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Grundsteuer landet beim Bundesverfassungsgericht

ID: 2236158

Haus&Grund und der Bund der Steuerzahler haben Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesmodell der Grundsteuer eingereicht; Kritik richtet sich vor allem gegen die Verwendung von Bodenrichtwerten.


(IINews) -
6. März 2026"Haus&Grund Deutschland und der Bund der Steuerzahler haben am 27. Februar 2026 gemeinsam Verfassungsbeschwerde gegen das sogenannte Bundesmodell der Grundsteuer beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Verbände unterstützen dabei zwei Kläger, die die verfassungsrechtliche Ausgestaltung der Neuberechnung der Grundsteuer in Karlsruhe prüfen lassen wollen

Blumenauer Immobilien begrüßt, dass die rechtliche Auseinandersetzung nun den Weg nach Karlsruhe gefunden hat, denn die Kritik der Verbände trifft aus unserer Sicht den Kern des Problems: Die pauschale Verwendung von **Bodenrichtwerten** und die Einbeziehung fiktiver Mieten als zentrale Bemessungsgrößen führen zu einer erheblichen Diskrepanz zwischen statistischen Durchschnittswerten und den tatsächlichen Verhältnissen einzelner Grundstücke. Bodenrichtwerte bilden in der Regel zonale Mittelwerte ab und berücksichtigen nicht zwingend Lagebesonderheiten, Erschließungskosten, Altlasten oder individuelle Nutzungsbeschränkungen, sodass sie für die konkrete Steuerbemessung ungeeignet und potenziell ungerecht sind

Die Folgen einer allein auf zonalen Durchschnittswerten beruhenden Steuerbemessung können weitreichend sein: Eigentümer mit besonderen Grundstücksmerkmalen drohen Fehlbelastungen, die sich mittelbar auch auf Mieter auswirken können. Blumenauer Immobilien fordert deshalb eine transparente, nachvollziehbare und einzelfallgerechte Bewertungsgrundlage, die tatsächliche Grundstücksmerkmale stärker gewichtet und Ausgleichsmechanismen für Abweichungen vom zonalen Mittelwert vorsieht

"Die pauschaleÜbernahme von Bodenrichtwerten als Steuerbasis ist weder sachgerecht noch sozial gerecht. Wer die Realität einzelner Grundstücke ignoriert, riskiert Fehlbelastungen, die Eigentümer und Mieter gleichermaßen treffen."So Harald Blumenauer, von Blumenauer Immobilien.

Rechtlich wird das Bundesverfassungsgericht nun prüfen müssen, ob das Bundesmodell den verfassungsrechtlichen Anforderungen an Gleichbehandlung und Verhältnismäßigkeit genügt; ein Erfolg der Beschwerde könnte zu Anpassungen oder einer grundsätzlichen Neuausrichtung der Bewertungsmethoden führen. Bis zu einer Entscheidungist mit anhaltender Unsicherheit für Eigentümer, Verwalter und Kommunen zu rechnen, zugleich eröffnet das Verfahren die Chance, Bewertungsregeln zu schaffen, die sowohl rechtssicher als auch praxisgerecht sind






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Blumenauer -steht für jahrzehntelange Erfahrung, hohe Professionalität und tiefes Marktverständnis im Immobilienbereich. Neben der klassischen Tätigkeit als Makler und Berater begleitet das Unternehmen private und gewerbliche Kunden von der ersten Idee bis zum erfolgreichen Vertragsabschluss.Ein besonderes Anliegen liegt auf dem Aufbau des BLUMENAUER Markenkooperationsnetzwerk, das Immobilienprofis und Startups in ganz Deutschland verbindet. Partner profitieren von der starken Marke, hochmodernen gemeinsamem Marketing, Wissenstransfer und einem engen Erfahrungsaustausch - mit dem Ziel, in einem starken Verbund noch erfolgreicher am Markt zu agieren.



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Königsteiner Straße 6 Königstein, 65812 Bad 65812



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Datum: 06.03.2026 - 16:40 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Harald Blumenauer
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