Heute zeige ich euch meinen neuen Pyjama / Studie der Landesanstalt für Medien NRW: Kinder nutzen WhatsApp oft als Social-Media-Ersatz, teilweise mit tausenden Followern

(ots) - Zu jung für Social Media, aber WhatsApp ist okay. So denken viele Eltern, wenn Kinder ihr erstes Smartphone bekommen. Was einige dabei gar nicht wissen: Ihr Kind ist womöglich längst Influencer - und zwar auf WhatsApp. Denn seit der Einführung der"Kanal-Funktion"2023 lässt sich der beliebte Messenger als Social-Media-Plattform nutzen.
Die Landesanstalt für Medien NRW hat jetzt den Umgang von Kindern und Jugendlichen mit WhatsApp-Kanälen in den Blick genommen. Dafür hat sie in einer Studie 100 von Minderjährigen betriebene Kanäle inhaltlich untersucht und Nutzende zwischen 12 und 18 Jahren befragt. Das zentrale Ergebnis dieser qualitativ angelegten Erhebung zeigt: Insbesondere Kinder ohne Zugang zu Sozialen Netzwerken betreiben aktiv WhatsApp-Kanäle, in aller Regel ohne das Wissen ihrer Eltern. Viele unterschätzen oder ignorieren dabei die Risiken und die Menge an persönlichen Informationen, die sie über sich preisgeben - oft vor Hunderten oder Tausenden von Fremden.
WhatsApp - Zwischen Messenger und Social Media
Die Interaktionsmöglichkeiten mit Kanal-Admins in WhatsApp-Kanälen beschränken sich auf Emoji-Reaktionen und Abstimmungen. Jugendschutz-Einstellungen oder eine Begrenzung der Kanalreichweite bietet die App nicht. Jeder WhatsApp-Nutzer kann einen Kanal erstellen, der weltweit öffentlich auffindbar ist. Anders als klassische Chatgruppen sind Kanäle nur einseitig von Admins bespielbar. Um dennoch Austausch zu ermöglichen, laden Admins ihre Followerinnen und Follower häufig per Link in Chatgruppen ein. So lassen sich mit wenigen Klicks zentrale Interaktionsmöglichkeiten Sozialer Netzwerke nachbilden.
Hunderte Fans und unkalkulierbare Risiken
Die Studienergebnisse legen zudem nahe, dass nicht nur Gleichaltrige, sondern auch zahlreiche Erwachsene den minderjährigen WhatsApp-Influencerinnen und -Influencern folgen. Da Kinder etwa beim Anlegen von Chatgruppen zwangsläufig ihre Telefonnummer veröffentlichen, setzen sie sich so unbewusst einer erheblichen Gefahr von Cybergrooming aus. Hinzu kommt, dass die veröffentlichten Inhalte häufig Rückschlüsse auf Wohnorte oder regelmäßige Aufenthaltsorte der Kinder zulassen, was auch zu ungewollter Kontaktaufnahme im"realen Leben"führen kann.
Inhaltlich zeigt sich unter den Kanälen eine große Bandbreite an Content: von Online-Tagebüchern über Lifestyle-Kanäle und Tanzvideos bis hin zu Hobby-Content oder Tipps zu Themen wie Liebe und Beziehung. Posts wie"Heute zeige ich euch meinen neuen Pyjama"sind dabei keine Seltenheit, sondern alltägliche Einblicke ins Kinderzimmer, die zu öffentlichem Content werden.
Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW:"WhatsApp ist ein sehr gutes Beispiel dafür, wie schnell sich die Online-Welt wandelt und wie schwer es für Eltern ist, die Nutzungsgewohnheiten ihrer Kinder im Blick zu behalten. Umso wichtiger ist es, dass am Ende immer dieselben wichtigen Sicherheitsregeln gelten, die wir dem Grunde nach auch vom analogen Schulweg kennen: Sprich nicht mit fremden Erwachsenen, teile keine persönlichen Informationen und sage deinen Eltern immer, mit wem du dich triffst. Wenn Kinder das verinnerlichen, ist schon viel gewonnen. Und gleichzeitig gilt: WhatsApp ist faktisch nicht mehr nur ein Messengerdienst, und das bedeutet, dass auch das Unternehmen verstärkt in der Pflicht ist, für die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen zu sorgen. Wer sich dem systematisch verweigert, wird irgendwann auch ein Fall für Medienaufsicht und Regulierung."
Kinder brauchen Vertrauen und klare Regeln
In seinen Nutzungsbedingungen gibt WhatsApp ein Mindestalter von 13 Jahren vor. Eltern sollten mit ihren Kindernüber die Kanal-Funktion sprechen, bevor diese beginnen, WhatsApp zu nutzen. Außerdem sollten sie klare Regeln festlegen, welche Inhalte gepostet werden dürfen und welche besser privat bleiben. Aus Sicherheitsgründen sollten Informationen wie zum Beispiel Hinweise auf den Wohnort, regelmäßige Aufenthaltsorte oder die Identität der Kinder grundsätzlich nicht geteilt werden.
Wer Cybergrooming melden und zur Anzeige bringen möchte, kann dies unkompliziert bei der Landesanstalt für Medien NRW unter https://www.medienanstalt-nrw.de/beschwerde tun.
Für Eltern, die sich über die Nutzung von WhatsApp als Social-Media-Plattform durch jüngere Kinder informieren möchten, bietet die Landesanstalt für Medien NRW am 17. März 2026 um 19:00 Uhr einen digitalen Elternabend zu diesem Thema an. Unter diesem Link können sich interessierte Personen anmelden: https://www.medienanstalt-nrw.de/kinderzimmer-whatsapp-kanal.
Den Ergebnisbericht der Studie können Sie hier nachlesen (https://www.medienanstalt-nrw.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-2026/2026/maerz/whatsapp-studie-2026).
Pressekontakt:
Christopher Schmidt
Telefon: 0211 - 77 00 7 - 555
E-Mail: presse(at)medienanstalt-nrw.de
Internet: www.medienanstalt-nrw.de
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Datum: 04.03.2026 - 10:51 Uhr
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