Deaflympics im Sportfördergesetz - DGSV fordert verbindliche Gleichstellung

(ots) - In diesen Tagen hat die Bundesregierung den Entwurf für ein Sportfördergesetz beschlossen - ein bedeutender Schritt für ein zukunftsfähiges Spitzensportsystem und eine starke Leistungssportagentur. Der Deutsche Gehörlosen-Sportverband (DGSV) begrüßt die ausdrückliche Aufnahme der Deaflympics im Referentenentwurf des Sportfördergesetzes ausdrücklich.
"Die Anerkennung ist ein wichtiger Schritt, um den deaflympischen Sport im System der Spitzensportförderung des Bundes sichtbarer zu machen. Dafür danken wir ausdrücklich", betont Daniel Haffke, Vizepräsident Sport des DGSV.
Gleichzeitig macht der Verband deutlich, dass dieser Schritt nicht ausreicht.
"Die Aufnahme der Deaflympics ist ein positives Signal. Entscheidend ist nun jedoch, dass daraus auch eine verbindliche Gleichstellung entsteht", erklärt die Präsidentin des DGSV."Gleichberechtigte Teilhabe im Sport ist keine freiwillige Leistung, sondern eine Frage der Gerechtigkeit und eine Verpflichtung aus der UN-Behindertenrechtskonvention."
Der DGSV weist darauf hin, dass der aktuelle Gesetzentwurf zwar eine Einbeziehung des deaflympischen Sports vorsieht, jedoch keine verbindliche gesetzliche Gleichstellung mit dem olympischen und paralympischen Sport enthält - weder in den Fördergrundsätzen noch in Entscheidungsstrukturen oder der Mittelverteilung.
"Ohne eine klare gesetzliche Verankerung besteht die Gefahr, dass der deaflympische Sport trotz formaler Berücksichtigung strukturell benachteiligt bleibt", so Haffke.
Besonders kritisch sieht der Verband, dass der Gehörlosensport - anders als andere Bereiche des Behindertensports - keine eigenständige Regelung erhält. Während § 2 die Förderung des Sports von Menschen mit geistigen Behinderungen ausdrücklich in einem eigenen Absatz regelt, fehlt eine vergleichbare gesetzliche Verankerung für den Gehörlosensport.
"Eine eigenständige Regelung ist notwendig, um die besondere Struktur, die spezifischen Bedarfe sowie die internationale Wettkampfebene des deaflympischen Sports angemessen abzubilden", ergänzt Scheuerer, Vizepräsident Kommunikation des DGSV.
Vor diesem Hintergrund fordert der DGSV im weiteren Gesetzgebungsverfahren:
- Eine ausdrückliche Gleichstellungsregelung für den deaflympischen Sport im Gesetzestext
- Verbindliche Berücksichtigung in Förderentscheidungen der Leistungssport-Agentur
- Gleichwertige Einbindung in Zielvereinbarungen, Potenzialanalysen und Mittelverteilung
- Einführung eines eigenständigen Absatzes zum Gehörlosensport (analog zu § 2)
- Angemessene strukturelle Beteiligung des Gehörlosensports in den Gremien des Spitzensports
- Gesetzliche Verankerung der Kostenübernahme für Gebärdensprachdolmetschung
- Einrichtung eines eigenständigen Fördertopfes für Gebärdensprachdolmetscher*innen in Training, Wettkampf, Betreuung, Gremienarbeit und Kommunikation
"Die Finanzierung von Gebärdensprachdolmetschung ist bislang oft ungeklärt und führt in der Praxis zu Verzögerungen. Eine gesetzliche Regelung schafft Planungssicherheit, verhindert Zuständigkeitskonflikte und ist Voraussetzung für die gleichberechtigte Teilhabe gehörloser Athletinnen und Athleten im Spitzensport", so Haffke.
Abschließend unterstreicht die Präsidentin, Katharina Pape:"Die Gleichstellung des deaflympischen Sports ist nicht nur eine sportpolitische Notwendigkeit, sondern ein klares Signal für Inklusion, Teilhabe und Respekt."
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Datum: 27.03.2026 - 07:49 Uhr
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