Neuer Kampf gegen Feinstaub und Stickstoffdioxid: Deutsche Umwelthilfe startet bundesweite Schwerpunkt-Aktion"Saubere Luft 2030"

(ots) -
- Angesichts von jährlich 57.000 Todesfällen durch Feinstaub und 23.000 Todesfällen durch das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid startet die DUH eine bis ins Jahr 2030 reichende Schwerpunkt-Aktion, um Bundesländer, Kommunen und Industrie zur Einhaltung der neuen, verschärften Luftqualitätswerte zu bewegen
- Maßnahmenpaket der DUH umfasst die Aufdeckung weiterer Hotspots der Luftbelastung, den Stopp von Betrugs-Austauschkatalysatoren, obligatorische Abgasreinigung oder Stilllegung aller Holzöfen ohne Filter und die notfalls gerichtliche Durchsetzung wirksamer kommunaler Luftqualitätsfahrpläne
- DUH verspricht sich Rückenwind aus der gewonnenen und nur noch zur Revisionsbestätigung vor dem Bundesverwaltungsgericht liegenden Klage gegen die Bundesregierung auf ein wirksames Nationales Luftreinhalteprogramm
Nachdem der jüngste Luftqualitäts-Jahresbericht des Umweltbundesamtes einen Wiederanstieg der Luftbelastung zeigt und weiterhin 57.000 Todesfälle jedes Jahr durch Feinstaub und 23.000 Todesfälle durch das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) zu verzeichnen sind, startet die Deutsche Umwelthilfe (DUH) die bundesweite Schwerpunkt-Aktion"Saubere Luft 2030". Ziel ist die sichere und flächendeckende Einhaltung der ab 2030 europaweit verbindlichen Grenzwerte für Luftschadstoffe wie Feinstaub und NO2 und darüber hinaus die schnellstmögliche Erreichung der deutlich strengeren Richtwerte der Weltgesundheitsorganisation WHO für wirksamen Gesundheitsschutz. Dafür müssen bereits ab dem Jahr 2026 Luftreinhaltefahrpläne erstellt werden, die alle notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung der neuen Grenzwerte enthalten müssen.
Mit der neuen Luftreinhaltungs-Schwerpunkt-Aktion"Saubere Luft 2030"knüpft die DUH an ihre früheren Aktionen zur Durchsetzung schwefelfreier Kraftstoffe, später des Dieselpartikelfilters, von über 70 Umweltzonen gegen Feinstaub und schließlich zur Einhaltung des NO2-Grenzwerts in den 40 höchstbelasteten Städten in Deutschland an. Unterstützt von einer breiten Allianz aus Gesundheits-, Ärzte-, Umwelt- und Verbraucherinstitutionen wird die DUH über die Hauptverursacher der Luftverschmutzung aufklären, Möglichkeiten zur Verbesserung der Luftqualität auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen aufzeigen und notfalls auch auf dem Klageweg die notwendigen Maßnahmen für eine wirklich Saubere Luft durchsetzen.
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH:"Wie lange würde es dauern, einen Unfallschwerpunkt zu entschärfen, an dem täglich drei vollbesetzte Reisebusse verunglücken? Beim Thema Saubere Luft versagen Bund, Länder und Kommunen und beugen sich dem Druck von Industrie, Auto- und Ölkonzernen. Nachdem die 2010 in Kraft getretenen Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid erst mit 14-jähriger Verspätung und nach unseren umfassenden juristischen Verfahren in 40 verschiedenen Städten eingehalten werden konnten, werden diese endlich 2030 massiv verschärft. Wir werden dieses Mal keine Überschreitung akzeptieren, sondern bereits vor Inkrafttreten durch unsere Schwerpunkt-Aktion sicherstellen, dass die Saubere Luft in Deutschland durchgesetzt wird. Mit unserer vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gewonnenen Luftreinhalte-Klage gegen die Bundesregierung im Rücken und den endlich verschärften neuen Grenzwerten werden wir Bund, Länder und Kommunen dazu bringen, die zum Schutz der Gesundheit notwendigen Maßnahmen zu ergreifen."
Über die Prüfung der Voraussetzung für erste Klageverfahren hinaus wird die DUH in den Städten Druck auf die kommunalen sowie privatwirtschaftlichen Entscheider ausüben. Durch eigene Schadstoffmessungen mit dem Emissions-Kontroll-Institut der DUH an Fahrzeugen, Maschinen und Holzheizungen, investigative Recherchen und Fachgesprächen mit den beteiligten Behörden und Marktakteuren soll sichergestellt werden, dass zum 1. Januar 2030 die verschärften Luftqualitätswerte flächendeckend in Deutschland sicher eingehalten werden. Dazu sind die folgenden Aktivitäten geplant:
1. Aufdeckung weiterer Hotspots der Luftbelastung durchüber 400 punktuelle NO2-Messungen und Ganzjahresmessungen an 46 Orten
2. Stopp der Luftbelastung mit Feinstaub und krebserregendem Ruß durch Holzöfen ohne Filter
3. Stopp des Betrugs mit Fake-Austauschkatalysatoren und Durchsetzung von Blauem Engel Katalysatoren als Mindeststandard
4. Enttarnen von in vielen Betriebszuständen nicht funktionierender Abgasreinigung bei Müll- und Entsorgungsfahrzeugen durch Abgasmessungen des Emissions-Kontroll-Instituts der DUH
5. Elektrifizierung der kommunalenÖPNV-Busflotten
6. Durchsetzung der obligatorische Partikel- wie NO2-Abgasreinigung bei allen in den Kommunen zum Einsatz gelangenden Baumaschinen und Baufahrzeugen
7. Stilllegung beziehungsweise Nachrüstung aller circa 8 Millionen Dieselfahrzeuge mit illegalen Abschalteinrichtungen durch die von der DUH gewonnenen Klagen gegen Kraftfahrt-Bundesamt und Volkswagen
8. Investigative Kontrolle der Qualität von Abgasuntersuchungen und Durchsetzung verschärfter AU-Regeln
9. Durchsetzung der Nachrüstung ungefilterter Benzin-Fahrzeuge mit einem Partikelfilter
10. Durchsetzung wirksamer kommunaler Luftqualitätsfahrpläne mit Maßnahmen zur Förderung von Bus und Bahn, Rad- und Fußverkehr sowie einer kommunalen Regelgeschwindigkeit von 30 km/h
Die DUH wird alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um Maßnahmen für die Saubere Luft durchzusetzen. Dazu zählt auch die beim Bundesverwaltungsgericht anhängige Klage der DUH gegen die Bundesregierung zur Nachbesserung ihres Luftreinhalteprogramms, die noch im Jahr 2026 entschieden wird. Zudem wird die DUH ein Bündnis"Saubere Luft 2030"mit Akteuren aus dem Gesundheitsbereich, Gewerkschaften, Sportverbänden, weiteren Umweltverbänden und der Wissenschaft bilden.
Dazu Robin Kulpa, Leiter Verkehr und Luftreinhaltung:"Ab diesem Jahr müssen die Städte und Länder an neuen Luftreinhaltefahrplänen arbeiten, mit dem Ziel die neuen Grenzwerte bis 2030 einzuhalten. Die deutsche Bundesregierung hat sich damit gerühmt, die Möglichkeit für Fristverlängerungen in die Europäische Luftreinhalterichtlinie hineinverhandelt zu haben. Damit Fristverlängerungen gewährt werden, muss die Grenzwerteinhaltung unmöglich sein, obwohl alle effektiven Maßnahmen zur Bekämpfung der Luftverschmutzung berücksichtigt werden . Ohne die Umsetzung der von uns eingeforderten Maßnahmen wird demnach keine Fristverlängerung möglich sein. Mit unserer Schwerpunkt-Aktion und der Vorbereitung aller notwendigen Klageverfahren werden wir sicherstellen, dass die flächendeckende Einhaltung der neuen Grenzwerte spätestens 2030 gelingt."
Hintergrund:
Ab 2030 schreibt die EU strengere Grenzwerte für Luftschadstoffe vor. So werden unter anderem für das Jahresmittel der NO2-Grenzwert von aktuell 40 auf 20 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) und der Feinstaub-Grenzwert PM2,5 von aktuell 25 auf 10 µg/m³ im Jahresmittel sinken. Nach Angaben des Umweltbundesamtes werden mit Blick auf NO2 rund 39 Prozent aller Messstationen den Wert von 20 µg/m³ im Jahresmittel und bei Feinstaub PM2,5 circa 18 Prozent den Wert von 10 µg/m³ im Jahresmittel nicht ohne die Umsetzung weiterer Luftreinhaltemaßnahmen erreichen.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch(at)duh.de
Robin Kulpa, Bereichsleiter Verkehr und Luftreinhaltung
030 2400867-751, kulpa(at)duh.de
DUH-Newsroom:
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Datum: 04.03.2026 - 11:00 Uhr
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