Brillant Energie erläutert den Einfluss des CO2-Preises auf Kosten von Strom und Gas

(ots) - Der CO2-Preis ist auch 2026 wieder gestiegen und beeinflusst Heiz- sowie auch Stromkosten. Neu ist jedoch, dass ab diesem Jahr kein fester Preis mehr von der Bundesregierung festgelegt ist. Stattdessen besteht ein Preiskorridor, welcher zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne CO2 liegt. Das sind umgerechnet 0,997 bis 1,179 Cent pro Kilowattstunde, die sich auf den Arbeitspreis für Gas auswirken. Ein echter marktbasierter Handel ist ab 2027 geplant. Ökoenergieanbieter Brillant Energie (https://brillantenergie.de) erklärt die CO2-Bepreisung und die Auswirkungen auf Verbraucherinnen und Verbraucher.
Die Energiewende in Deutschland gewinnt durch gezielte Lenkungsinstrumente stetig an Fahrt. Ein zentrales Element stellt die CO2-Bepreisung dar, die seit 2021 fossile Brennstoffe stufenweise verteuert. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) bildet die rechtliche Grundlage, um den Ausstoß von Treibhausgasen bei der Verbrennung von Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel mit Kosten zu belegen. Diese Maßnahme verfolgt das Ziel, Anreize für emissionsarme Technologien zu setzen und den Umstieg auf ökologische Alternativen für Verbraucherinnen und Verbraucher attraktiver zugestalten.
Der CO2-Preis als Einfluss auf Gaspreise
Beim Erdgas wirkt sich der CO2-Preis unmittelbar auf die Endkundenpreise aus. Da die Verbrennung von Gas Emissionen freisetzt, müssen Lieferanten für jede Tonne ausgestoßenes Kohlendioxid Zertifikate erwerben. Diese Kosten fließen in die Kalkulation der Arbeitspreise ein und werden innerhalb der Heizkostenabrechnung an Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben. Bis 2026 stiegen diese als Fixkosten schrittweise an, bevor das aktuelle Preiskorridor-System etabliert wurde, auf welches zukünftig ein echter Börsenhandel folgt. Grundsätzlich verteuert sich fossiles Gas im Vergleich zu regenerativen Heizmöglichkeiten wie Wärmepumpen oder Biogas kontinuierlich.
Auswirkungen auf den Strommarkt und Entlastungseffekte
Im Stromsektor greift ein duales System: Große Kraftwerke unterliegen dem europäischen Emissionshandel (EU-ETS), während kleinere Anlagen über das nationale System (nBEHG: nationales Brennstoffemissionshandelsgesetz) erfasst werden. Da fossile Energieträger wie Kohle und Gas bei der Stromerzeugung teurer werden, rücken erneuerbare Energien automatisch in eine wettbewerbsfähigere Position. Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung fließen direkt in den Klima- und Transformationsfonds (KTF). Davon profitieren Kundinnen und Kunden unmittelbar, da diese Mittel zum Beispiel für Maßnahmen wie die Abschaffung der EEG-Umlage genutzt wurden. Dies senkt die Stromkosten an anderer Stelle und fördert die Sektorkopplung. Letztere bedeutet, dass erneuerbarer Strom nicht nur zum direkten Verbrauch genutzt wird, sondern beispielsweise, um fossile Brennstoffe in der Heizung oder im Auto durch grünen Strom zu ersetzen.
Über Brillant Energie
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Datum: 08.04.2026 - 12:55 Uhr
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