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INSM-Gutachten:"Wie besteuert kann man sein?"- Deutschland bleibt im internationalen Vergleich Hochsteuerland

ID: 2234714

(ots) - Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft, das im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) die deutsche Steuerbelastung im internationalen Wettbewerb sowie im zeitlichen Verlauf untersucht hat. Die Studie macht deutlich, wie sehr die deutsche Wettbewerbsfähigkeit gefährdet ist und dass wirtschaftspolitische Reformen zur Beitragssenkung längst überfällig sind. Denn laut IW ist und bleibt Deutschland mit einer tariflichen Steuerbelastung für Kapitalgesellschaften von über 30 Prozent, den zweithöchsten Lohnabzügen für Alleinstehende im OECD-Vergleich und insgesamt einer Steuer- und Abgabenquote von fast 42 Prozent ein Hochsteuerland im internationalen Vergleich. Die IW-Studie thematisiert auch spezifische Abgaben wie den Solidaritätszuschlag sowie die Erbschaftssteuer. Es zeigt sich, dass Deutschland bei allen Abgaben in der internationalen Spitzenklasse mitspielt.

Vor diesem Hintergrund fordert die INSM eine zügige Senkung der Steuer- und Abgabenlast. Sowohl für Unternehmen als auch für die Bürger wäre eine Senkung vorteilhaft, denn sie schafft Spielräume und Anreize für notwendige Investitionen und für Arbeit. Die Entwicklung der Abgabenlast über die letzten Jahrzehnte ging allerdings in die entgegengesetzte Richtung:

Während viele OECD-Staaten ihre Unternehmenssteuern seit 2008 gesenkt haben, stieg die Belastung in Deutschland durch höhere Gewerbesteuersätze leicht an. Die tarifliche Belastung der Gewinne von Kapitalgesellschaften liegt in Deutschland inzwischen bei 30,1 Prozent und damit an dritter Stelle der OECD-Länder (Durchschnitt bei 23,9 Prozent). Die Steuer- und Sozialabgabenbelastung für einen alleinstehenden Durchschnittsverdiener ist OECD-weit nur in Belgien höher als in Deutschland. Dies liegt nicht nur an einer hohen Steuerbelastung, sondern vor allem an den in den vergangenenJahren spürbar gestiegenen Sozialbeiträgen.

Auch der Anteil an Einnahmen aus der Erbschaftsteuer am BIP ist in Deutschlandüberdurchschnittlich hoch. Dies liegt auch daran, dass mehrere Länder wie Österreich und Schweden keine Erbschaftsteuer erheben. Bei der Untersuchung des Solidaritätszuschlags zeigt sich, dass von ihm nach wie vor auch Kleinsparer und Kleinunternehmen betroffen sind - also nicht nur Wohlhabende, wie oftmals suggeriert. So wird ein Drittel des Soli-Aufkommens aus Kapitalerträgen von Haushalten gestemmt, die zu der unteren Hälfte der Einkommensverteilung zählen. 70 Prozent der vom Solidaritätszuschlag betroffenen Kapitalgesellschaften haben einen Gewinn von maximal 100.000 Euro.





Um im Vergleich mit anderen OECD-Staaten wettbewerbsfähig zu bleiben, fordert die INSM die Abschaffung des Solidaritätszuschlages, die beschlossene Senkung der Körperschaftssteuer um fünf Prozentpunkte bereits vollständig ab 2027 und eine Reform der Lohn- und Einkommensteuer. Geschäftsführer Thorsten Alsleben:"Wenn wir endlich wieder attraktiv für Investoren aus dem In- und Ausland, aber auch für gutverdienende Fachkräfte sein wollen, muss die Koalition endlich die Steuern für alle wirksam senken."

Pressekontakt:

Carl-Victor Wachs
Leiter Kommunikation&Pressesprecher

wachs(at)insm.de
T +49 176 616 49 030
INSM Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft GmbH
Georgenstraße 22
D - 10117 Berlin
www.insm.de


Handelsregister Amtsgericht Charlottenburg, HRB 74215B
Umsatzsteuerident-Nummer: DE1230523BB
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Thorsten Alsleben


Original-Content von: Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM),übermittelt durch news aktuell


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Datum: 02.03.2026 - 08:30 Uhr
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