EU-Kommission eröffnet Verfahren gegen Shein: Deutsche Umwelthilfe fordert Fast-Fashion-Konzerne für umwelt- und klimaschädliche Geschäftspraktiken finanziell in die Pflicht zu nehmen

(ots) - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt das von der Europäischen Kommission eingeleitete Verfahren gegen den Ultra-Fast-Fashion-Konzern Shein als überfälligen Schritt gegen mutmaßlich illegale und verbrauchergefährdende Praktiken. Erst vor kurzem konnte die DUH einen ersten rechtlichen Erfolg gegen irreführendeKlimawerbung von Shein erzielen. Um Online-Plattformen endlich verbindlich für die Umweltfolgen ihres Geschäftsmodells in die Verantwortung zu nehmen, muss Umweltminister Schneider sie bei der Einführung der Erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien lückenlos einbeziehen undSanktionen festschreiben. Ultra-Fast-Fashion auf Kosten von Umwelt und Menschen darf sich nicht länger lohnen, so die DUH.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH:
"Wir begrüßen ausdrücklich das Vorgehen der EU-Kommission gegen Shein. Es ist nicht länger hinnehmbar, dass eine milliardenschwere Online-Plattform mutmaßlich systematisch gegen europäisches Recht verstößt - auf Kosten von Umwelt und Verbraucherinnen und Verbrauchern. Wir konnten durch unseren Rechtserfolg bereits zeigen, dass Shein Verbraucherinnen und Verbraucher mit unglaubwürdigen Klimaversprechen täuscht. Weitere Verfahren haben wir bereits eingeleitet. Das EU-Verfahren ist eine Warnung an Umweltminister Schneider: Er muss bei der Einführung der Erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien penibel darauf achten, dass auch ausländische Online-Plattformen zu Umweltvorgaben verpflichtet sind und gegebenenfalls sanktioniert werden können. Er hat jetzt die Chance, dem Klimakiller-Geschäftsmodell Ultra-Fast-Fashion einen Riegel vorzuschieben unddie Konzerne für massenhaft kurzlebige Wegwerfmode mehr bezahlen zu lassen. Nur so kann ein echter Systemwandel hin zu langlebiger, reparierbarer und wiederverwendbarer Mode gelingen."
Hintergrund:
Die DUH konnte im Januar 2026 als erste deutsche Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation einen rechtlichen Erfolg gegen den Ultra-Fast-Fashion-Konzern Shein erzielen und Greenwashing-Werbung von Shein stoppen. Der Konzern hatte nicht ausreichend Informationen bereitgestellt, wie er trotz massiv steigender Klima-Emissionen von 23 Prozent innerhalb eines Jahres dennoch bis 2050 Netto-Null-Emissionen erreichen werde. Zudem hat die DUH weitere rechtliche Schritte gegen den Shein-Betreiber Infinite Styles Services Co. Ltd. eingeleitet. Es geht dabei um verbrauchertäuschende Werbeversprechen für verschiedene Produkte, die als"lokal","umweltfreundlich"und"100 % natürlich"beworben werden.
Link:
Mehr zum rechtlichen Erfolg gegen Shein: https://l.duh.de/p260130
Pressekontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz(at)duh.de
Viola Wohlgemuth, Senior-Expertin Textil&Kreislaufwirtschaft
0151 16022261, wohlgemuth(at)duh.de
DUH-Newsroom:
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Datum: 17.02.2026 - 18:22 Uhr
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