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Vermögen sichern statt zerstreiten? Was Stiftungen für Erben bringen–gerade in Zeiten politischer Erbschaftsteuer-Debatten

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(ots) - Die Debatte um die Erbschaftsteuer hat mit dem SPD-Konzept„FairErben“ und einem erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgerichts neue Brisanz gewonnen. Während Parteien über Freibeträge und Betriebsvermögen streiten, suchen Familien nach stabilen Strukturen, um Vermögen zu sichern und Konflikte zu vermeiden. Dabei rückt die Familienstiftung zunehmend in den Fokus, denn mit sich ändernden politischen Rahmenbedingungen wächst der Bedarf, Vermögen klar und verlässlich zu strukturieren.

Im Januar 2026 stellte die SPD ihr Konzept„FairErben“ vor: ein einmaliger Lebensfreibetrag von einer Million Euro, eine einheitliche Steuerklasse sowie das Ende weitreichender Privilegien für Betriebsvermögen. Parallel prüft das Bundesverfassungsgericht bestehende Begünstigungen großer Vermögen.

Die Zahlen zeigen die Dimension: 2024 wurden 13,3 Milliarden Euro Erbschaft- und Schenkungsteuer festgesetzt (+12,3 Prozent), während 45 Großerben fast zwölf Milliarden Euro erhielten und im Schnitt nur rund 1,5 Prozent Steuern zahlten. Diese Schieflage treibt die Reformdebatte und verstärkt die Unsicherheit, die viele Familien derzeit zögern lässt, überhaupt zu handeln.

Neben steuerlichen Fragen tritt dabei ein zweites Risiko in den Vordergrund: der Erbstreit. Rund 28 Prozent aller privatrechtlichen Konflikte betreffen Erbauseinandersetzungen, und Erbengemeinschaften blockieren sich häufig über Jahre – mit Folgen von zerrütteten Beziehungen bis zu Teilungsversteigerungen. Für Vermögende geht es daher zunehmend auch um den Schutz ihres Lebenswerks.

Das doppelte Risiko: Wenn Steuerreform und Familienkonflikt zusammentreffen

Die Debatte zeigt gegensätzliche Positionen: Während die SPD mit „FairErben“ einen Systemwechsel anstrebt und die Zehn-Jahres-Regel durch einen einmaligen Freibetrag ersetzen will, plädiert die CDU/CSU dafür, zunächst das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten und stabile Rahmenbedingungenfür Familienunternehmen zu sichern. Gleichzeitig wird vor negativen Investitionseffekten gewarnt.





Unabhängig vom politischen Ausgang zeichnet sich jedoch eine klare Entwicklung ab: Die Gestaltungsspielräume im Erbschaftsteuerrecht dürften enger werden. Insbesondere der mögliche Wegfall der Zehn-Jahres-Regel würde schrittweise Schenkungen erschweren, während sich für Immobilieneigentümer das Problem mangelnder Liquidität bei gleichzeitigem Steuerzugriff verschärft.

Zugleich bleibt das Konfliktpotenzial innerhalb von Erbengemeinschaften hoch. Treffen mehrere Erben mit unterschiedlichen Interessen aufeinander, entstehen schnell Blockaden, die nicht selten in Teilungsversteigerungen münden.

Dass dies kein Randphänomen ist, zeigen die Zahlen: Jährlich werden rund 430.000 Immobilien vererbt, in etwa jedem zweiten Erbfall ist eine Immobilie beteiligt. Gerade hier entstehen die meisten Konflikte – oft bereits an laufenden Kosten.

Die Stiftung als Antwort: Konfliktvermeidung durch Struktur

Stiftungen gelten oft als Instrument für Gemeinwohl oder große Unternehmerfamilien. Tatsächlich waren 2024 rund 48 Prozent der neu errichteten Stiftungen privatnützig, vor allem Familienstiftungen. Ihr entscheidender Vorteil liegt darin, Vermögen von einzelnen Erben zu entkoppeln und einer festen Ordnung zu unterstellen.

Dadurch entstehen weder Erbengemeinschaften noch Anteile,über die gestritten werden könnte. Stattdessen gehört das Vermögen der Stiftung, während der Stifter verbindlich festlegt, wer Ausschüttungen erhält und wie Entscheidungen getroffen werden.

Im Ergebnis lassen sich typische Konflikte vermeiden: Immobilien verbleiben in der Stiftung, Erträge werden verteilt, und über Verkauf oder Verwaltung entscheidet ein klar geregeltes Gremium. Zugleich bietet die Stiftung Schutz, indem sie das Vermögen weitgehend dem Zugriff von Gläubigern entzieht, im Scheidungsfall unberührt bleibt und Pflichtteilsansprüche reduziert.

Die steuerliche Dimension: Was die Stiftung leistet– und was nicht

Auch wenn die Familienstiftung kein steuerfreier Raum ist und alle 30 Jahre der Erbersatzsteuer unterliegt, bringt sie klare Vorteile. So ermöglicht der doppelte Kinderfreibetrag von 800.000 Euro in Verbindung mit der häufig günstigeren Steuerklasse I erhebliche Entlastungen. Gleichzeitig ist die Steuer langfristig planbar und kann in Raten gezahlt werden.

Besonders deutlich wird der Vorteil bei der laufenden Besteuerung: Mieteinnahmen werden mit rund 15,8 Prozent belastet, während bei Privatpersonen bis zu 45 Prozent anfallen. Entsprechend verbleibt ein deutlich höherer Anteil der Erträge im Vermögen.

Mit Blick auf die kommenden Jahre dürfte sich dieser Unterschied weiter vergrößern, da die Körperschaftsteuer ab 2028 schrittweise auf etwa 10 Prozent sinken soll. Zusätzlich entfällt die Gewerbesteuer auf Mieteinnahmen, und auch Immobilienverkäufe bleiben nach zehn Jahren steuerfrei.

Reformfestigkeit: Warum die Stiftung auch beiänderndem Recht bestehen kann

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob sich eine Stiftung auch bei Reformen lohnt. Die wesentlichen steuerlichen Vorteile– insbesondere Körperschaftsteuer und Gewerbesteuerfreiheit – bleiben jedoch unberührt.

Zwar kann sich die Erbersatzsteuerändern, da sie stets nach geltendem Recht erhoben wird, doch bietet der lange Zeitraum bis zur ersten Fälligkeit ausreichend Planungsspielraum. Entscheidend sind die strukturellen Vorteile: Konfliktvermeidung, Schutz vor Gläubigern und Scheidung sowie reduzierte Pflichtteilsrisiken. Sie ergeben sich aus der Rechtsform selbst und bestehen unabhängig von steuerlichen Änderungen fort.

Fazit: Struktur schafft Sicherheit– unabhängig vom politischen Wetter

Auch wenn die konkrete Ausgestaltung der Erbschaftsteuer offen ist, deutet vieles auf strengere Regeln und geringere Spielräume hin, sodass Nichtstun zunehmend zum Risiko wird. Gerade in diesem Umfeld bietet die Familienstiftung neben steuerlichen Vorteilen vor allem Stabilität, indem sie Vermögen vor Streit, externem Zugriff und politischer Unsicherheit schützt.

Letztlich geht es weniger um steuerliche Optimierung als um die Frage, ob Vermögen Generationen verbindet oder Konflikte auslöst. Richtig umgesetzt kann die Stiftung dazu beitragen, das Lebenswerk langfristig zu sichern.

Über Sascha Drache:

Sascha Drache ist Experte für das Stiftungswesen. Er ist seit vielen Jahren in der deutschen Stiftungswelt unterwegs und gilt gemeinhin als der deutsche Stiftungspapst. Mit seiner Beratung in Sachen Stiftungsgründung unterstützt er den deutschen Mittelstand. Dabei begleitet der Experte seine Klienten über die gesamte Phase der Gründung und unterstützt sie dabei, die Stiftung auf einem festen Fundament zu errichten, um denAufbau und Schutz des Vermögens langfristig sicherzustellen. Mehr Informationen dazu unter: https://www.stiftung.de/

Pressekontakt:

Ratgeber Stiftung
E-Mail: info(at)ratgeber-stiftung.de
Web: https://www.stiftung.de

Ruben Schäfer
redaktion(at)dcfverlag.de


Original-Content von: Ratgeber Stiftung,übermittelt durch news aktuell


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Datum: 08.04.2026 - 07:30 Uhr
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