Rechtsschutzversicherung - Bedarf und Abgrenzung zur Privathaftpflicht
In vielen Fällen verzichten Bundesbürger auf die rechtliche Wahrnehmung ihrer Interessen, weil sie die Kosten scheuen. Dabei kann eine Rechtsschutzversicherung Abhilfe schaffen.

(IINews) - Menschen sind grundsätzlich frei im Denken und Handeln, dabei müssen sie die Freiheiten anderer Personen achten und respektieren. Da dieses nicht immer ohne weiteres funktioniert, ist der Bedarf an gesetzlichen Regelungen gegeben. Zu viele Situationen ergeben sich in der Gemeinschaft von Menschen, Unternehmen und Statt, als das auf diese Regelungen verzichtet werden kann.
Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/rechtsschutzversicherung.html
Wenn jemand eine Computer kauft und dieser schon nach kurzer Zeit Mängel aufweist, resultierenden daraus fast immer Streitigkeiten zwischen Kunde und Verkäufer wegen der Gewährleistung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer setzen sich häufig mit arbeitsrechtlichen Fragen auseinander, z. B. wegen Kündigung oder Regelungen zum Arbeitsverhältnis. Bei einem Verkehrsunfall wird eine Person verletzt und macht nun Schadensersatzansprüche geltend. Dieses sind alles Situationen, in denen es darum geht, sein Recht durchzusetzen.
Im Laufe der Zeit wurde eine Fülle von Gesetzen und Verordnungen erstellt, die für den juristischen Laien nicht mehr zu durchschauen ist. Für die Wahrnehmung der eigenen Rechte wird häufig ein Rechtsanwalt benötigt. Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, können die Kosten von dieser übernommen werden. Außerdem könne sich selbst Juristen nicht mit der ganzen Bandbreiten der Rechtssprechung auseinandersetzen, sondern spezialisieren sich auf bestimmte Fachgebiete.
Wer nicht in der Lage ist, seinen professionellen Rechtsbeistand zu bezahlen, wird in vielen Fällen auf die Durchsetzung oder Wahrnehmung der eigenen Interessen verzichten. Zwar sieht die Zivilprozessordnung eine mögliche Unterstützung in Form der Prozesskostenhilfe vor, allerdings müssen dafür erst alle persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse offen gelegt werden. Auch wenn die Durchsetzung der eigenen Interessen ohne anwaltliche Vertretung möglich ist, sind die Erfolgsaussichten auf Grund der umfangreichen juristischen Materie relativ begrenzt.
Jeder Bundesbürger nimmt an der Rechtsordnung teil. Die Rechtschutzversicherung stellt somit einen wichtigen Schutz für jeden Haushalt dar. Dennoch verfügt nur annähernd jeder zweite Haushalt in Deutschland über eine Rechtsschutzversicherung.
Abgegrenzt werden muss zur Privathaftpflichtversicherung: Diese stellt in Schadensersatzleistungen den Schutz des Versicherungsnehmers sicher, indem sie zunächst die Rechtslage prüft, unberechtigte Ansprüche auch notfalls vor Gericht abwehrt oder berechtigte Ansprüche befriedigt. Die Rechtsschutzversicherung schützt in Schadensersatzangelegenheiten den Anspruchsteller, um seine Kosten der aktiven Rechtsverfolgung zu sichern.
Bildquelle: Bernd Wachtmeister, www.pixelio.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
IAK Industrie Assekuranz Kontor GmbH
Horster Str. 26-28
46236 Bottrop
Postfach 10 07 02
46207 Bottrop
Tel. (02041) 77 44 7 - 0
Fax (02041) 77 44 7 - 79
Email: service(at)vergleichen-und-sparen.de
Web: www.vergleichen-und-sparen.de
Gesellschafter: Ralf Becker zu 100 %
Geschäftsführer: Ralf Becker
Eingetragen im Handelsregister:
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 4957
Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler und bereits seit 1984 für unsere Kunden aktiv. Dabei stehen Sie als Kunde bei uns im Vordergrund - frei von Provisions- oder Gesellschafts-Interessen. Wir sind eben unabhängig und arbeiten mit über 60 Gesellschaften zusammen.
IAK GmbH
Manfred Weiblen
Horster Str. 26-28
46236
Bottrop
m.weiblen-iakgmbh(at)t-online.de
(02041) 77 44 7 - 46
http://www.vergleichen-und-sparen.de
Datum: 07.07.2010 - 15:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 224092
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Manfred Weiblen
Stadt:
Bottrop
Telefon: (02041) 77 44 7 - 46
Kategorie:
Finanzen
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 248 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Rechtsschutzversicherung - Bedarf und Abgrenzung zur Privathaftpflicht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
IAK GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).