Sanktionen nach Art. 53 AMLD6: Wie teuer werden Verstöße-

(PresseBox) - Wie teuer werden Verstöße gegen das Geldwäschegesetz ab 2026?
Mit der AMLD6 und den neuen RTS-Entwürfen der AMLA vom Februar 2026 steigen die Bußgelder auf bis zu 10 % des Jahresumsatzes oder 5 Mio. €. Entscheidend ist dabei die neue Kategorisierung der AMLA, die systemische Versäumnisse bei der Kundenaktualisierung (Art. 33 RTS) drakonisch bestraft.
Die AMLAübernimmt das Steuer: Der neue Sanktionskatalog der Compliance
Die europäische Geldwäscheaufsicht AMLA hat offiziell die Kontrolle übernommen und pünktlich zum Jahresauftakt 2026 die nächste Stufe der Regulierung gezündet. Mit dem Abschluss der Konsultationsverfahren zu den technischen Regulierungsstandards (RTS) am 9. März 2026 endet die Ära der regulatorischen Unverbindlichkeit in Europa endgültig.
Diese Standards bilden das operative Fundament für die Verordnung (EU) 2024/1624 (AMLR) und die Richtlinie (EU) 2024/1640 (AMLD6). Im Zentrum der strategischen Aufmerksamkeit steht dabei insbesondere Artikel 53 der AMLD6. Hier definiert die AMLA nun das methodische Framework für Compliance-Versäumnisse: Die Einstufung der Schwere vonVerstößen und die Berechnung der daraus resultierenden Geldbußen erfolgen künftig nach europaweit vereinheitlichten, harten Kriterien.
Dieser regulatorische Umbruch bringt einen fundamentalen Paradigmenwechsel mit sich:
Vom Intervall zum Risiko: Die Abkehr von starren Fünf-Jahres-Fristen bei der Kundenaktualisierung zugunsten eines dynamischen, risikobasierten Ansatzes gemäß Art. 33 des RTS-Entwurfs.
Management-Aufgabe: Ein operativer Kraftakt, der von der Geschäftsführung weit mehr als nur administratives „Abhaken“ verlangt.
Investitionsdruck: Strategische Weitsicht erfordert nun Investitionen in intelligente IT-Automatisierung und eine völlig neue Logik der internen Ressourcensteuerung.
Wer hier an der falschen Stelle spart, gerät schnell in die Mühlen einer Aufsicht, die systemische Versäumnisse künftig mit drastischen Zwangsgeldern (Periodic Penalty Payments) belegt. Da die Frist für Stellungnahmen gerade abgelaufen ist, ist diesofortige Analyseder Sanktionsmethodik für Institute nun überlebenswichtig, um das finanzielle Expositionsrisiko zu begrenzen.
Fristenplan&Terminübersicht
Fristenfür die Konsultation zu Sanktionen und Geldbußen
Diese betrifft den Entwurf technischer Regulierungsstandards (RTS) zur Einstufung der Schwere von Verstößen und zur Festsetzung von Geldbußen gemäß Art. 53 Abs. 10 der Richtlinie (EU) 2024/1640.
Interne Frist (VIB): Rückmeldungen von Mitgliedsunternehmen werden bis zum 3. März 2026 entgegengenommen.
Externe Frist (AMLA): Die offizielle Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 9. März 2026 um 23:59 Uhr (MESZ).
Fristenfür Kundensorgfaltspflichten (CDD) und Geschäftsbeziehungen
Dies umfasst die RTS-Entwürfe zu den Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden (Art. 28 Abs. 1 AMLR) sowie zu Kriterien für Geschäftsbeziehungen und Schwellenwerte (Art. 19 Abs. 9 AMLR).
Interne Frist (VIB): Anmerkungen der Mitgliedsunternehmen zu beiden Papieren werden bis zum 27. April 2026 erbeten.
Externe Frist (AMLA): Die offizielle Einreichungsfrist bei der Behörde ist der 8. Mai 2026 um 23:59 Uhr (MESZ).
Terminfür die öffentliche Anhörung
Online-Anhörung: Für den 24. März 2026 hat die AMLA eine öffentliche Online-Anhörung angekündigt, die sich speziell mit den Entwürfen zu Geschäftsbeziehungen und Kundensorgfaltspflichten befasst.
Diese neuen Maßstäbe in der EU-Geldwäscheprävention erfordern eine zeitnahe Prüfung, da insbesondere die Frist für das Sanktionsregime sehr kurz bemessen ist.
Pflichten für die verantwortlich Handelnden samt normativer Bezüge
C-Level (Geschäftsführung / Vorstände)
Die Geschäftsführung trägt die Letztverantwortung für dieordnungsgemäße AML-Organisation. Die neuen RTS-Entwürfe fordern eine strategische Auseinandersetzung mit folgenden Punkten:
Ressourcensteuerung für den risikobasierten Ansatz: Da die pauschale Fünf-Jahres-Frist zur Datenaktualisierung durch einen risikobasierten Ansatz (Art. 33) ersetzt wird, muss das Management sicherstellen, dass ausreichend Budget und Technologie zur Verfügung stehen, um individuelle Risikoprofile dynamischzu überwachen.
Haftungs- und Sanktionsmanagement: Die Konsultation zu Art. 53 Abs. 10 der Richtlinie (EU) 2024/1640 definiert die Schwere von Verstößen und die Berechnung von Geldbußen. Das C-Level muss das interne Kontrollsystem so ausrichten, dass systemische Fehler vermieden werden, da die AMLA hier klare Maßstäbe für hohe Sanktionen setzt.
Strategische Positionierung: Die Geschäftsführung sollte die Teilnahme an den Konsultationsverfahren (über Verbände wie den VIB) autorisieren, um die Interessen des Instituts bei der Ausgestaltung der finalen Standards zu wahren.
Compliance Officer
Der Compliance Officer steuert die Umsetzung der regulatorischen Rahmenbedingungen und die Schnittstelle zur Aufsicht:
Analyse der Sanktionsmethodik: Er muss bewerten, wie die neue Methode zur Festsetzung von Zwangsgeldern und Geldbußen das Risikoprofil des Unternehmens beeinflusst.
Fristenmanagement: DieÜberwachung der extrem kurzen Einreichungsfristen – insbesondere der 9. März 2026 für das Sanktionsregime – liegt in seinem Verantwortungsbereich.
Teilnahme an Anhörungen: Die Koordination der Teilnahme an der öffentlichen Online-Anhörung der AMLA am 24. März 2026 zu Geschäftsbeziehungen und Sorgfaltspflichten ist eine Kernaufgabe.
Geldwäschebeauftragte (Anti-Money Laundering Officers)
Für den Geldwäschebeauftragten ergeben sich unmittelbar operative Anpassungspflichten für die tägliche Praxis:
Überarbeitung der CDD-Prozesse: Der Wechsel von einer starren zu einer risikobasierten Aktualisierung (Art. 33) erfordert eine Anpassung der internen Richtlinien für die Kundenüberprüfung (KYC).
Überwachung von Online-Diensten: Gemäß dem neuen RTS zu Art. 19 Abs. 9 AMLR muss geprüft werden, ob Online-Registrierungen, die fortlaufenden Zugang ermöglichen, künftig strikt als Geschäftsbeziehung (statt als Gelegenheitstransaktion) eingestuft und entsprechend intensivüberwacht werden.
Identifizierung verbundener Transaktionen: Es müssen Kriterien implementiert werden, um Transaktionen, die nach Art. 3 des RTS-Entwurfs als „verbunden“ gelten, zuverlässig zu erkennen.
Fachliche Stellungnahme: Er muss die interne Expertise bündeln und die Anmerkungen zu den Papieren bis zum 3. März bzw. 27. April 2026 an den VIB zuliefern.
III. Problemschwerpunkte und Risikoübersicht
C-Level (Geschäftsführung / Vorstände)
Das C-Level rückt verstärkt in die Haftung für Ressourcensteuerung und Systemintegrität. Der risikobasierte Ansatz nach Art. 33 RTS erzwingt Investitionen in automatisierte Überwachungszyklen. Gleichzeitig erhöht die Standardisierung von Geldbußen nach Art. 53 AMLD6 das finanzielle Risiko. Angesichts der knappen Frist bis zum 9. März 2026 drängt die Zeit für eine strategische Absicherung massiv.
Für die Führungsebene verschiebt sich der Fokus von rein administrativen Pflichten hin zu einer Haftungsverantwortung für die Ressourcensteuerung und Systemintegrität.
Ressourcen-Gap bei der CDD (Art. 33 RTS-Entwurf zu Art. 28 Abs. 1 AMLR): Die Abkehr von der starren Fünf-Jahres-Frist zugunsten eines risikobasierten Ansatzes bedeutet, dass Überprüfungszyklen nun individuell gesteuert werden müssen. Das C-Level muss entscheiden, ob in automatisierte IT-Lösungen investiert wird, um diese dynamischen Intervalle ohne massiven Personalaufwuchs zubewältigen.
Finanzielles Expositionsrisiko (Art. 53 Abs. 10 AMLD6): Da die AMLA nun methodische Standards für die Höhe von Geldbußen und die Schwere von Verstößen festlegt, wird das „Preisschild“ für Compliance-Fehler kalkulierbarer, aber potenziell auch teurer. Das Management muss das interne Kontrollsystem (IKS) so stärken, dass systemisches Versagen ausgeschlossenwird.
Zeitkritische strategische Einflussnahme: Da die Frist für das Sanktionsregime bereits am 9. März 2026 endet, bleibt kaum Spielraum für eine strategische Bewertung der Auswirkungen auf die Konzernhaftung.
Compliance Officer
Der Compliance Officer muss die Sanktionsmethodik gemäß Art. 53 Abs. 10 der Richtlinie (EU) 2024/1640 analysieren, um Prüfungsrisiken zu minimieren. Unter hohem Zeitdruck sind die Rückmeldefristen bis zum 3. März 2026 zu bewältigen. Zudem ist die Teilnahme an der öffentlichen Anhörung am 24. März 2026 prozessual zu koordinieren.
Der Compliance Officer steht vor der Herausforderung, die neuen regulatorischen Leitplanken in das bestehende Risikomanagement zu integrieren, während die Uhren in Brüssel extrem schnell ticken.
Bewertungsrisiko Sanktionen (Art. 53 Abs. 10 AMLD6): Er muss die neue Methodik zur Festsetzung von Zwangsgeldern analysieren und bewerten, wie Verstöße intern gewichtet werden, um bei einer Prüfung durch die AMLA oder nationale Aufseher gewappnet zu sein.
Koordinationsdruck (Fristenmanagement): Die extrem kurzen Antwortfristen (VIB-Deadline: 3. März 2026 für das Sanktionspapier) erfordern eine sofortige Priorisierung, um die Interessen des Hauses noch einfließen zu lassen.
Schnittstellenmanagement: Er muss die Teilnahme an deröffentlichen Anhörung am 24. März 2026 koordinieren, um Unklarheiten bei der Abgrenzung von Geschäftsbeziehungen direkt zu adressieren.
Maßnahmenkatalog
Sofortmaßnahmen. Sanktionsregime&Methodik
Fokus: Risikominimierung angesichts der AMLA-Frist am 09. März 2026 bezüglich Art. 53 Abs. 10 der Richtlinie (EU) 2024/1640.
Gap-Analyse Sanktionen: Abgleich der internen Schweregrad-Einstufung von Verstößen mit den neuen AMLA-Kriterien zur Bußgeldberechnung.
Verantwortung: Compliance Officer
Ad-hoc Statement&Autorisierung: Finale Freigabe einer Stellungnahme direkt an die AMLA, um Einfluss auf die methodische Festsetzung von Geldbußen zu nehmen.
Verantwortung: C-Level (Vorstand)
Finanzielles Risiko-Assessment: Kalkulation potenzieller Belastungen durch die neue Methodik zur Festsetzung von Zwangsgeldern.
Verantwortung: CFO / Compliance Officer
Strategisch Anpassung: Kundensorgfaltspflichten (CDD)
Fokus: Umstellung auf den risikobasierten Ansatz gemäß Art. 33 des RTS-Entwurfs zu Art. 28 Abs. 1 AMLR.
System-Audit KYC-Software: Prüfung der technischen Fähigkeit, von starren 5-Jahres-Zyklen auf dynamische, risikobasierte Überprüfungsintervalle umzustellen.
Verantwortung:Geldwäschebeauftragter (AML Officer)/ IT-Leitung
Richtlinien-Update (Monitoring): Neufassung interner Richtlinien zur kontinuierlichenÜberwachung unter Einbeziehung von Art. 26 Abs. 2 AMLR.
Verantwortung: Compliance Officer
Ressourcen-&Budgetplanung: Freigabe von Mitteln für die technische Automatisierung der Datenaktualisierung, um den manuellen Aufwand zu begrenzen.
Verantwortung: C-Level (Vorstand)
Operative Umsetzung: Geschäftsbeziehung&Monitoring
Fokus: Identifizierung digitaler Geschäftsbeziehungen und verbundener Transaktionen nach Art. 19 Abs. 9 AMLR.
Klassifizierungs-Check Online-Dienste: Identifikation von Registrierungen mit fortlaufendem Zugang, die künftig zwingend als Geschäftsbeziehung gelten.
Verantwortung: Geldwäschebeauftragter (AML Officer)
Update Transaktionsmonitoring (TMS): Implementierung der Kriterien nach Art. 3 des RTS-Entwurfs zur Erkennung„verbundener Transaktionen“.
Verantwortung: IT-Abteilung / Geldwäschebeauftragter
Schwellenwert-Validierung: Abgleich der Sektor-Grenzwerte für gelegentliche Transaktionen mit den neuen AMLR-Anforderungen.
Verantwortung: Geldwäschebeauftragter (AML Officer)
Quellen:
EBA
https://www.eba.europa.eu/eba-response/92660?destination=/publications-and-media/events/consultation-proposed-rts-context-ebas-response-european-commissions-call-advice-new-amla-mandates
AMLA
https://www.amla.europa.eu/policy/public-consultations/consultation-draft-rts-customer-due-diligence_en
https://www.amla.europa.eu/document/download/566682ce-89fa-4299-9ea5-2b646cb39223_en?filename=Draft%20RTS%20CDD%20track%20changes%20from%20EBA%20draft.pdf [PDF]
https://www.amla.europa.eu/policy/public-consultations/consultation-draft-rts-pecuniary-sanctions-administrative-measures-and-periodic-penalty-payments_en
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 17.04.2026 - 09:30 Uhr
Sprache: Deutsch
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