Reform des Umweltstrafrechts stärkt Kampf gegen organisierte Kriminalität

(ots) - Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zurÄnderung des Strafrechts zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt beschlossen.
Johannes Fechner, parlamentarischer Geschäftsführer und zuständiger Berichterstatter:
"Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie stärken wir den strafrechtlichen Schutz von Umwelt und Natur deutlich. Wer unsere natürlichen Lebensgrundlagen vorsätzlich zerstört, muss mit spürbaren strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Umweltkriminalität ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein wachsendes Betätigungsfeld organisierter Kriminalität.
Illegale Abfallentsorgung und Abholzung, Umweltverschmutzung oder der Handel mit geschützten Arten sind für kriminelle Netzwerke ein lukratives Geschäft. Hier geht es nicht um einzelne Verstöße, sondern oft um systematische und professionell organisierte Straftaten.
Deshalb müssen wir Umweltkriminalität genauso konsequent bekämpfen wie andere Formen der organisierten Kriminalität. Der Schutz unserer Umwelt ist eine zentrale Aufgabe des Rechtsstaats. Wer aus Profitgier Umwelt und Natur zerstört, greift unsere Lebensgrundlagen an. Mit der Umsetzung der europäischen Richtlinie schaffen wir modernere und wirksamere Regeln, damit solche Straftaten künftig konsequenter verfolgt und härter bestraft werden können."
Sebastian Fiedler, innen- und kriminalpolitischer Sprecher:
"Umweltkriminalität ist das drittgrößte Kriminalitätsphänomen weltweit und es gehört zu den bedeutendsten Klimatreibern überhaupt. Es genießt viel zu wenig öffentliche Aufmerksamkeit und taucht infolgedessen auch in der politischen Debatte kaum auf. Ich bin froh, dass sich das nun ändert. Mit der deutschen Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung der Umweltkriminalität werden wir das Schwert schärfen, um genau die Kriminellen besser bekämpfen zu können, die uns unserer Lebensgrundlage berauben und damit die Existenz der Menschheit gefährden. Die Einbeziehung des Ökosystems als neues Schutzgut in das Strafrecht, die Anhebung der Strafrahmen, neue Ermittlungsinstrumente sowie die Anhebung der Sanktionszahlungen sind positive und wichtige Entwicklungen im Kampf gegen Umweltkriminalität.
Ich habe erfolgreich dafür gestritten, dass wir erstmals in einem Koalitionsvertrag die Umweltkriminalität verankert haben. Wir erwarten daher alsbald einen neuen Aktionsplan, den das Bundesinnenministerium vorlegen wird."
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Datum: 29.04.2026 - 15:40 Uhr
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