Bei knapp 10 % der Paare ist die Frau die Haupteinkommensbezieherin

(ots) - Bei 55,8 % der Paare im Jahr 2025 hat der Mann ein höheres Einkommen als die Frau, bei 34,3 % liegen beide in etwa gleichauf
Dass die Frau einen größeren Teil zum Einkommen beisteuert als der Mann, kommt in Paarhaushalten in Deutschland selten vor. Nur in jedem zehnten Paarhaushalt (9,9 %) hatte die Frau ein höheres Nettoeinkommen als ihr Ehe- oder Lebenspartner. Das teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Internationalen Frauentag am 8. März anhand von Erstergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) 2025 mit. Bei 55,8 % der Paare, die in einem Haushalt zusammenleben, war es umgekehrt und der Mann der Haupteinkommensbezieher. In gut jedem dritten Paarhaushalt (34,3 %) lagen Frau und Mann beimEinkommen in etwa gleichauf. Als Haupteinkommensperson gilt diejenige Person, deren persönliches Nettoeinkommen einen Anteil von 60 % oder mehr am Gesamteinkommen des Paares hat.
Ohne Kinder im Haushalt fallen die Unterschiede geringer aus - mit Kindern stärker
Bei Paaren ohne Kinder im Haushalt ist das Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern als Haupteinkommensbeziehende zwar weniger stark, aber immer noch deutlich. In 11,4 % der Paarhaushalte ohne Kinder hatte die Frau das höhere Einkommen und in 50,1 % der Mann. Bei 38,5 % der Paare ohne Kinder im Haushalt hatten beide ein in etwa gleich hohes Einkommen.
In Paarfamilien mit Kindern im Haushalt sind Frauen noch seltener die Haupteinkommensbezieherin. Hier hatte die Frau in nur 7,7 % der Fälle das höhere Einkommen. In knapp zwei von drei Paarhaushalten mit Kindern (64,6 %) war dagegen der Mann der Haupteinkommensbezieher. In 27,7 % der Paarhaushalte mit Kindern hatten Frau und Mann ein ähnlich hohes Einkommen.
Ein Grund für die größeren Einkommensunterschiede zwischen den Geschlechtern bei Paaren mit Kindern: Mütter arbeiten deutlich häufiger in Teilzeit als erwerbstätige Frauen insgesamt. Bei den erwerbstätigen Männern ist es umgekehrt: Hier arbeiten Väter sogar seltener in Teilzeit.
Anteil der Haupteinkommensbezieherinnen leicht gesunken, Anteil der Paare mit gleich hohen Einkommen gestiegen
Insgesamt hat sich die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern beim Blick auf die Einkommensverteilung in den letzten Jahren wenig verändert. Der Anteil der Frauen als Haupteinkommensbezieherinnen ist leicht gesunken - von 10,5 % im Jahr 2021 auf 9,9 % im Jahr 2025. Rückläufig ist auch der Anteil der männlichen Haupteinkommensbezieher: von 58,8 % auf 55,8 %. Erhöht hat sich dadurch der Anteil der Paarhaushalte mit in etwa gleich hohen Einkommen von 30,7 % auf 34,3 %. Diese Entwicklung zeigt sich inähnlicher Weise bei Paaren mit Kindern sowie bei Paaren ohne Kinder.
Methodische Hinweise:
Die Ergebnisse stammen aus der seit 2020 in Deutschland als Unterstichprobe in den Mikrozensus integrierten europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (European Union Statistics on Income and Living Conditions, EU-SILC). EU-SILC ist die amtliche Hauptdatenquelle für die Messung von Einkommen und Lebensbedingungen in Deutschland und der Europäischen Union.
Zur Verkürzung des Zeitraums zwischen dem Ende des Erhebungsjahres und der Ergebnisbereitstellung werden seit dem Erhebungsjahr 2020 zunächst Erstergebnisse und später Endergebnisse veröffentlicht. Bei den hier angegebenen Ergebnissen für 2025 handelt es sich um Erstergebnisse. Sie basieren auf dem Mikrozensus-Hochrechnungsrahmen aus dem Zensus 2022. Die dargestellten Ergebnisse für 2021 sind Endergebnisse. Diese basieren auf dem Mikrozensus-Hochrechnungsrahmen aus dem Zensus 2011.
Gegenstand der Betrachtung ist die tatsächliche Höhe und Verteilung von Einkommen in Paarhaushalten nach dem Merkmal Geschlecht. Daher werden hier nur Haushalte von Paaren unterschiedlichen Geschlechts betrachtet.
Betrachtet wird das persönliche Nettoeinkommen. Als Haupteinkommensperson wird diejenige Person betrachtet, deren Anteil des persönlichen Nettoeinkommens am Gesamteinkommen des Paares 60 % oder mehr beträgt. Das Gesamtnettoeinkommen enthält ausschließlich die Einkommen, die den Personen zugeordnet werden können. Neben Einkommen aus Erwerbstätigkeit zählen dazu unter anderem auch Renten/Pensionen, Arbeitslosengeld I, BaföG und andere persönliche Sozialleistungen. Haushaltseinkommen, wie zum Beispiel Kapitalerträge, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder Haushaltssozialtransferszählen hier nicht zum Gesamteinkommen.
In der Erhebung EU-SILC ist die Grundlage für die Einkommensmessung in einem Erhebungsjahr das gesamte verfügbare Haushaltseinkommen (Einkommen nach Steuern und Sozialabgaben) des Vorjahres. Die Fragen zum Einkommen beziehen sich also auf das Vorjahr der Erhebung.
Kinder sind hier definiert als im Haushalt lebende Personen im Alter von unter 18 Jahren sowie Personen im Alter von 18 bis einschließlich 24 Jahren, sofern sie ökonomisch abhängig sind.
Weitere Informationen:
Diese und weitere Ergebnisse der Erhebung EU-SILC 2025 sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes auf der Themenseite Einkommen und Lebensbedingungen, Armutsgefährdung sowie in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 12241) veröffentlicht.
Ausführliche Informationen und aktuelle Daten zum Gender Pay Gap 2025 finden Sie in unserer Pressemitteilung vom 16. Dezember 2025.
Daten zur unbezahlten Arbeit wie Betreuung oder Haushaltsführung sind im Gender Care Gap dargestellt, der auf der Zeitverwendungserhebung 2022 basiert.
Daten zur unterschiedlichen Erwerbs- und Einkommenssituation von Frauen und Männern sowie der geschlechterspezifischen Verteilung von Sorgearbeit enthält die Themenseite Gleichstellungsindikatoren im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Sie bietet einen Überblick zu Stand und Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland.
Diese Zahl der Woche ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter www.destatis.de/pressemitteilungen.
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