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Arbeitskreis Berufsgesetz fordert hochschulischen Heilberuf in der Logopädie/Sprachtherapie

ID: 2227528

(ots) - Vor genau zehn Jahren, am 28. Januar 2016, haben sich alle relevanten Verbände, Studiengangsvertreter*innen und die Studierendenvertretung im Bereich der Logopädie/Sprachtherapie [1] im Arbeitskreis (AK) Berufsgesetz zusammengeschlossen. Die zentrale Forderung: eine grundlegende Änderung des schon damals überholten Gesetzes über den Beruf des Logopäden von 1980 mit dem Ziel, die hochschulische Ausbildung in der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie in einem neuen Berufsgesetz zu verankern. Das Berufsgesetz wird heute noch mehr als damals den Anforderungen einer modernen, evidenzbasierten und qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung nicht mehr gerecht. Ausbildungsinhalte, die damals als angemessen galten, sind heute teilweise überholt oder unzureichend verankert - etwa in Bereichen wie Gerontologie, Dysphagie oder myofunktionelle Störungen.

Für Fachkräfte in der Logopädie und Sprachtherapie existieren derzeit zwölf unterschiedliche Ausbildungsprofile - von berufsfachschulisch bis hochschulisch. Dieses Nebeneinander führt zu Intransparenz und erschwert eine standardisierte Versorgung.

Ein neues Berufsgesetz mit einer primärqualifizierenden hochschulischen Ausbildung würde:


- eine einheitliche und qualitativ gesicherte klinisch-praktische Qualifikation gewährleisten,
- die Entwicklung einer eigenständigen wissenschaftlichen Disziplin stärken und
- den steigenden Anforderungen an eine komplexe und evidenzbasierte Patientenversorgung gerecht werden.

Gleichzeitig würden neue Berufs- und Karrierewege entstehen - ein wichtiger Beitrag gegen Fachkräftemangel und Berufsflucht.

Ein neues Berufsgesetz ist nicht nur unabdingbar, sondern auch realistisch umsetzbar, denn:

Die Abiturquote bei den Absolvent*innen in der Logopädie/Sprachtherapie liegt bei ca. 90 %, 80 % aller Lehrenden an den Berufsfachschulen verfügen über eine akademische Qualifikation, es gibt 56 Studiengänge, die neben der Erstausbildung, die Weiterqualifikationen für Berufsangehörige anbieten. Der Übergang von der Berufsfachschule zur Hochschule ist in fünf bis zehn Jahren realistisch machbar.





Dem Bundesministerium für Gesundheit liegen seit langem wesentliche Eckpunkte für ein neues Berufsgesetz vor, die die Grundsätze für eine Studien-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung sowie Regelungen für die eigenverantwortliche Durchführung heilkundlicher Maßnahmen (Direktzugang) umfassen."Das Gesetzüber den Beruf des Logopäden ist durch ein Berufsgesetz mit einem hochschulischen Heilberuf zu ersetzen, das eine primärqualifizierende hochschulische Ausbildung für alle im Bereich der in der Logopädie/Sprachtherapie tätigen Berufsgruppen Geltung hat.", so die Sprecherin des Arbeitskreises Dietlinde Schrey-Dern.

[1] Logopädie/Sprachtherapie: Arbeitstitel für alle beruflichen Handlungsfelder der Atem-, Stimm-, Sprech-, Sprach-, Hör-, Schlucktherapie und umfasst alle dort tätigen Berufsgruppen

Pressekontakt:

V.i.S.d.P.: Dietlinde Schrey-Dern, Sprecherin AK Berufsgesetz
c/o dbl, Augustinusstraße 11b, 50226 Frechen
info(at)arbeitskreis-berufsgesetz.de, www.arbeitskreis-berufsgesetz.de


Original-Content von: Arbeitskreis Berufsgesetz,übermittelt durch news aktuell


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Datum: 28.01.2026 - 11:21 Uhr
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