlechter Witz, den Vorschlag als passagierfreundlichen Kompromiss zu bezeichnen. Auch der Anspruch auf Entschädigung bei Flugannullierungen soll eingeschränkt werden. APRA kritisiert die Pläne scharfund warnt vor einer deutlichen Abschwächung bestehender Passagierrechte.

Drei-Stunden-Regel durch niedrigere Entschädigungen faktisch ausgehebelt

Offiziell bliebe es zwar dabei, dass Passagiere ab drei Stunden Verspätung Anspruch auf Entschädigung haben. Nach Ansicht von APRA wird diese Regel jedoch praktisch ausgehebelt: Für Verspätungen zwischen drei und sieben Stunden sollen die Entschädigungsbeträge um bis zu 66 Prozent gekürzt werden. Dadurch liege die tatsächliche Grenze für eine sinnvolle Entschädigung bei sieben Stunden. Nach dem Vorschlag würden Passagiere bei Kurzstreckenflügen mit einer Verspätung von drei bis fünf Stunden künftig nur noch 83 Euro statt der bisher üblichen 250 Euro erhalten. Laut APRA handle es sich dabei um eine symbolische Entschädigung, die eher dazu diene, die Durchsetzung von Ansprüchen zu erschweren, als Verbraucher wirksam zu schützen.





"Diesen Vorschlag als passagierfreundlichen Kompromiss zu bezeichnen, ist ein schlechter Witz", sagt Tomasz Pawliszyn, Präsident der APRA."Zwar bleibt die Drei-Stunden-Regel offiziell bestehen, in der Praxis würden Entschädigungen jedoch deutlich gekürzt werden. Dadurch verlieren viele Passagiere einen großen Teil des bisherigen Schutzes."

APRA warnt außerdem, dass der Vorschlag Passagiere zwar scheinbar schützt, ihre Rechte in der Praxis aber kaum noch durchsetzbar wären. Die Organisation kritisiert vor allem die deutlich niedrigeren Entschädigungen: 83 Euro würden nicht einmal die zusätzlichen Kosten betroffener Reisender decken. In der Realität kann kein Rechtsanwalt oder Dienstleister Fälle im Wert von rund 83 Euro verfolgen, wenn ein Anspruch zu Unrecht abgelehnt wurde. Auch vorausgefüllte Formulare würden daran nichts ändern, solange die Entschädigungen so niedrig bleiben.

Anspruch auf Entschädigung bei Flugannullierungen soll eingeschränkt werden

Zudem wird eine weitere Option kritisiert, die unter der Ratspräsidentschaft diskutiert wird: Passagiere sollen bei Flugannullierungen künftig keinen Anspruch mehr auf Entschädigung haben, wenn sie sich bei einer Mitteilung der Annullierung von mehr als 48 Stunden vor Abflug für eine Rückerstattung oder eine spätere Umbuchung entscheiden. Damit würde der bisherige Schutzzeitraum von 14 Tagen deutlich verkürzt werden. Laut APRA würden dadurch Millionen Passagiere ihren Anspruch auf Entschädigung verlieren. Zudem werde ein zentraler Grundsatz der Fluggastrechte geschwächt: die freie Wahl zwischen Umbuchung und Erstattung ohne finanzielle Nachteile.

"Das ist kein ausgewogener Kompromiss. Das ist eine schrittweise Aushöhlung eines der erfolgreichsten Verbraucherschutzgesetze Europas", ergänzt Pawliszyn."Von Passagieren wird verlangt, auf ihre Entschädigung zu verzichten - und das alles unter dem Vorwand eines Kompromisses. Dieser Vorschlag ist sogar noch schlimmer als die bisherige Position des Rates. Beide zerstören faktisch Europas Fluggastrechte. Aber zumindest war die frühere Version ehrlich. Dieser neue Vorschlag ist eine zutiefst vortäuschende Fassade, weil er vorgibt, die Drei-Stunden-Regel zu erhalten, ihr aber jede praktische Durchsetzbarkeit und Wirkung nimmt."

APRA fordert die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament daher auf, den Vorschlag vollständig abzulehnen und EG261 als wirksames Verbraucherschutzinstrument zu erhalten. Sollte dieser Vorschlag umgesetzt werden, würden Millionen Reisende ihren bisherigen Schutz verlieren und nur noch stark eingeschränkte Rechte behalten. Das würde das Vertrauen in das europäische Verbraucherrecht massiv beschädigen und darf nicht passieren.

Über APRA

Die Association of Passenger Rights Advocates (APRA) wurde 2017 gegründet, um die Interessen von Fluggästen zu vertreten. APRA wurde von den weltweit führenden Unternehmen im Bereich der Entschädigung von Fluggästen gegründet und hat sich zum Ziel gesetzt, Fluggästen maximalen Schutz zu bieten. Der Verband führt einen aktiven, konstruktiven Dialog mit europäischen und nationalen Institutionen sowie mit Fluggesellschaften, Flughäfen, nationalen Strafverfolgungsbehörden und anderen wichtigen Interessengruppen. APRA bietet eine Kombination aus zuverlässigen Daten, fundierten Analysen und kollektivem Wissen, um politische Entscheidungsträger zu informieren und die Interessen der europäischen Fluggäste zu vertreten. Zu den Mitgliedern von APRA zählen AirHelp, EUclaim, Reclamador und Flightright.

Pressekontakt:

Pricilla Tekbas | pricilla.tekbas(at)tonka-pr.com| +49 176 738 82187
Pia Senkel | pia.senkel(at)tonka-pr.com | +49 173 370 2649


Original-Contentvon: Association of Passenger Rights Advocates (APRA),übermittelt durch news aktuell


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Datum: 07.05.2026 - 18:32 Uhr
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