Fahrtenbuchauflage schon nach erstem Verkehrsverstoß möglich

(LifePR) - Ein schwaches Gedächtnis oder der Hinweis auf ein Zeugnisverweigerungsrecht wegen naher Verwandtschaft gelten als beliebte Ausreden, wenn Behörden nach Verkehrsverstößen bei Fahrzeughaltern den Fahrer ermitteln wollen. Bleibt der Verkehrssünder unerkannt, können Behörden den Halter zwingen, ein Fahrtenbuch zu führen. In der Praxis passiert dies meist erst nach Wiederholungsfällen. Grundsätzlich droht aber schon nach dem ersten Vorfall eine Fahrtenbuchauflage. Dies geht aus einem aktuellen Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt (Az: 3 L 281/10.NW) hervor, über den der Deutsche Anwaltverein (DAV) berichtet. Im konkreten Fall blieb ein Autofahrer unerkannt, der mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit raste. Der Fahrzeughalter konnte sich nicht erinnern, wem er das Auto geliehen hatte. Daraufhin trug ihm die Behörde auf, 18 Monate lang ein Fahrtenbuch zu führen. Dagegen wollte sich der Halter mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht wehren. Doch das Gericht bestätigte die Fahrtenbuchauflage. Eine solche Maßnahme sei nicht unverhältnismäßig, wenn es sich um einen gravierenden Verstoß handle. In dem Fall war der Fahrer statt der erlaubten 70 km/h mit einer Geschwindigkeit von 129 km/h gefahren. Für das Gericht habe es keine Bedeutung, dass der Antragsteller nicht selbst gefahren sei und sich auch bislang nichts zu Schulden habe kommen lassen. Entscheidend sei vielmehr, dass es im Wiederholungsfall möglich sein müsse, den Fahrer zu ermitteln, hieß es in dem Beschluss.
Der Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands einziger Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr - mit eigener, permanent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen. Als Gründungsmitglied des 2007 aus der Taufe gehobenen Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC engagiert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift "Auto&Reise" unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins.
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Datum: 08.07.2010 - 11:49 Uhr
Sprache: Deutsch
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Automobilindustrie
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