Begutachtungsverfahren: Aus der Distanz pflegebedürftige Angehörige unterstützen

(ots) - Pflegende Angehörige, die sich über räumliche Distanz hinweg für ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder engagieren und in ihre Pflege eingebunden sind, stehen durch die Entfernung vor einer besonderen Herausforderung. Das gilt z.B. auch wenn es um die Begutachtung zur Feststellung eines Pflegegrads geht, bei der die Anwesenheit von Angehörigen oder Nahestehenden sowie pflegenden Personen hilfreich ist. Sie können dennoch eine große Stütze für ihre pflegebedürftigen Angehörigen sein.
Wer Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen möchte, muss zunächst einen Pflegegrad zugesprochen bekommen. Zur Feststellung des Pflegegrads, findet eine Begutachtung statt. Durch die Begutachtung eruiert ein*e Gutachter*in, welche Einschränkungen und welchen Unterstützungsbedarf die antragstellende Person hat und welcher Pflegegradihr zuzuordnen ist. Dabei ist es eine gute Idee, wenn auch Angehörige anwesend sind,"denn im Gutachten wird auch ihre Einschätzung berücksichtigt und den Begutachteten ist die Unterstützung in der Begutachtungssituation meist willkommen", erläutert Carsten Ugowski-Schlößer, Pflegeberater bei compass private pflegeberatung GmbH.
Ein Teil der pflegenden Angehörigen lebt allerdings nicht in der direkten Umgebung ihrer pflegebedürftigen Angehörigen. Pflegeberaterin Anke Krieft, ebenfalls bei compass private pflegeberatung GmbH beschäftigt, erläutert:"Sie sind in der Regel nicht in die täglichen Abläufe der Pflege eingebunden, aber dennoch mit sehr viel Engagement an der Organisation der Pflegesituation beteiligt und für ihre Liebsten da."Aber auch sie haben Möglichkeiten ihre Angehörigen zu unterstützen, auch rund um die Begutachtung.
Vor der Begutachtung
Der Begutachtungsbesuch lässt sich gut vorbereiten, auch mit Unterstützung entfernt lebender Angehöriger, die ihren nahestehende Menschen dabei helfen möchten. In Zusammenarbeit kann eine Liste erstellt werden, auf der alle Punkte festgehalten werden, die während der Begutachtung thematisiert werden sollen. Diese sollte alle Einschränkungen und Unterstützungsbedarfe sowie eine Übersicht einzunehmender Medikamente der antragstellenden Person umfassen. Darüber hinaus können medizinische Berichte von Praxen relevant sein. Auch ist es eine gute Idee, wenn bereits vorab Vollmachten oder Einverständniserklärungen für pflegende Angehörige verfasst und unterschrieben werden, sofern es der Wunsch der pflegebedürftigen Person ist, dass diese sich für sie engagieren, für sie organisieren und Auskunft erhalten darf.
Während der Begutachtung
Die vorab gemeinsam zusammengestellte Liste kann ein guter Weg sein, damit kein Punkt im Begutachtungsgespräch in Vergessenheit gerät. Für Pflegebedürftige ist es in der Situation außerdem sehr hilfreich, wenn ein*e Angehörige*r oder eine nahestehende Person bei der Begutachtung anwesend ist. Mit genügend Vorlauf kann es pflegenden Angehörigen möglich sein, für den Termin einen Besuch einzuplanen, um so vor Ort zu unterstützen. Alternativ können gegebenenfalls diesbezüglich Absprachen mit Nachbar*innen oder Freund*innen getroffen werden, damit diese an der Begutachtung teilnehmen. Sie können die antragstellende Person unterstützen, ist doch das Begutachtungsgespräch in der Regel eine neue, fremde Situation, in der Unsicherheit seitens der*des Antragsteller*in existieren kann. Darüber hinaus helfen sie auch mit dem Teilen ihrer Beobachtungen und Einschätzungen, denn diese werden von der*dem Begutachter*in berücksichtigt.
Nach der Begutachtung
Im Anschluss an den Begutachtungstermin können pflegende Angehörige auch auf Distanz gemeinsam mit ihren Angehörigen, die Unterstützung benötigen, das Gutachten durchgehen. Sollten Fragen offengeblieben sein oder kommen neue auf, ist die Inanspruchnahme einer Pflegeberatung eine Möglichkeit, die genutzt werden kann. Gerade Pflegende auf Distanz können von der Pflegeberatung per Videogespräch oder am Telefon profitieren. Über diese Wege können sowohl sie als auch die pflegebedürftige Person mit der*dem Pflegeberater*in sprechen. So sind alle miteinander im Austausch und können ihre Fragen stellen, ihre persönlichen Perspektiven und Anliegen schildern und hilfreiche Informationen mitnehmen sowie Klarheit über das weitere Vorgehen erlangen.
Weiterführende Informationen:
https://ots.de/hoWpVu
Hintergrund:
Die compass private pflegeberatung GmbH berät Pflegebedürftige und deren Angehörige telefonisch, per Videogespräch und auch zu Hause gemäß dem gesetzlichen Anspruch aller Versicherten auf kostenfreie und neutrale Pflegeberatung (§ 7a SGB XI sowie § 37 Abs. 3 SGB XI). Die telefonische Beratung von compass steht allen Versicherten offen. Digitale Angebote wie das Informationsportal pflegeberatung.de, die App"pflegecompass"sowie Online-Pflegekurse ergänzen das Angebot für Ratsuchende.
compass ist als unabhängige Tochter des PKV-Verbandes mit circa 1.000 Mitarbeitenden bundesweit tätig. Die compass-Pflegeberater*innen beraten im Rahmen von Telefonaktionen sowie zu den regulären Service Zeiten zu allen Fragen rund um das Thema Pflege.
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Datum: 16.04.2026 - 10:50 Uhr
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