ARD gewinnt einstweiliges Verfügungsverfahren gegen die DESG in weiten Teilen

(ots) - Das Landgericht Hamburg hat in weiten Teilen Unterlassungsansprüche der Deutschen Eisschnelllauf- und Shorttrack-Gemeinschaft (DESG) gegen eine ARD-Berichterstattung zurückgewiesen. Die aus Sicht der ARD wesentlichen Inhalte der von der DESG beanstandeten Berichterstattung in der ARD-Olympiasendung vom 9. Februar 2026 bleiben demnach unverändert. Mit der Forderung nach Unterlassung ist die DESG in vier von fünf Punkten gescheitert.
ARD-Sportkoordinator Axel Balkausky erklärt dazu:"Wir begrüßen den Beschluss des Landgerichts Hamburg, weil er die wesentlichen Aussagen der ARD-Berichterstattung und somit die Recherchen der Autoren zu diesen Inhalten stützt."
Da die DESG mit ihrem Eilantrag für die einstweilige Verfügung gegen die Berichterstattung in den wesentlichen Punkten keinen Erfolg hatte, bleiben infolge des Gerichtsbeschlusses vom 15. April folgende Inhalte der ARD-Berichterstattung weiterhin online:
Athleten des Nationalkaders bzw. des deutschen Olympiateams des Antragstellers müssen ihr Teamoutfit mitbezahlen bzw. für die Teamkleidung mitunter Geld zuschießen.
Der Präsident des Antragstellers hat auf der Mitgliederversammlung am 18. Mai 2025 Haushaltspläne zurückgehalten.
Der Präsident des Antragstellers brach die Mitgliederversammlung des Antragstellers am 18. Mai 2025 im Müggelturm in Berlin-Köpenick mehr oder minder im Alleingang ab.
Nach ARD-Informationen werden sie (gemeint die Athleten) von dem Antragsteller zur Kasse gebeten, wie verbandsinterne Unterlagen zeigen. Manchmal sind es nur knapp 150 Euro. Summen können im Einzelfall aber auch auf bis zu 2000 Euro hochgehen. Kosten des Verbandes, den Athleten aufgebürdet, deklariert als Teilnahmegebühr, verschickt als Eigenbeteiligungsrechnung.
Zu korrigieren war nach dem jüngsten Gerichtsbeschluss nur die Aussage, in der es um die Dauer der Auszahlung von Wettkampf-Prämien durch die DESG an Athleten ging.
Die Autoren der betreffenden ARD-Berichterstattung, Hajo Seppelt und Jörg Mebus, waren von einer Pressekonferenz der DESG kurz nach den Olympischen Spielen am 26. Februar in Berlin ferngehalten worden und hatten ein Hausverbot für den Veranstaltungsort erhalten. Diese Pressekonferenz hatte DESG-Präsident Matthias Große als Reaktion auf die ARD-Berichterstattung einberufen und auf dieser sowie in weiteren Veröffentlichungen die beiden Autoren und deren Beiträge massiv kritisiert.
ARD-Sportkoordinator Axel Balkausky sieht die Berichterstattung nun gestärkt:"Nach dem Beschluss des Landgerichts Hamburg sind die Einlassungen des DESG-Präsidenten im Nachgang sowie die Tatsache, dass zwei ARD-Journalisten von einer Pressekonferenz des Verbandes ferngehalten wurden, erst recht kritikwürdig."
Pressekontakt:
ARD Sportkoordination, Swantje Lemenkühler,
Tel. 089/55 89 44 780, E-Mail: swantje.lemenkuehler(at)ard.de
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Datum: 20.04.2026 - 15:30 Uhr
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