Gut gerüstet für Eis und Schnee im Winter: Pflichten und Sicherheitstipps

(ots) -
- Eisfrei und sicher auf den Gehwegen: Details zur Räum- und Streupflicht.
- Bei diesem Wetter auf die Arbeit? Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern.
- Verkehr auf den Straßen: Das müssen Autofahrer beachten.
Aktuell zeigt sich der Winter von seiner frostigen Seite und bringt in einigen Teilen Deutschlands Herausforderungen mit sich, die Hausbesitzer, Autofahrer und Arbeitnehmer betreffen. Die Vermögensberater der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) haben die wichtigsten Informationen für diese Wetterlage zusammengefasst.
Schnee auf dem Gehweg - Wer muss ran?
Die Verkehrssicherungspflicht für Gehwege liegt grundsätzlich bei den Gemeinden, wird aber häufig auf Grundstückseigentümer übertragen. Diese müssen den Gehweg vor ihrem Grundstück so räumen, dass zwei Personen nebeneinander gehen können - also mindestens 1,00 Meter, idealerweise 1,50 Meter. Die Pflicht kann im Mietvertrag auch auf Mieter übertragen werden. Wer verhindert ist, muss eine Vertretung organisieren. Grundsätzlich gelten Räumzeiten werktags von 7:00 bis 20:00 Uhr, auch samstags. An Sonn- und Feiertagen beginnt die Pflicht meist später. Für alle Tage gilt: Bei anhaltendem Schneefall muss sogar mehrmals am Tag geräumt werden. Streusalz ist in vielen Kommunen verboten oder stark eingeschränkt. Erlaubt sind stattdessen Sand, Splitt oder Granulat.
Wenn ein Gehweg nicht geräumt ist und jemand stürzt, können Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche entstehen. Für Mieter und selbstnutzende Eigentümer greift die private Haftpflichtversicherung, für Vermieter die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Öffentliche Wege müssen ebenfalls gestreut werden, andernfalls kann die Gemeinde haftbar gemacht werden.
Arbeiten trotz Winterchaos - Was gilt?
Auch bei Schnee und Eis gilt: Arbeitnehmer müssen pünktlich am Arbeitsplatz erscheinen und tragen das sogenannte Wegerisiko. Schlechte Witterung, vereiste Straßen oder verspätete Züge sind keine Entschuldigung. Wer zu spät kommt, macht Minusstunden und erhält für die ausgefallene Zeit keinen Lohn. Nacharbeiten ist nicht verpflichtend, außer bei Gleitzeitmodellen, wo Über- und Minusstunden ausgeglichen werden. Ein gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice besteht nicht, es sei denn, der Arbeits- oder Tarifvertrag sieht dies vor. Beschäftigte sollten sich frühzeitig mit Vorgesetzten abstimmen und bei Verzögerungen sofort Bescheid geben. Bei einem Unfall auf dem Arbeitsweg greift die gesetzliche Unfallversicherung. Weitreichendere Leistungen im Schadensfall kann man mit einer privaten Unfallversicherung erhalten.
Sicher unterwegs - Tipps für Autofahrer
Autofahrer müssen alle Scheiben vollständig freikratzen und auch das Dach vom Schnee befreien, da dieser als Ladung gilt. Auch das Kennzeichen muss lesbar sein. Bei Schneefall und Glätte sind Winterreifen mit Alpine-Symbol Pflicht. Wer ohne sie fährt, riskiert ein Bußgeld und haftet bei Unfällen. Der ADAC empfiehlt vorsichtiges Fahren mit niedriger Drehzahl, größerem Abstand und reduzierter Geschwindigkeit. Leicht zu merken: Bei Sichtweiten unter 50 Metern sind maximal 50 km/h erlaubt. Für längere Fahrten sollten zudem Winterschuhe, Handschuhe, Decke, Thermoskanne und Wärmflasche mitgenommen werden- nur für den Fall der Fälle.
Wer also die allgemeinen Regeln beachtet und den Schneeschieber nicht aus den Augen verliert, kommt so hoffentlich sicher und ohne Ausrutscher durch die verschneiten Wochen im Jahr. Und wer sich nicht ganz sicherüber seinen Versicherungsschutz ist, dem helfen die Vermögensberaterinnen und Vermögensberater der DVAG jederzeit weiter.
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