Ethanol bleibt der medizinischen Versorgung erhalten: ECHA weist CMR-Bedenken zurück

(ots) - Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) begrüßt die heutige Entscheidung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), Ethanol nicht als CMR-Stoff (krebserregend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend) einzustufen."Das Ergebnis der europäischen Bewertungsverfahren zur Risikoeinstufung von Ethanol ist eine Erleichterung für die Gesundheitsversorgung in ganz Europa. Sie verhindert erhebliche Risiken für die Produktion von und Versorgung mit Arzneimitteln, Medizinprodukten sowie für die Krankenhaushygiene und den Infektionsschutz."
"Wie die Covid-19-Pandemie gezeigt hat, ist das medizinische Personal in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Praxen und Apotheken genauso auf wirksame Desinfektionsmittel mit Ethanol angewiesen, wie Patientinnen und Patienten. Auch deshalb haben jüngst nahezu 30 internationale medizinische Fachverbände und Expertenausschüsse darauf gedrängt, dass Ethanol als Wirkstoff in Mitteln zur Händehygiene weiterhin uneingeschränkt zugelassen wird. Die heutige Entscheidung ist ein klares Signal für die Versorgungssicherheit in Europa. Sie folgt der wissenschaftsbasierten Sachlage und stellt klar, dass der Gebrauch von Ethanol als Wirkstoff in der medizinischen Versorgung nicht gleichzusetzen ist mit dem übermäßigen Konsum von Trinkalkohol, worauf sich die ursprüngliche Datenlage der Bewertungen bezog", sagt Dr. Kai Joachimsen, Hauptgeschäftsführer des BPI.
Ethanol bleibt unverzichtbar
In vielen Fällen, wie etwa bei Desinfektionsmitteln, gelangt Ethanol nur in sehr geringen Mengen in den Stoffwechsel, da die Aufnahme über die Haut (dermal) verschwindend gering ist. Eine der effektivsten Schutzmaßnahmen vor bakteriellen und viralen Infektionen ist nachweislich die Hände- sowie dieOberflächendesinfektion mit Ethanol. Auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) listet Ethanol als unverzichtbaren Wirkstoff.
Zudem bestätigte die kürzlich veröffentlichte Analysis of Alternatives (AoA) der ECHA bereits im September 2025: Für Hände- und Oberflächendesinfektion gibt es derzeit keine praktikable Alternative, die so schnell, sicher und breit wirksam sowie kostengünstig und umweltfreundlich verfügbar ist.
"Ethanol kombiniert schnelle Wirkung, breitbandige antimikrobielle Wirksamkeit und gute Hautverträglichkeit - Eigenschaften, die es zum Goldstandard in der klinischen Händehygiene machen. Zudem trägt er wesentlich zu Stabilität, Haltbarkeit und Herstellbarkeit von Medikamenten bei. Ethanol-basierte Desinfektionsmittel sind effektiv gegen viele Krankheitserreger, reduzieren nosokomiale Infektionen und schützen besonders vulnerable Patientengruppen - darunter Personen mit geschwächtem Immunsystem wie zum Beispiel Patientinnen und Patienten nach Transplantationen", erklärt Joachimsen.
"Dass Ethanol weiterhin in der medizinischen Versorgung zum Einsatz kommen kann, ist nicht nur für den Gesundheitsschutz eine gute Nachricht. Auch für unsere pharmazeutischen Unternehmen schafft die Entscheidung wieder Planungssicherheit: Ethanol bleibt als Wirk-, Träger-, Extraktionsstoff und Konservierungsmittel sowie für die Reinigung einsetzbar. Das verhindert langwierige Produktanpassungen - etwa bei der Herstellung von pflanzlichen Arzneimitteln oder bei Lösungsschritten -, vermeidet Produktionsstopps und schützt etablierte Lieferketten", bekräftigt Joachimsen.
Monatelanges Engagement zahlt sich aus
Der BPI hat sich frühzeitig und wiederholt in Politik, Fachöffentlichkeit und in der ECHA-Konsultation eingebracht, Informationsmaterial bereitgestellt und mit Expertinnen und Experten den wissenschaftlichen Diskurs gefördert."Über viele Jahre und besonders bei der Wiederaufnahme des Verfahrens im Jahr 2024 haben wir uns intensiv für eine differenzierte, praxisnahe Bewertung von Ethanol eingesetzt. Auch verbändeübergreifend haben wir darauf hingewiesen, welche Konsequenzen eine Fehleinstufung gehabt hätte.Die heutige Entscheidung zeigt: sachliche Argumente, ein konstruktiv geführter Diskurs und wissenschaftliche Evidenz können Wirkung entfalten", sagt Joachimsen.
Weiterführende Informationen:
FACTSHEET Ethanol im Gesundheitswesen (Deutsch) (https://www.bpi.de/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=80793&token=6901b8dfbff7f19cf7f0b163acc6f5fb7d175971)
FACTSHEET Ethanol im Gesundheitswesen (Englisch) (https://www.bpi.de/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=80977&token=4facebe72b69e7c4f9beb96923e970a9492e7a9c)
Pressekontakt:
Laura Perotti (Kommissarische Pressesprecherin),
Tel. 030 27909-131, presse(at)bpi.de
Original-Content von: BPI Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie,übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 24.02.2026 - 16:27 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2233540
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: ots
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Chemische Industrie
Dieser Fachartikel wurde bisher 3 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Ethanol bleibt der medizinischen Versorgung erhalten: ECHA weist CMR-Bedenken zurück"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
BPI Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




