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Kassenbon scannen: Neue Funktion in App für Befragung macht Erfassen von Ausgaben einfacher

ID: 2239883

(ots) -
- Kassenbon-Scan per App erstmalig in einer amtlichen Befragung möglich
- StatistischeÄmter suchen Haushalte für Befragung zu Lebenshaltungskosten - Teilnehmende erhalten 90 Euro als Dankeschön
- Bei den LWR 2026 können erstmals auch Selbstständigen-Haushalte teilnehmen

Die amtliche Befragung zu Einnahmen und Ausgaben, die sogenannten Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR), bietet 2026 zum ersten Mal eine Kassenbon-Scan-Funktion an. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, können teilnehmende Haushalte mit der neuen Funktion ihre Kassenbons direkt über die App abfotografieren und somit ihre Ausgaben schnell und unkompliziert dokumentieren. Die App macht insbesondere die Erfassung der Ausgaben für Nahrungsmittel und Getränke einfacher: Sie liest automatischdie Artikel und deren Preise aus dem Kassenbon aus und ordnet sie den passenden Kategorien zu. Die Scan-Funktion ist auf Kassenbons von Supermärkten, Lebensmittel-Discountern und Drogeriemärkten ausgelegt. Für die LWR-Befragung suchen die Statistischen Ämter des Bunds und der Länder noch Haushalte, die einen Monat lang ihre Ausgaben dokumentieren und sich so einen Überblick über ihre Lebenshaltungskosten verschaffen wollen. Als Dankeschön erhalten die teilnehmenden Haushalte eine Geldprämie von 90 Euro.

Überblick über eigene Ausgaben verschaffen und 90 Euro als Dankeschön erhalten

Die Ergebnisse der LWR geben Aufschluss darüber, wie viel Geld den privaten Haushalten in Deutschland zur Verfügung steht und wofür sie es ausgeben. Neben den Ausgaben werden beispielsweise auch Angaben zur Haushaltszusammensetzung, Wohnsituation, Ausstattung mit bestimmten Gebrauchsgütern und der Einkommenssituation abgefragt. Die Teilnahme ist digital per App oder klassisch auf Papier möglich. Interessierte Haushalte können sich jederzeit für die Teilnahme an den LWR 2026 anmelden unter www.lwr.de/teilnahme. Aus allen angemeldeten Haushalten wird eine Stichprobe gemäß eines Quotenplans gezogen. Die Geldprämie von 90 Euro wird nach der vollständigen Teilnahme an der Befragung ausgezahlt.





Für 2026 werden insbesondere Haushalte von Selbstständigen gesucht

Aktuell werden vor allem noch Haushalte gesucht, deren Hauptverdienerin oder Hauptverdiener selbstständig oder freiberuflich tätig ist. Dabei werden ausschließlich private Einnahmen und Ausgaben erfasst.

Darüber hinaus werden insbesondere auch Haushalte mit geringerem Einkommen gesucht, Haushalte mit volljährigen Kindern sowie Mehrgenerationenhaushalte und Wohngemeinschaften, die gemeinsam wirtschaften.

Weitere Informationen zu den LWR, Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie das Teilnahmeformular sind online unter www.lwr.de verfügbar.

Methodische Hinweise:

Die Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR) sind eine freiwillige Haushaltserhebung der amtlichen Statistik. Dabei werden bundesweit jährlich rund 12 000 Haushalte befragt. Für 2026 werden zusätzlich 1 500 Haushalte von Selbstständigen für die Teilnahme gesucht. Die LWR finden in den Jahren zwischen zwei Einkommens- und Verbrauchsstichproben (EVS) statt. Die EVS wird alle fünf Jahre durchgeführt - zuletzt 2023. Von 2024 bis 2027 finden die LWR statt. Teilnahmebereite Haushalte können in diesem Zeitraum bis zu viermal teilnehmen, jedoch maximal einmal pro Kalenderjahr. Haushalte von Selbstständigen können ausschließlich im Jahr 2026 an den LWR teilnehmen. Aufgrund der EU-weit einheitlichen Vorgaben werden bei den LWR 2026 die Konsumausgaben für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren deutlich detaillierter als in anderen LWR-Jahren erhoben. Für andere Konsumausgaben ist 2026 hingegen eine weniger detaillierte Dokumentation ausreichend.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zu den LWR 2024 bis 2027, den Besonderheiten der LWR 2026, häufig gestellte Fragen sowie das Teilnahmeformular sind verfügbar unter www.lwr.de.

Ergebnisse der Laufenden Wirtschaftsrechnungen sind in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 63111) sowie auf der Themenseite"Konsumausgaben und Lebenshaltungskosten"im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes abrufbar.

Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter www.destatis.de/pressemitteilungen.

Weitere Auskünfte:
Haushaltserhebungen
Telefon: +49 611 75 8880
www.destatis.de/kontakt

Pressekontakt:

Statistisches Bundesamt
Pressestelle
www.destatis.de/kontakt
Telefon: +49 611-75 34 44


Original-Content von: Statistisches Bundesamt,übermittelt durch news aktuell


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Datum: 24.03.2026 - 08:00 Uhr
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