Milliardär Usmanow gewinnt Klage gegen die Frankfurter Allgemeine Zeitung

(ots) - Mit jetzt veröffentlichtem Urteil vom 23. Januar 2026 (324 O 43/24) hat das Landgericht Hamburg der Klage von Alischer Usmanow gegen die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) stattgegeben und dem Blatt die Verbreitung einer Reihe falscher Tatsachenbehauptungen untersagt. Erstmals überhaupt verbot ein europäisches Gericht die Verbreitung von gegen Usmanow gerichteter Falschaussagen Alexej Nawalnys.
Gegenstand des Verfahrens war ein im April 2023 veröffentlichter Artikel ("Im Auftrag des Kremls"). Nachdem die FAZ die Abgabe einer Unterlassungserklärung verweigerte, kam es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung vor der Hamburger Pressekammer. Das Gericht gab allen fünf Unterlassungsanträgen von Usmanow statt.
Untersagt wurde die Behauptung, Usmanow habe sein Geld"mutmaßlich im Auftrag des Kremls eingesetzt", er habe als"Putins informeller Beauftragter für Usbekistan gegolten". Als unzulässig erachtet wurde weiter die Verbreitung von Behauptungen Alexej Nawalnys. Dieser hatte den unwahren Vorwurf erhoben, Usmanow habe Stiftungen, die dem stellvertretenden Vorsitzenden des russischen Sicherheitsrates, Dmitri Medwedew nahestehen sollen, Immobilien geschenkt, weil Medwedew UsmanowsGeschäfte zu Lasten des russischen Staates gedeckt habe. Unzulässig ist nach der Entscheidung auch die in dem Artikel enthaltene Unterstellung, Usmanow habe Staatseigentum an sich selbst verkauft.
Die Angaben von Alexej Nawalny hatten bereits zuvor vor Gericht keinen Bestand. Dies zeigen Beschlüsse des Landgerichts Frankfurt (zB Beschluss vom 12.05.2023 - 5-14 Qs 4/23): Das Gericht hob einen auf Navalnys Behauptungen basierenden Durchsuchungsbeschluss auf, da es sich um nichts als"bloße Vermutungen"und"vage Anhaltspunkte"handele.
Vor diesem Hintergrund erscheint es fragwürdig, dass gerichtlich nunmehr verbotene Vorwürfe genutzt wurden, um EU-Sanktionen gegen Usmanow zu verhängen und in Deutschland Ermittlungen gegen ihn einzuleiten.
Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg setzt eine Reihe gerichtlicher Entscheidungen zugunsten des russisch-usbekischen Milliardärs fort, welche die zur Rechtfertigung der Sanktionen herangezogenen Behauptungen infrage stellen. Im Januar 2024 erging ein Urteil des Landgerichts Hamburg gegen das US-Magazin"Forbes", dessen Artikel vom Rat der EU als Schlüsselelement für die Sanktionsbegründung herangezogen worden war. Zuvor hatte das Gericht ähnliche Entscheidungen gegen den Tagesspiegel (Deutschland), Exxpress (Österreich), Luxembourg Times (Luxemburg), Blick (Schweiz) u.a. getroffen.
Im Dezember 2025 stellte Deutschland das Ermittlungsverfahren gegen Usmanow wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz im Zusammenhang mit den geltenden EU-Sanktionen ein - ohne Anklageerhebung und unter Wahrung der Unschuldsvermutung. Ein Jahr zuvor hatte die zuständige Staatsanwaltschaft bereits ein Geldwäscheverfahren gegen Usmanow eingestellt.
Joachim Steinhöfel, Medienrechtsanwalt von Alischer Usmanow, erklärte dazu:
"Dieses Urteil bestätigt, dass die wesentlichen Vorwürfe im FAZ-Artikel nichts weiter waren als eine Mischung aus falschen Tatsachenbehauptungen und diskreditierten Narrativen von Alexej Nawalny. Zum wiederholten Male hat ein Gericht falsche Tatsachenbehauptungen untersagt, die tragende Elemente der Sanktionsbegründung gegen Herrn Usmanow wiederholen. Dies rechtfertigt die Einschätzung, dass die Sanktionsbegründung der EU nichts anderes ist als eine Ansammlung falscher und ehrverletzender Tatsachenbehauptungen."
Hintergrund:
In den Jahren 2023-2025 erwirkten wir für Herrn Usmanow und seine Familienangehörigen 18 gerichtliche Verbote sowie 102 Unterlassungserklärungen von Medien weltweit, setzten die Löschung hunderter falscher Artikel und Links durch und sorgten für die Korrektur von insgesamt mehr als 2.000 Veröffentlichungen. Herr Usmanowgewann Verfahren gegen das US-Magazin Forbes, den Tagesspiegel, den österreichischen Kurier sowie große deutsche Rundfunkanstalten wie RTL und ARD/Westdeutscher Rundfunk.
Im April 2025 löschte der Münchner Merkur 15 Artikel über Alischer Usmanow. Einige dieser Artikel waren Auslöser für Ermittlungen gegen Herrn Usmanow in Deutschland und wurden im Sanktionsdossier des Rates der EU gegen Herrn Usmanow erwähnt. Ebenso löschte oder überarbeitete die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) 36 ihrer fehlerhaften Artikel, die irische Publikation EU Reporter entfernte zeitgleich 174 Links in 58 Sprachen von ihrer Website.
Im Februar 2025 informierte Deutschlands führende Nachrichtenagentur dpa ihre nationalen und internationalen Medienpartner über den Rückruf einer Meldung, wonach Herrn Usmanows Schwester Eigentümerin der Yacht Dilbar sei. Dies geschah, nachdem das Bundeskriminalamt (BKA) eine entsprechenden Aussage auf Abmahnung löschen musste. Daraufhin wurden die Inhalte von den Websites zahlreicher Medien entfernt, darunter der Frankfurter Allgemeine Zeitung, Süddeutsche Zeitung, Zeit, Neue Osnabrücker Zeitung u.a. Im März 2025 war auch die Tagesschau, Deutschlands älteste und meistgesehene Fernsehnachrichtensendung, gezwungen, ähnliche Inhalte von ihrer Website zu entfernen.
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Datum: 28.01.2026 - 10:29 Uhr
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