Häusliche Gewalt: Die meisten Verfahren werden eingestellt

(ots) - Die meisten Verfahren wegen familiärer Gewalt und Partnerschaftsgewalt in Berlin und Brandenburg werden eingestellt. Das geht aus Daten hervor, die der Redaktion rbb24 Recherche von der Staatsanwaltschaft Berlin und der Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg übermittelt wurden.
Die Daten zeigen, dass die Zahl der Ermittlungsverfahren im Bereich Häusliche Gewalt in Berlin seit 2021 stetig angestiegen ist: von etwa 11.000 auf rund 15.000 Verfahren im Jahr 2024. In Brandenburg bewegt sich die Zahl der Verfahren im selben Zeitraum auf einem Niveau zwischen 2.500 und 3.000 pro Jahr. In beiden Bundesländern wurden die eingeleiteten Verfahren jedoch in der Mehrzahl der Fälle ohne Konsequenzen für die Tatverdächtigen eingestellt: In Brandenburg lag die Einstellungsquote im Jahr 2024 bei 86 Prozent, in Berlin bei 76 Prozent.
Nur in wenigen Fällen wird letztlich Anklage erhoben: in Berlin bei drei Prozent der Fälle, in Brandenburg bei sechs Prozent. Ein Teil der Verfahren endet mit Strafbefehlen, die auf Antrag der Staatsanwaltschaft auch ohne mündliche Verhandlung erlassen werden können. Von 2021 bis 2024 wurden in Berlin fünf Prozent und in Brandenburg drei Prozent der Verfahren auf diese Art abgeschlossen. In den allermeisten Fällen wurden Geldstrafen verhängt.
Die Gründe für die hohe Einstellungsquote sind vielfältig. Da es sich bei häuslicher Gewalt häufig um Fälle handelt, in denen Aussage gegen Aussage steht, ist die Beweisführung oft schwierig. Nach Angaben der Ermittlungsbehörden und anderer Fachleute ziehen Betroffene auch in vielen Fällen ihre Aussagen zurück oder machen von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Das geschieht nach Einschätzung von Hilfseinrichtungen oft aus Angst vor einem langen und zermürbenden Gerichtsverfahren, wegen finanzieller Abhängigkeit vom gewalttätigen Partner oder aus Sorgeum die Sicherheit der gemeinsamen Kinder.
Die Anwältin und Sachbuchautorin Christina Clemm bemängelt, dass Betroffene sich beim ersten Kontakt mit der Polizei oft nicht ernst genommen fühlen und über den Strafverfolgungsprozess hinweg zu wenig Betreuung erfahren. Angesichts der hohen Anzahl von Fällen sei der Ermittlungsaufwand nachihrer Einschätzung nicht immer ausreichend. Die Polizei verweist aber darauf, dass es Standards"für den Einsatzort, für die Tatortarbeit und die Spurensicherung"gebe, die"eine Mindestanforderung an die polizeiliche Arbeit"darstellten und für alle verbindlich seien. Dazu gehöre auch der Schutz von Betroffenen.
Nach Einschätzung von Fachleuten zeigt nur ein sehr kleiner Teil der Betroffenen die erlebte häusliche Gewalt auch an. Derzeit läuft deshalb eine Dunkelfeldstudie des Bundeskriminalamts. Erste Ergebnisse zeigen: Die Anzeigequote liegt meist unter zehn Prozent, bei Partnerschaftsgewalt sogar unter fünf Prozent.
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Datum: 09.02.2026 - 05:00 Uhr
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