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Krankenhausreform auf Kurs: Bundesrat macht Weg frei für mehr Qualität

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(ots) - Mit dem Beschluss des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) wird die Krankenhausreform rechtssicher umsetzbar. Die Neuausrichtung stellt Behandlungsqualität und medizinischen Bedarf in den Mittelpunkt, stärkt die Planungssicherheit der Länder und schafft die finanziellen Voraussetzungen für den notwendigen Strukturumbau. Ziel ist eine verlässliche, moderne und patientenorientierte Krankenhausversorgung.

Christos Pantazis, gesundheitspolitischer Sprecher:

"Mit der heutigen Zustimmung des Bundesrates zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) bringen wir eines der zentralen Strukturprojekte dieser Legislaturperiode entscheidend voran. Nach intensiven Verhandlungen zwischen Bund und Ländern ist es gelungen, auf Basis einer erweiterten Protokollerklärung eine tragfähige und rechtssichere Lösung zu erreichen.w

Die Krankenhausreform ist ein echter Paradigmenwechsel: Wir lösen uns von historisch gewachsenen Strukturen und richten die Versorgung konsequent an Qualität und medizinischem Bedarf aus. Mit dem KHAG schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass die Reform nicht nur politisch beschlossen, sondern auch rechtssicher und praktisch umsetzbar wird. Das ist entscheidend, damit die Länder ihrer Verantwortung in der Krankenhausplanung verlässlich nachkommen können. Unser Ziel ist klar: eine qualitätsorientierte, bedarfsgerechte und langfristig tragfähige Krankenhausstruktur. Qualität darf künftig nicht mehr vom Standort oder von Fallzahlen abhängen, sondern muss überall im Land gewährleistet sein.

Mit dem Transformationsfonds stellen wir die notwendige finanzielle Grundlage bereit, um diesen Umbau aktiv zu gestalten - und nicht dem Zufall zuüberlassen. Diese Reform wird konkrete Verbesserungen bringen: für Patientinnen und Patienten durch mehr Behandlungsqualität und Sicherheit - und für die Beschäftigten durch bessere und verlässlichere Arbeitsbedingungen.

Eines ist klar: Jetzt kommt es darauf an, dass die Reform vor Ort konsequent umgesetzt wird - damit künftig Qualität entscheidet und nicht mehr die Menge der erbrachten Leistungen."





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