Referenzen im Bewerbungsverfahren: Warum der Griff zum Telefon schnell zum DSGVO-Verstoßwird
Neuer Fachbeitrag von Wiemer Arndt zeigt, welche datenschutzrechtlichen Grenzen Unternehmen bei der Referenzeinholung beachten müssen und welche Fehler teuer werden können.

(IINews) - Ein Bewerber macht einen guten Eindruck, aber das Zeugnis wirft Fragen auf. Da liegt es nahe, kurz beim früheren Arbeitgeber anzurufen. Was viele Unternehmen nicht wissen: Ohne ausdrückliche Einwilligung ist eine solche Kontaktaufnahme in den meisten Fällen unzulässig und kann ernsthafte rechtliche Folgen haben.
Besonders brisant wird es, wenn der Bewerber noch in einem laufenden Arbeitsverhältnis steht. Ein unbedachter Anruf beim aktuellen Arbeitgeber kann die berufliche Existenz gefährden und das anfragende Unternehmen mit Bußgeldern, Schadensersatzforderungen und Beschwerden bei der Datenschutzaufsichtsbehörde konfrontieren.
In einem aktuellen Fachbeitrag erklären die Berliner Unternehmensberater Wiemer Arndt, unter welchen Voraussetzungen Referenzen datenschutzkonform eingeholt werden dürfen, welche Fragen gestellt werden können und warum ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“ in der Regel keinen Freibrief darstellt.
Die Kernbotschaft: Referenzanfragen sind grundsätzlich möglich, aber nur mit klarer Rechtsgrundlage, freiwilliger Einwilligung und ausschließlich beruflich relevanten Fragen. Wer das beachtet, schafft von Anfang an eine faire und rechtssichere Basis im Recruiting.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Wiemer Arndt betreibt Büros in Berlin, Ruhr und Freiburg. Das Unternehmen entwickelt als Datenschutzbeauftragte Datenschutzkonzepte, erstellt datenschutzkonforme Websites und Shops, schult Ihre Mitarbeiter und unterstützt Sie bei der IT-Sicherheit.
Neben Online Schulungenüber ein eigenes Portal bietet Wiemer Arndt auch Workshops und Präsenz-Schulungen zum Datenschutz und Online-Marketing in ganz Deutschland an. Mit hohem Praxisbezug vermittelt das Unternehmen durch seine Beratung, wie Sie Ihr Unternehmen datenschutzkonform führen und qualifiziert Ihre Mitarbeitenden
Hermine Klehm
kontakt(at)wiemer-arndt.de
+49 (0)30.403 649 830
Datum: 04.03.2026 - 08:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2235373
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Hermine Klehm
Stadt:
Berlin
Telefon: +49 (0)30.403 649 830
Kategorie:
Meldungsart: Unternehmensinfos
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 04.03.2026
Dieser Fachartikel wurde bisher 1 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Referenzen im Bewerbungsverfahren: Warum der Griff zum Telefon schnell zum DSGVO-Verstoßwird"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Wiemer Arndt (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).



