InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Promillegrenze bei E-Scooter-Fahrten

ID: 2230650

R+V-Infocenter: Wer Alkohol getrunken hat, sollte E-Scooter stehen lassen


(IINews) - Wiesbaden, 11. Februar 2026. Die fünfte Jahreszeit ist da, in den närrischen Hochburgen verwandeln sich Straßen, Kneipen und Säle in bunte Partyzonen. E-Scooter wirken da oft wie die perfekten Fortbewegungsmittel. Doch Vorsicht: Wer Alkohol getrunken hat, sollte sie stehen lassen. Denn für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie fürs Auto. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.



An den tollen Tagen stehen die närrischen Hochburgen Kopf. Die Menschen ziehen durch die Städte, gefeiert wird fast rund um die Uhr. Mit Alkohol im Blut gilt jedoch: besser zu Fuß gehen oder auf Taxi, Bus und Bahn umsteigen. Das gilt ausdrücklich auch für E-Scooter, die in vielen Städten an jeder Ecke bereitstehen."Gerade an den närrischen Tagen ist die Versuchung groß, spontan auf einen Roller zu steigen", sagt Roland Richter, Verkehrsexperte bei der R+V Versicherung."Doch die Gefahr ist groß, sich selbst oder jemand anderen schwer zu verletzen."



Alkoholverbot auf dem E-Scooter für Führerscheinneulinge und unter 21-Jährige

Die Polizei führt an Karneval und Fasching zudem verstärkt Alkoholkontrollen durch. Besonders E-Scooter-Fahrten unter Alkoholeinfluss fallen dabei häufig auf - sogar öfter als bei Radfahrenden. Vielen ist nicht bewusst: Für E-Scooter gelten dieselben Alkoholgrenzen wie für Autofahrer. Wer mit 0,5 Promille oder mehr erwischt wird, riskiert nicht nur einen Unfall, sondern auch seinen Führerschein. Strafbar machen kann man sich schon ab 0,3-Promille, wenn man durch unsichere Fahrweise auffällt."Dann sind der Führerscheinentzug und eine Geldstrafe möglich", betont Richter. Für Fahranfänger in der Probezeit und für unter 21-Jährige gilt zudem ein absolutes Alkoholverbot - auch auf dem E-Scooter.



Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

- Zu zweit auf einem E-Scooter unterwegs? Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Ist Alkohol im Spiel, kann daraus eine Straftat werden.





- Bei einigen Verleihfirmen ist an feucht-fröhlichen Tagen wie Karneval oder Fasching vor dem Start ein kurzer Reaktionstest fällig. Wichtig: Der Mieter wird dadurch nicht aus der eigenen Verantwortung entlassen.

- In Karnevals- und Faschingshochburgen können E-Scooter in Innenstädten oder bestimmten Zonen zeitweise komplett gesperrt sein.


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßigüber Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudieüber die"Ängste der Deutschen" ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.



PresseKontakt / Agentur:

Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts& Others
Anja Kassubek
Daimlerstraße 12
61352 Bad Homburg
ruv-infocenter(at)arts-others.de
06172/9022-131
http://www.infocenter.ruv.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Volle Ladung Zukunft: Elektromobilität als Schlüsselthema der Sicherheitstechnische Bewertung–Assessment Guide für alternative Antriebe in Schienenfahrzeugen
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 11.02.2026 - 10:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2230650
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Gesa Fritz
Stadt:

Wiesbaden


Telefon: 0611 533-52284

Kategorie:

Automobilindustrie



Dieser Fachartikel wurde bisher 70 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Promillegrenze bei E-Scooter-Fahrten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Infocenter der R+V Versicherung (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Wenn die Ferienwohnung gar nicht existiert ...

Wiesbaden, 7. Mai 2026. Ob Ferienhaus am Meer oder Apartment in den Bergen: Viele Menschen buchen ihre Urlaubsunterkunft online. Das nutzen Betrüger aus - mit täuschend echt aussehenden Angeboten. Das Infocenter der R+V Versicherung rät deshalb, d ...

Ölgetränkte Lappen können sich selbst entzünden ...

Wiesbaden, 4. Mai 2026. Auffrischung für Tische und Stühle: Das schöne Wetter lädt dazu ein, die Holzmöbel vor dem Sommer mit Öl zu behandeln. Doch ölgetränkte Lappen können sich selbst entzünden - und so unbemerkt einen schweren Brand veru ...

Schulzeit im Ausland: So sichern Eltern ihr Kind ab ...

Wiesbaden, 24. April 2026. Ein Auslandsaufenthalt ist der Traum vieler Schülerinnen und Schüler. Doch wie sind die Jugendlichen bei Krankheit oder materiellen Schäden abgesichert? Das Infocenter der R+V Versicherung rät Eltern, bei der Planung fr ...

Alle Meldungen von Infocenter der R+V Versicherung



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.297
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 217


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.