Reimann: Apothekenreform darf nicht mehr kosten

(ots) - Die Apothekenreform ist heute Thema im Bundestag: In erster Lesung wirdüber den Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) beraten. Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, begrüßt die vorgesehenen Ansätze zur Sicherung einer flächendeckenden Arzneimittelversorgung. Gleichzeitig warnt sie vorweiteren Belastungen der Beitragszahlenden durch die Reform:
"Die Apothekenreform enthält viele gute Ansätze. So unterstützen wir die geplanten Erleichterungen zur Gründung von Zweigapotheken und zur Neugründung von Apotheken, die zur Sicherung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung beitragen können. Positiv ist auch die Ausweitung von Impfungen durch Apotheken. Solch ein niederschwelliges Angebot kann dabei helfen, die Impfraten zu erhöhen. Auch die neuen Aufstiegschancen für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten können in Zeiten des Fachkräftemangels perspektivisch hilfreich sein.
Unverständlich bleibt für uns jedoch, warum die Möglichkeiten zur Digitalisierung nicht voll ausgeschöpft werden. Gerade auf dem Land und außerhalb der Öffnungszeiten könnten apothekenbetriebene dezentrale Abgabeautomaten eine gute Ergänzung zur Sicherung der Versorgung sein.
Kritisch sehen wir zudem die Einführung neuer pharmazeutischer Dienstleistungen ohne klaren Bedarf und ohne Einbettung in einen gemeinsamen Versorgungsansatz mit anderen Leistungserbringern. So wird die eigentlich vorgesehene und dringend gebotene Kostenneutralität der Reform gleich wieder konterkariert.
Nach den bisherigen Plänen würde ein solcher Ausbau des Leistungsspektrums von Apotheken auch völlig losgelöst vom geplanten Primärversorgungssystem erfolgen. Durch die mangelnde Vernetzung zwischen Apotheken und Vertragsärztinnen und Vertragsärzten drohen unübersichtliche Behandlungspfade, doppelte Leistungserbringung und unnötige Mehrausgaben für die gesetzlichen Krankenkassen.
Finanzielle Belastungen sind auch an anderer Stelle zu erwarten: Statt die beim Nacht- und Notdienstfonds angesammelten ungenutzten Gelder für pharmazeutische Dienstleistungen in Höhe von fast 600 Millionen Euro umgehend an die GKV zurückzugeben, soll das Geld in die Ausweitung der Vergütung für sogenannte Teilnotdienste gesteckt werden. Deren tatsächlicher Nutzen ist aber fraglich.
Schließlich halten wir es für unpassend, mit der Apothekenreform das Wirtschaftlichkeitsgebot für die Apotheken weiter zu schwächen, indem die wirtschaftliche Abgabe-Rangfolge bereits bei einem nicht verfügbaren Rabattarzneimittel vollständig ausgesetzt wird - selbst wenn andere Rabattarzneimittel verfügbar sind. Letztlich werden durch diese und weitere Regelungen die über sechs Milliarden Euro an Einsparungen aus Rabattverträgen pro Jahr gefährdet - und das, obwohl es bei Nichtverfügbarkeit von Medikamenten bereits funktionierende Regelungen gibt.
Im Reformkontext wird auch weiterhin vehement die schnelle Anhebung des Apotheken-Fixums gefordert. Das wären rund 1 Milliarde Euro, die die Solidargemeinschaft zusätzlich finanzieren müsste. Gleichzeitig ist für das kommende Jahr ein GKV-Finanzloch von 12 Milliarden Euro prognostiziert. Wer jetzt die schnelle Erhöhung des Fixums fordert, muss auf der anderen Seite auch entsprechende Einsparvorschläge machen, zum Beispiel beim preisabhängigen Zuschlag in der Höhe von drei Prozent des Apothekeneinkaufspreises."
Download der Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes: https://www.aok.de/pp/gesetz/apovwg/
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Datum: 27.02.2026 - 09:21 Uhr
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