InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Tipico–EuGH-Generalanwalt stärkt Anspruch der Spieler auf Rückzahlung

ID: 2239179

Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C-530/24

(IINews) - München, 19.03.2026. EuGH-Generalanwalt Nicholas Emiliou hat Teilnehmern an Online-Sportwetten in Deutschland Hoffnung gemacht, dass sie ihre Verluste zurückfordern können. In seinen Schlussanträgen zum Verfahren unter dem Aktenzeichen C-530/24 machte er deutlich, dass Anbieter von Online-Sportwetten zur Rückzahlung der Verluste verpflichtet sein können, wenn sie nicht über die in Deutschland erforderliche Lizenz verfügen. In dem Verfahren geht es um Rückzahlungsansprüche gegen den Sportwettenanbieter Tipico, der seinen Sitz in Malta hat.

„Es ist zwar noch kein Urteil gesprochen, dennoch geben die Ausführungen des Generalanwalts den Spielern Anlass zur Hoffnung. Sie sind mehr als ein Fingerzeig, denn häufig folgen die Richter am EuGH dem Generalanwalt“, sagt Rechtsanwalt Thomas Sittner, CLLB Rechtsanwälte.

Dem Verfahren vor dem EuGH liegt eine Klage gegen den Sportwettenanbieter Tipico auf Rückzahlung der bei Online-Sportwetten erlittenen Verluste zugrunde. Der Kläger hatte zwischen 2013 und 2020 über die deutschsprachige Webseite von Tipico an Online-Sportwetten teilgenommen und dabei unterm Strich rund 4.000 Euro verloren. Den Verlust forderte er von Tipico zurück, da derWettanbieter in diesem Zeitraum nicht über die in Deutschland erforderliche Lizenz verfügte und daher gegen das Verbot von Online-Glücksspielen verstoßen habe. Die geschlossenen Verträge seien daher nichtig.

Der BGH machte zwar deutlich, dass er den Rückzahlungsanspruch des Klägers für gerechtfertigt hält. Allerdings schaltete er den Europäischen Gerichtshof ein, damit dieser klärt, ob das deutsche Verbot von Online-Glücksspielen mit dem europäischen Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit vereinbar ist, auch wenn das Vergabeverfahren zuvor unionsrechtswidrig durchgeführt worden war.

EuGH-Generalanwalt Nicholas Emiliou machte in seinem Schlussantrag nun deutlich, dass der Anspruch des Spielers auf Rückzahlung seiner Verluste gerechtfertigt sein kann. Er führte aus, dass ein Veranstalter von Online-Sportwetten, der seine Dienstleistung in Deutschland anbietet, ohne im Besitz der erforderlichen Genehmigung zu sein, zur Rückerstattung der Wetteinsätze verpflichtet sein kann.





Ein EU-Mitgliedsstaat könne für das Veranstalten von Online-Glücksspielen eine Konzession verlangen, wenn dies mit der im Unionsrecht garantierten Dienstleistungsfreiheit vereinbar ist. Dies sei bei dem deutschen Verbot von Online-Glücksspielen ohne gültige Lizenz der Fall. Das könne dann auch zur Folgehaben, dass ein Veranstalter, der seine Online-Sportwetten ohne die erforderliche Erlaubnis anbietet, den Spielern die Verluste erstatten muss. Diese Folge sei im Hinblick auf das angestrebte Ziel des Verbraucherschutzes grundsätzlich verhältnismäßig, so der Generalanwalt.

Allerdings könne es auch Ausnahmen geben, wenn der Veranstalter der Online-Sportwetten von den zuständigen deutschen Behörden präzise, unmissverständlich, nicht an Bedingungen geknüpfte und einheitliche Zusicherungen erhalten hat, dass er die Konzessionsauflage nicht durchsetzen müsse und er auf dieser Grundlage seine Tätigkeiten angeboten hat. Dann seien die zivilrechtlichen Folgen unverhältnismäßig. Rechtsanwalt Sittner: „Dann hätte der Spieler zwar keinen Rückzahlungsanspruch gegen den Anbieter. Er könnte aber ggf. Ansprüche gegen den Staat geltend machen.“

Der Generalanwalt stellte aber auch klar, dass eine solche Ausnahme nur unter engen Voraussetzungen möglich ist. So könne sich der Veranstalter nicht darauf berufen, dass das Konzessionsvergabeverfahren nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden war, und er deshalb quasi im Wege der „Selbsthilfe“ die Online-Sportwetten ohne die erforderliche Lizenz angeboten hat.

„Die Schlussanträge des Generalanwalts bestätigen, dass Spieler Ansprüche auf Rückerstattung von Verlusten gegen Anbieter ohne deutsche Lizenz grundsätzlich durchsetzen können und dieses Recht nicht pauschal von dem Recht auf Dienstleistungsfreiheit in der EU ausgeschlossen wird. Auch wenn die Schlussanträge für den EuGH nicht bindend sind, zeichnet sich ab, dass Spieler ihre Verluste von den Anbietern zurückfordern können“, so Rechtsanwalt Sittner.


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren, gerade mit internationalem Bezug, können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügenüber langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. CLLB Rechtsanwälte sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.



PresseKontakt / Agentur:

CLLB Rechtsanwälte Liebl, Leitz, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: kanzlei(at)cllb.de Web: www.cllb.de



drucken  als PDF  an Freund senden  
Bereitgestellt von Benutzer: cllb
Datum: 19.03.2026 - 18:08 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2239179
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: RA Thomas Sittner
Stadt:

München


Telefon: 089-552999-50

Kategorie:


Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 19.03.2026

Dieser Fachartikel wurde bisher 3 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Tipico–EuGH-Generalanwalt stärkt Anspruch der Spieler auf Rückzahlung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

CLLB Rechtsanwälte Partnerschaft mBB (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

OLG München: Tipico muss rund 106.000 Euro zurückzahlen ...

München, 19.09.2025. Bei Online-Sportwetten des Anbieters Tipico hatte ein Spieler mehr als 106.000 Euro verloren. Jetzt dürfte ihm ein großer Stein vom Herzen gefallen sein, denn das OLG München hat mit Urteil vom 04.09.2025 entschieden, dass di ...

Alle Meldungen von CLLB Rechtsanwälte Partnerschaft mBB



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.292
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 62


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.