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Die Pferdehaftpflichtversicherung - Schutz auch bei kleinen Schäden

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Ein Pferd scheut in der Boxengasse und verletzt dabei einen Besucher. Der Pferdehalter muss für den Schaden aufkommen. Die Pferdehaftpflichtversicherung ist daher für Pferdehalter unverzichtbar


(IINews) - Den meisten Pferdebesitzern ist es schon lange klar: Ohne Pferdehaftpflichtversicherung geht es nicht, denn Pferde sind vom Wesen her eher scheue Tiere und neigen dazu in einer Schrecksituation unberechenbar zu reagieren. Dabei kann schnell ein Schaden verursacht werden. Es muss berücksichtigt werden, dass Schäden durch Pferde nicht über die normale Privathaftpflichtversicherung gedeckt werden, sondern hierfür speziell eben die Pferdehaftpflichtversicherung notwendig ist.

Informationen zur Pferdehaftpflichtversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/pferdehaftpflichtversicherung.html

Die Stute Goya von Marion S. befand sich auf einer Koppel zusammen mit dem Hengst Tamino von Bernd O. Beide Pferde grasten friedlich, bereits in der Vergangenheit befanden sich die beiden Pferde zusammen auf der Koppel ohne Zwischenfälle. Durch einen schnell vorbeifahren Autofahrer, der wegen Fußgängern auf der Fahrbahn gehupt hat, erschreckte sich Goya heftig und trat dabei Tamino vor das linke Vorderbein. Zunächst war nichts festzustellen, aber nach kurzer Zeit lahmte Tamino und musste vom Tierarzt behandelt werden. Die Kosten für die Heilbehandlung muss nun Marion S. übernehmen, da ihr Pferd die Verletzung verursacht hat. Im Regelfall können diese Kosten von der Pferdehaftpflichtversicherung übernommen werden.

Auf den ersten Blick kurios erscheint auch dieser Schadensfall, der aber von der Pferdehaftpflichtversicherung abgewickelt wurde. Im Pferdestall telefonierte Horst T. mit einem Handwerker, um Reparaturen für das Gebäude zu planen. Parallel wurde von Kerstin S. die Stute Freya in den Stall geführt. Durch eine vom Wind zugeschlagene Stalltür fuhr Freya hoch und streifte mit der Vorderhand Horst T. am Rücken. Dieser lies vor Schreck sein Handy fallen - dieses plumpste in die Wassertonne für die Pferde und war nicht mehr zu retten. Der Schaden belief sich auf rund 400 Euro.

In vielen Fällen kommt es nur zu einem kleinen Schaden, den man doch eigentlich aus eigener Tasche erstatten könne. Wofür also die Pferdehaftlichtversicherung? In manchen Situationen fällt der Schaden nicht so gering aus, etwa wenn Teile des Stalls oder ein parkendes Fahrzeug durch ein Pferd beschädigt werden. Diese Kosten können schnell im vierstelligen Eurobereich liegen. Noch problematischer wird es, wenn durch das Pferd ein Mensch verletzt wird. Die Heilbehandlung kann ziemlich kostenintensiv werden, wenn die Schwere der Verletzung sogar eine Invalidität nach sich zieht, kann die finanzielle Existenz des Pferdehalters ganz schnell am Ende sein.





Daher ist die Pferdehaftpflichtversicherung ein unverzichtbares Muss für den Pferdehalter, denn sie schützt nicht nur im Schadensfall für den Folgen des Schadensersatzanspruches, sondern sie wehrt auch auf eigene Kosten, notfalls auch vor Gericht, unberechtigte Ansprüche ab. Denn der Pferdehalter ist auch ohne sein Zutun verantwortlich für alles, was sein Pferd an Schäden verursacht. Er muss noch nicht einmal in der Nähe des Schadensereignisses gewesen sein, die Schadensersatzansprüche ergeben sich aus den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Bildquelle: Marc Tollas, www.pixelio.de

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Datum: 07.07.2010 - 14:47 Uhr
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