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Pressezitat: Deutsche Umwelthilfe kritisiert Novelle des Straßenverkehrsgesetzes:"Bundesregierung hat Chance auf sozialgerechte Anwohnerparkgebühren vertan"

ID: 2240942

(ots) - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert, dass die am gestrigen Donnerstag im Deutschen Bundestag beschlossene Novelle des Straßenverkehrsgesetzes die Kommunen erneut ohne Rechtsgrundlage für eine soziale und ökologische Staffelung der Gebühren für Anwohnerparkausweise zurücklässt. Trotz der beschlossenen Ausweitungen beim Anwohnerparken auf weitere Zielgruppen wie Handwerksbetriebe bleibt der entscheidende soziale Ausgleich im Gesetz weiter außen vor. In der Expertenanhörung des Verkehrsausschusses hatten sich neben der DUH auch der Auto Club Europa (ACE), die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände sowie ein Anwalt für Straßenverkehrsrecht klar für die Möglichkeit einer sozialen Staffelung der Gebühren ausgesprochen.

Dazu sagt Robin Kulpa, Leiter Verkehr und Luftreinhaltung der DUH:

"Immer mehr Städte erhöhen die Gebühren für Anwohnerparkausweise, um etwas gegen immer mehr und immer größere Autos zu unternehmen - das ist richtig und sinnvoll. Nun verweigert die Bundesregierung den Städten die Möglichkeit, höhere Parkgebühren sozial gerecht auszugestalten - trotzeindeutiger Empfehlung der Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses. Öffentlicher Parkraum für ein großes und schweres Auto muss deutlich teurer sein als für einen kleinen sparsamen Wagen. Wer den Kommunen die sozial und ökologisch gestaffelte Erhebung der Gebühren weiter verweigert, blockiert eine sozial gerechte und zugleich wirksame Steuerung des Parkraums."

Hintergrund:

Die jahrelang gültige Deckelung der Gebühr auf 30,70 Euro wurde im Jahr 2020 von Unions-Verkehrsminister Andreas Scheuer aufgehoben. Ohne eine klar definierte Rechtsgrundlage im Straßenverkehrsgesetz ist die soziale Staffelung der Gebühren für Anwohnerparkausweise laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Juni 2023 (9 CN 2.22) nicht möglich. Die Ergänzung von § 6a Abs. 5a StVG um wenige Wörter würde ausreichen, um ebendiese Rechtsgrundlage zu schaffen.





Pressekontakt:

Robin Kulpa, Bereichsleiter Verkehr und Luftreinhaltung
030 2400867-751, kulpa(at)duh.de

DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse(at)duh.de

www.duh.de


Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V.,übermittelt durch news aktuell


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Datum: 27.03.2026 - 09:35 Uhr
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