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Mehr Arbeitsmarktzulassungen für ausländische Staatsangehörige / BA-Presseinfo Nr. 9

ID: 2234786

(ots) - Um 140 Prozent ist die Zahl der von der Bundesagentur für Arbeit erteilten Arbeitsmarktzulassungen seit 2021 gestiegen - auf gut 521.000 im Jahr 2025. Das ist auch gegenüber dem Vorjahr ein deutliches Plus von 17 Prozent.

Nürnberg."Mit der Arbeitsmarktzulassung schützen wir sowohl für deutsche als auch ausländische Beschäftigte Standards am deutschen Arbeitsmarkt. Durch gleiche Arbeitsbedingungen unterstützen wir die Akzeptanz für Fachkräfteeinwanderung. Rund 99 Prozent der Anträge entscheiden wir binnen 14 Tagen, wenn die Antragsunterlagen vollständig vorliegen. Selbst wenn Unterlagen nachgefordert werden mussten, gelang uns dies in 82 Prozent der Fälle. Bei den komplexen Einreiseverfahren ist die Bundesagentur ein schneller und verlässlicher Akteur, wir sind nicht der Flaschenhals", sagt Vanessa Ahuja, Vorständin für das internationale Geschäft der Bundesagentur.

Drei Viertel der Zulassungen für Erwerbsmigration

Im Jahr 2025 hat die Bundesagentur insgesamt 521.000 Arbeitsmarktzulassungen erteilt. Das sind gut 17 Prozent mehr als Vorjahr, 2024 lag die Zahl der Zustimmungen bei 446.000. Mehr als drei von vier Zustimmungen entfielen auf angestrebte Beschäftigungsaufnahmen im Rahmen der Fachkräfteeinwanderung. Nicht ganz 24 Prozent der Arbeitsmarktzulassungen gingen an potentielle Beschäftigte mit einem Fluchtkontext. Das sind in der Regel Asylbewerber und -bewerberinnen oder Geduldete.

Im Jahr 2025 musste die Bundesagentur etwa 134.000 Anträge ablehnen, weil beispielsweise die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen nicht erfüllt wurden. Auch das erschöpfte Kontingent bei der sogenannten Westbalkanregelung führte dazu, dass eine große Zahl an Arbeitsmarktzulassungen nicht erteilt werden konnte.

In welchen Berufen Personen auf Drittstaaten arbeiten wollen

Die größte Berufsgruppe stellen mit 78.000 die Arbeitsmarktzulassungen für Pflegekräfte. Gut 70.000 Zustimmungen entfallen auf Berufe in der Logistik, etwa in der Zustellung oder im Lager. Fast 45.000 sind im weiteren Sinne Köche und Köchinnen, gut 38.000 Servicekräfte in der Gastronomie.





Begriffsklärung und Verfahren Arbeitsmarktzulassung

Nach dem Aufenthaltsrecht erteilen die Ausländerbehörden die Arbeitserlaubnis an ausländische Staatsangehörige außerhalb der Europäischen Union. Dafür brauchen sie in der Regel eine Arbeitsmarktzulassung durch die Bundesagentur für Arbeit. Eine Arbeitsmarktzulassung bedeutet also nicht zwangsläufig, dass auch tatsächlich eine Einreise nach Deutschland folgt. Zudem zählt die Statistik Anträge und nicht Personen. Es ist daher auch davon auszugehen, dass die Zahl der Antragsteller niedriger ist als die Zahl der Anträge. EU-Bürger brauchen keine Arbeitserlaubnis. Ebenso Geflüchtete, deren Antragauf Asyl bewilligt worden ist.

Die Bundesagentur für Arbeit kann den Anträgen nur zustimmen, wenn die Arbeitsbedingungen für die ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Drittstaaten zum Einstellungszeitpunkt nicht ungünstiger sind als die Arbeitsbedingungen inländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf einem vergleichbaren Arbeitsplatz.

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