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Pillar Two - Was Unternehmen jetzt wissen müssen

ID: 2247635

Seit Anfang 2024 gewinnt die globale Mindestbesteuerung ("Pillar Two") zunehmend an Relevanz für international tätige Unternehmen. Die Initiative der OECD/G20 zielt darauf ab, Gewinnverlagerung und Steuerwettbewerb einzudämmen


(IINews) - Die Initiative der OECD/G20 zielt darauf ab, Gewinnverlagerung und Steuerwettbewerb einzudämmen, indem für große multinationale Unternehmensgruppen ein globaler Mindeststeuersatz eingeführt wird.

Für viele Unternehmen bedeutet das nicht nur eine potenzielle zusätzliche Steuerbelastung, sondern vor allem neue Compliance- und Reporting-Anforderungen, die kurzfristig umgesetzt werden müssen.

Worum geht es konkret?



Pillar Two führt einen effektiven Mindeststeuersatz von 15 % für Gewinne großer multinationaler Unternehmensgruppen ein. Er greift immer dann, wenn in einem Land die tatsächlich gezahlte Steuer (Effective Tax Rate, ETR) unter diesem Schwellenwert liegt. In solchen Fällen kommen Ausgleichsmechanismen ("Top-up Taxes") zur Anwendung, die auf Ebene einzelner Konzerngesellschaften oderüber Regelungen wie die Undertaxed Profits Rule (UTPR) erhoben werden.

Ziel:

-Sicherstellung einer Mindestbesteuerung

-Eindämmung aggressiver Steuerplanung

-Besteuerung dort, wo die Wertschöpfung erfolgt



Welche Unternehmen sind betroffen?

Pillar Two richtet sich primär an große multinationale Unternehmensgruppen.



Typischer Schwellenwert:

-Konsolidierter Jahresumsatz vonüber 750 Mio. EUR



Die konkrete Anwendung kann je nach nationaler Umsetzung variieren. Unternehmen mit grenzüberschreitenden Strukturen sollten daher frühzeitig prüfen, ob und in welchem Umfang sie betroffen sind.



Welche praktischen Folgen ergeben sich?

1) Zusätzliche Steuerbelastung

Liegt die effektive Steuerquote in einzelnen Ländern unter 15 %, ist mit einer Nachbesteuerung zu rechnen.

Auswirkungen auf Ergebnisplanung und Cashflow



2) Erhöhter Dokumentationsaufwand

Erforderlich sind detaillierte Informationen zu:

-Gewinnen





-gezahlten Steuern

-effektiven Steuersätzen je Jurisdiktion

Anpassungen in Buchhaltung und Reporting sind häufig unvermeidbar



3) Höhere Komplexität in der Konzernstruktur

Unterschiedliche nationale Umsetzungen führen zu einem regulatorischen Flickenteppich.

Klassische Steuerarbitrage-Modelle verlieren an Attraktivität



4) Operative und IT-Anpassungen

Unternehmen benötigen Systeme, die:

-länderbezogene Daten granular erfassen

-Steuerkennzahlen berechnen

-regelmäßige Reports ermöglichen



Was sollten Unternehmen jetzt tun?



Scoping& Impact-Analyse

-Prüfung, ob der Konzern unter Pillar Two fällt

-Identifikation kritischer Jurisdiktionen mit niedriger ETR



Daten- und Systemvorbereitung

-Sicherstellen, dass relevante Daten verfügbar sind

-ggf. Anpassung von ERP- und Konsolidierungssystemen



Steuerstrukturüberprüfen

-Analyse bestehender Modelle auf Nachhaltigkeit

-Identifikation von Anpassungsbedarf



Compliance-Prozesse stärken

-Aufbau auditfester Reporting- und Dokumentationsprozesse

-Sicherstellung internationaler Konformität



Kommunikation& Governance

-Einbindung von Geschäftsführung und Aufsichtsorganen

-Abstimmung zwischen Steuer-, Finanz- und Risikomanagement



Chancen nichtübersehen

Pillar Two ist nicht ausschließlich eine Belastung. Richtig umgesetzt, kann die neue Transparenz auch Vorteile bieten:

-Planbare Steuerquoten

-Vereinfachung komplexer Strukturen

-Reduziertes Prüfungsrisiko

-Optimierte Kapitalallokation



Unternehmen, die frühzeitig reagieren, können daraus strategische Wettbewerbsvorteile entwickeln.



Fazit

Pillar Two markiert einen grundlegenden Wandel im internationalen Steuerumfeld.

Für betroffene Unternehmen gilt jetzt:

-Auswirkungen analysieren

-Prozesse anpassen

-Strukturen zukunftssicher gestalten



Wer proaktiv handelt und Steuer-, Daten- und IT-Prozesse integriert betrachtet, kann Risiken minimieren und gleichzeitig die Grundlage für stabile, regelkonforme internationale Geschäftsmodelle schaffen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Durchführung einer individuellen Impact-Analyse oder stellen Ihnen eine praxisnahe Checkliste zur Umsetzung der ersten Maßnahmen zur Verfügung.


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Wir bieten individuelle, maßgeschneiderte und passgenaue Lösungen aus einer Hand für nationale und internationale Unternehmen jeder Rechtsform und Größe, Unternehmer, Vereine, Stiftungen sowie Privatpersonen, in den Bereichen:

Wirtschaftsprüfung
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Bankruptcy advice
Business advice



PresseKontakt / Agentur:

FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Ralf Klein
Alfredstr. 157
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0201/822896-22
http://www.frtg-essen.de



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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 28.04.2026 - 12:20 Uhr
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Ansprechpartner: Thomas Kuth
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