Nachehelicher Ehegatten-Unterhalt - Im Gespräch mit Rechtsanwalt Kirchhoff, Berlin
Der nacheheliche Unterhalt ist eines der emotionalsten und zugleich komplexesten Themen im Familienrecht. Wie lange muss gezahlt werden? Wer hat Anspruch? Und wann endet die Verpflichtung? Unser Redakteur hat mit Rechtsanwalt Kirchhof aus Berlin gesprochen.

(IINews) - Unser Redakteur: Herr Rechtsanwalt Kirchhof, was versteht man eigentlich unter nachehelichem Unterhalt?
Rechtsanwalt Kirchhof:
Der nacheheliche Unterhalt ist die finanzielle Unterstützung eines geschiedenen Ehepartners nach Rechtskraft der Scheidung. Er unterscheidet sich vom Trennungsunterhalt, der nur für die Zeit zwischen Trennung und Scheidung gezahlt wird. Ziel ist es, ehebedingte Nachteile auszugleichen und dem wirtschaftlich schwächeren Partner eine angemesseneLebensführung zu ermöglichen.
Unser Redakteur: Hat jeder geschiedene Ehepartner automatisch Anspruch auf Unterhalt?
Rechtsanwalt Kirchhof:
Nein. Ein Anspruch besteht nur unter bestimmten Voraussetzungen. Entscheidend sind zwei Punkte: Bedürftigkeit auf der einen Seite und Leistungsfähigkeit auf der anderen. Derjenige, der Unterhalt verlangt, muss außerstande sein, seinen Lebensunterhalt selbst zu sichern. Gleichzeitig muss der andere Ehepartner finanziell überhaupt in der Lage sein, Unterhalt zu zahlen.
Unser Redakteur: Welche Arten des Ehegatten-Unterhalts gibt es?
Rechtsanwalt Kirchhof:
Das Gesetz unterscheidet mehrere Fallgruppen. Besonders häufig ist der Betreuungsunterhalt, wenn gemeinsame Kinder versorgt werden. Daneben gibt es Unterhalt wegen Alters, Krankheit oder Erwerbslosigkeit. Sehr praxisrelevant ist außerdem der sogenannte Aufstockungsunterhalt: Wenn der geschiedene Ehepartner zwar arbeitet, aber deutlich weniger verdient, kann ein Ausgleich verlangt werden.
Unser Redakteur: Wie wird die Höhe des Unterhalts berechnet?
Rechtsanwalt Kirchhof:
Die Berechnung erfolgt immer individuell. Grundlage ist zunächst das bereinigte Nettoeinkommen beider Ehepartner. Daraus wird der eheangemessene Bedarf ermittelt. Anschließend prüft man, ob und in welcher Höhe ein Ausgleich erforderlich ist. Dabei spielen auch Faktoren wie Wohnkosten, Versicherungen oder Schulden eine Rolle.
Ganz wichtig ist außerdem der sogenannte Selbstbehalt: Der Unterhaltspflichtige muss seinen eigenen notwendigen Lebensunterhalt sichern können.
Unser Redakteur: Wie lange muss nachehelicher Unterhalt gezahlt werden?
Rechtsanwalt Kirchhof:
Das ist eine der häufigsten Fragen. Es gibt keine starre Frist. Maßgeblich ist der Grundsatz der Eigenverantwortung. Nach der Scheidung soll grundsätzlich jeder für sich selbst sorgen. Unterhalt wird deshalb häufig befristet oder der Höhe nach begrenzt.
Bei langen Ehen oder wenn ehebedingte Nachteile– etwa wegen Kindererziehung – bestehen, kann der Anspruch allerdings auch über viele Jahre andauern.
Unser Redakteur: Wann endet der Anspruch auf Ehegatten-Unterhalt?
Rechtsanwalt Kirchhof:
Typische Beendigungsgründe sind die Wiederheirat des Berechtigten oder eine verfestigte neue Lebensgemeinschaft. Auch wenn der Unterhaltsberechtigte wieder ausreichend eigenes Einkommen erzielt, entfällt der Anspruch.
In seltenen Fällen kann Unterhalt sogar verwirkt sein, etwa bei schwerem Fehlverhalten gegenüber dem ehemaligen Ehepartner.
Unser Redakteur: Spielt Vermögen ebenfalls eine Rolle?
Rechtsanwalt Kirchhof:
Ja, allerdings nachrangig. Zunächst wird auf das laufende Einkommen abgestellt. Vermögen kann relevant werden, wenn Erträge daraus erzielt werden oder wenn außergewöhnliche Vermögenswerte vorhanden sind. Das hängt stark vom Einzelfall ab.
Unser Redakteur: Welche Fehler erleben Sie in Ihrer Praxis besonders häufig?
Rechtsanwalt Kirchhof:
Viele Betroffene treffen vorschnelle Vereinbarungen ohne rechtliche Prüfung. Gerade bei langfristigen Zahlungsverpflichtungen kann das erhebliche finanzielle Folgen haben. Auch die Einkommensberechnung wird häufig unterschätzt – insbesondere bei Selbstständigen oder Unternehmern. Hier sollte unbedingt fachkundiger Rat eingeholt werden.
Unser Redakteur: Ihr Rat an Betroffene in Berlin?
Rechtsanwalt Kirchhof:
Wer von Trennung oder Scheidung betroffen ist, sollte frühzeitig eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Je eher die wirtschaftlichen Verhältnisse transparent geklärt werden, desto besser lassen sich faire und tragfähige Lösungen finden – außergerichtlich oder, wenn nötig, vor dem Familiengericht.
Der nacheheliche und Ehegatten-Unterhalt ist ein komplexes Thema, das stark vom Einzelfall abhängt. Bedürftigkeit, Leistungsfähigkeit, Dauer der Ehe und Betreuungssituation spielen eine zentrale Rolle. Eine professionelle Beratung hilft, Rechte zu sichern und langfristige finanzielle Risiken zu vermeiden.
Rechtsanwalt Helmut Kirchhof ist ein in Berlin tätiger Jurist mit klarer Spezialisierung auf das Erbrecht und das Familienrecht. Im Erbrecht liegt sein besonderer Fokus auf der kompetenten Beratung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen. Mit umfassender Fachkenntnis unterstützt er Mandantinnen und Mandanten sowohl bei der rechtssicheren Nachlassplanung als auch bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Klärung erbrechtlicher Streitigkeiten.
Auch im Familienrecht begleitet Rechtsanwalt Kirchhof seine Mandanten mit hoher Professionalität und dem nötigen Fingerspitzengefühl. Ob Scheidung, Unterhaltsfragen, Sorgerecht oder Vermögensauseinandersetzungen–er entwickelt individuelle Lösungen, die sowohl rechtlich fundiert als auch menschlich tragfähig sind.
Besonders geschätzt wird Rechtsanwalt Kirchhof für sein ausgeprägtes Einfühlungsvermögen. Er nimmt sich viel Zeit für persönliche Gespräche, hört aufmerksam zu und geht sehr detailliert auf die individuellen Wünsche und Bedürfnisse seiner Mandanten ein. Seine verständnisvolle und ruhige Art schafft Vertrauen–gerade in sensiblen Lebenssituationen, die juristische Unterstützung erfordern.
Durch seine sorgfältige Arbeitsweise, seine hohe fachliche Kompetenz und seine mandantenorientierte Beratung genießt Rechtsanwalt Helmut Kirchhof große Beliebtheit und wird von vielen Mandanten weiterempfohlen.
Roswitha Gladel
chippy11(at)web.de
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Datum: 10.03.2026 - 17:56 Uhr
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