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Bin ich selbständig oder nicht? Deutsche Rentenversicherung bietet neues Online-Tool zur Einschätzung

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(ots) - Ob Freelancer, Auftraggeber oder Auftragnehmer - die Frage nach dem eigenen Erwerbsstatus bewegt viele Menschen in Deutschland. Die Deutsche Rentenversicherung gibt darauf eine zugängliche und transparente Antwort: Mit dem neuen"Selbstcheck Erwerbsstatus"unter www.deutsche-rentenversicherung.de/selbstcheck können Bürgerinnen und Bürger selbst aktiv Klarheit gewinnen - anonym, kostenlos und in Echtzeit.

Die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung ist eine der meistgestellten Fragen rund ums Arbeitsleben - und oft eine der schwierigsten. Die Deutsche Rentenversicherung macht diese Einschätzung jetzt öffentlich zugänglich: mit einem Online-Tool, das Orientierung bietet, ohne dass persönliche Daten erfasst werden. Das ist ein bewusstes Signal für Offenheit und Transparenz - denn wer den eigenen Erwerbsstatus verstehen will, soll das unkompliziert tun können.

Transparenz und Zugänglichkeit als Leitprinzip

Die Deutsche Rentenversicherung stellt mit diesem Angebot sicher, dass Orientierung zu einer gesellschaftlich relevanten Rechtsfrage niedrigschwellig möglich ist. Das Online-Tool ist kostenfrei nutzbar, erfordert keine Registrierung und erfasst keinerlei persönliche Daten. Die Auswertung erfolgt in Echtzeit und liefert eine fundierte erste Einschätzung.

Auftragnehmende und Auftraggebende können den Selbstcheck gleichwertig nutzen. Die Auswertung erfolgt sofort, basiert auf den Angaben der Nutzenden und bewertet diese anhand der von der Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungskriterien zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung. Das Ergebnis gibt eine belastbare Orientierung - ohne rechtliche Bindung. Nicht geeignet ist der Selbstcheck für die Einschätzung des Erwerbsstatus von Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH, mitarbeitenden Gesellschaftern sowie Fremdgeschäftsführern.

Verbindliche Statusfeststellung durch die Clearingstelle





Der Selbstcheck ersetzt kein offizielles Statusfeststellungsverfahren. Für eine rechtsverbindliche Entscheidung sind die vertraglichen Regelungen sowie deren tatsächliche Umsetzung gegenüber der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund offenzulegen. Der Antrag auf Statusfeststellung kann über das Onlineportal (https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.seam?formular=v0027) der Rentenversicherung gestellt werden.

Weiterführende Informationen zum Thema Scheinselbstständigkeit bietet die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Internetseite unter folgendem Link:

Selbstständig oder abhängig beschäftigt - Scheinselbstständigkeit erkennen (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Arbeitnehmer-und-Selbststaendige/03_Selbststaendige/scheinselbststaendigkeit.html).

Pressekontakt:

Una Großmann
Tel. 030 865-89178
Fax. 030 865-27379
pressestelle(at)drv-bund.de


Original-Content von: Deutsche Rentenversicherung Bund,übermittelt durch news aktuell


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Datum: 16.04.2026 - 10:09 Uhr
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