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Oberlandesgerichte erklären Metas Geschäftsmodell für unzulässig

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(ots) - Die Gerichte beantworten Rechtsfragen, die Gegenstand von Padronus Verbandsklage sind. Die Erfolgschancen auf Entschädigung für Nutzer in Deutschland und Österreich steigen stark.

Zwei Oberlandesgerichte, eine klare Botschaft: Meta muss zahlen. Die OLGs Dresden und München haben gestern und vorgestern Facebook- und Instagram-Nutzern Schadenersatz wegen illegaler Überwachung zugesprochen und Meta zur Unterlassung verplichtet. Das OLG Dresden (Az.: 4 U 292/25) sprach dem Kläger sogar 1.500,00 Euro zu und ließ die Revision an den Bundesgerichtshof nicht zu, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Über Jahre hinweg hat der Meta-Konzern Millionen europäische Nutzer von Facebook und Instagram systematisch über Drittwebseiten überwacht, ihre Daten ausgewertet und kommerziell verwertet – ohne wirksame Einwilligung, ohne Transparenz, ohne Rücksicht auf europäisches Datenschutzrecht. Das bestätigten die zweitinstanzlichen Urteile von dieser Woche.

Kern des Skandals sind die sogenannten„Meta Business Tools“: Kaum sichtbar, aber auf zahllosen Webseiten aktiv, verfolgen sie Nutzer weit über Facebook und Instagram hinaus. Meta erfährt, wo Menschen im Internet unterwegs sind, was sie lesen, anklicken und kaufen – und nutzt diese Informationen, um sie für Werbezwecke zu monetarisieren. Die Business Tools werden von 30-40% der Webseitenbetreiber im Internet auf deren Homepage eingebettet, um Webseitenbesucher anschließend auf den Plattformen von Meta besser zu erreichen und Werbekampagnen effektiver zu analysieren.

Rückenwind für Verbandsklage

Die Urteile wurden in Individualverfahren von der Rechtsanwaltskanzlei Baumeister&Kollegen erstritten, die auch die vomösterreichischen Prozessfinanzierer Padronus finanzierte Verbandsklage des österreichischen Verbraucherschutzvereins (VSV) gegen den Social-Media-Riesen führt. Ziel der Verbandsklage ist es, für sämtliche Nutzer in Österreich und Deutschland, die der Verbandsklage unter www.meta-klage.de bzw. www.meta-klage.at beitreten, einen ähnlichen Schadenersatz zu erzielen. Bereits über 150.000 Nutzer in Deutschland und über 50.000 Nutzer in Österreich haben sich für die Sammelklage angemeldet.





Der Geschäftsführer von Padronus Richard Eibl hält dies für den größten Überwachungsskandal seit der NSA-Affäre. „Die Botschaft der Gerichte ist unmissverständlich: Das bisherige Geschäftsmodell von Meta ist mit europäischem Recht nicht vereinbar und eine gravierende Missachtung deutscher Grundrechte“, so der Prozessfinanzierer. „Meta interessiert europäisches Datenschutzrecht schlicht nicht und verlässt sich darauf, dass sich Geschädigte nicht zur Wehr setzen. Genau dafür gibt es das Instrument der Verbandsklage: um Konzernmacht mit Kapital,Ausdauer und juristischer Schlagkraft zu besiegen.“

Präzedenzfall für Europa

Grundlage der Entscheidungen ist die europäische Datenschutz-Grundverordnung. Deshalb haben die Urteile auch für Österreich Signalwirkungen und reichen weit über Meta und Deutschland hinaus: Es geht um nichts weniger als die Frage, ob US-amerikanische Big-Tech-Konzerne europäisches Recht in Zukunft ernst nehmen müssen – oder nicht. Die deutschen Gerichte haben begonnen, diese Frage zu beantworten. Die Verbandsklage sorgt dafür, dass diese Antworten auch wirtschaftliche Konsequenzen haben.

Wie umkämpft diese Frage ist, zeigt das bisherige Verhalten führender US-Akteure in Politik und Tech-Industrie. Mark Zuckerberg nahm Bußgelder und Verfahren jahrelang in Kauf, statt Metas datengetriebenes Geschäftsmodell an die jeweilige Gesetzeslage anzupassen. Donald Trump reagierte auf die EU-Datenschutzstrafe gegen die Plattform X mit offener Empörung. Vor diesem Hintergrund entscheidet sich nun in den Gerichtssäälen, ob Europa seine rechtliche Souveränität behauptet und eigene Gesetze nicht nur formulieren, sondern auch durchsetzen kann.

Zweistellige Milliardenbeträge im Raum

Die aktuellen Urteile zeigen, dass Gerichte bereit sind, diese Datenschutzverstöße nicht nur festzustellen, sondern auch konsequent zu sanktionieren. Sollten sich die nunmehr bestätigten Schadenersatzansprüche in der Verbandsklage durchsetzen, könnte die Überwachungspraxis ein schmerzhaftes Nachspiel für den Konzern haben. In Deutschland sind rund 50 Millionen, in Österreich etwa 6 Millionen Nutzer von der illegalen Überwachung betroffen. Selbst bei einer moderaten Beteiligung der betroffenen Nutzer könnten sich die Forderungen auf zweistellige Milliardenbeträge summieren.

Pressekontakt:

Padronus (Prozessfinanzallianz GmbH)
Richard Eibl, LL.M.
Telefon: 06642125081
E-Mail: richard.eibl(at)padronus.at
Website: https://www.padronus.at


Original-Content von: Prozessfinanzallianz GmbH,übermittelt durch news aktuell


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