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ACV begrüßt Empfehlungen des Verkehrsgerichtstags: Einheitliche Gesetzgebung und bundesweite Einführung von Handyblitzern gefordert

ID: 2228198

(ots) - Forderung des ACV nach bundesweiter Verwendung innovativer Technik aufgegriffen

Beim 64. Verkehrsgerichtstag in Goslar wurden vom 29. bis 30. Januar 2026 erneut Empfehlungen zu zentralen Fragen der Verkehrssicherheit erarbeitet. Der ACV Automobil-Club Verkehr begrüßt die Ergebnisse aus zwei Arbeitskreisen und sieht sich in wesentlichen Punkten seiner im Vorfeld formulierten Positionen bestätigt. Im Fokus standen das Unfallrisiko durch Ablenkung am Steuer und die Reform der Fahrausbildung.

Arbeitskreis III: Ablenkung am Steuer gezielt reduzieren

Der ACV sieht sich durch die Empfehlungen des Arbeitskreises III in seinen zentralen Forderungen bestätigt. Besonders begrüßt der Club die Empfehlung,"überall eine adäquate Kontrolldichte herzustellen, insbesondere mittels innovativer und automatisierter Überwachungssysteme (z. B."Handy-Blitzer")"sowie eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage zu schaffen."Damit folgt der Verkehrsgerichtstag klar dem ACV, Monocams bundesweit einzusetzen und rechtssicher zu verankern.

Zudemübernimmt der Arbeitskreis die ACV Position nach ablenkungsarmer Fahrzeugbedienung. Der Arbeitskreis"fordert die Hersteller auf, Fahrzeugbedienung intuitiv und ablenkungsarm zu gestalten und zu verbessern. Komfort- und Infotainmentsysteme sind generell bezüglich des Sicherheitsrelevanz zu messen und im Fahrbetrieb zu begrenzen."Technik muss Sicherheit unterstützen und darf nicht selbst zur Ablenkungsfalle werden.

Arbeitskreis VI: Qualität der Fahrausbildung sichern

Der ACV begrüßt die Empfehlungen des Arbeitskreises VI und sieht sich in seiner Position bestätigt, dass Einsparungen beim Führerscheinerwerb nicht zulasten der Verkehrssicherheit und Qualität gehen dürfen. Der Arbeitskreis stellt klar:"Die Ausbildungsqualität besitzt gegenüber einer Kostenreduktion Vorrang."

Weiter spricht sich der ACV für eine qualitativ hochwertige Fahrausbildung mit klaren Grenzen für zeitlich unabhängige digitale Lernangebote aus. Diese Position greift der Arbeitskreis auf und fordert"eine professionelle Fahrausbildung, die interaktiven Präsenzunterricht mit digitalen Lernformen verzahnt"sowie ein"bundesweites Referenzcurriculum mit Mindestausbildungsinhalten, verbindlichen Lernstandsbeurteilungen und fachgerechten Standards".





Zudem empfiehlt der Arbeitskreis, für"den ergänzenden Simulatoreinsatz und das ergänzende synchrone E-Learning Ausbildungskonzepte und Gütekriterien zu entwickeln und zu erproben". Aus Sicht des ACV bestätigt dies den Ansatz, digitale Elemente gezielt und qualitätsgesichert einzusetzen, ohne Abstriche bei der Sicherheit in Kauf zu nehmen.

Pressekontakt:

Philipp Mathey
Pressesprecher
An der Wachsfabrik 5
50996 Köln
Telefon: +49 2236 94 98 104
E-Mail: mathey(at)acv.de
www.acv.de


Original-Content von: ACV Automobil-Club Verkehr,übermittelt durch news aktuell


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Datum: 30.01.2026 - 13:05 Uhr
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