Terminhinweis: Höchstrichterliche Weichenstellung für den Klimaschutz: Bundesverwaltungsgericht verhandelt Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe zum Klimaschutzprogramm der Bundesregierung

(ots) - Am Donnerstag, den 29. Januar 2026, verhandelt das Bundesverwaltungsgerichtüber die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) auf unverzügliche Nachbesserung des Klimaschutzprogramms 2023 der Bundesregierung. Die erwartete höchstrichterliche Entscheidung hat grundsätzliche Bedeutung für die Durchsetzbarkeit von Klimaschutz in Deutschland und für das Klagerecht von Umweltverbänden, vor allem mit Blick auf das Ende März von der Bundesregierung zu beschließende nächste Klimaschutzprogramm 2026.
Gegenstand der Verhandlung ist zunächst die Frage, ob ein Klimaschutzprogramm überhaupt gerichtlich kontrolliert werden kann. Dies ist die zentrale Weichenstellung und entscheidet, ob die Einhaltung der deutschen Klimaschutzziele justiziabel ist. Bejaht das Gericht diese Frage, ist zu entscheiden, ob das Klimaschutzprogramm 2023 der Bundesregierung den Anforderungen des Klimaschutzgesetzes genügt oder ob es, wie bereits das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erstinstanzlich festgestellt hat, unzureichend ist. Das Klimaschutzprogramm ist das wichtigste Instrument des Klimaschutzgesetzes zur Einhaltung der deutschen Klimaschutzziele. In ihm müssen alle Maßnahmen enthalten sein, die erforderlich sind, um die Klimaschutzziele Deutschlands einzuhalten.
Erstmals entscheidet damit ein Bundesgericht darüber, ob und wenn ja, wie konkret die Bundesregierung die erforderlichen Klimaschutzmaßnahmen ausgestalten muss, um die gesetzlichen Klimaziele tatsächlich zu erreichen. Konkret geht es im hier streitigen Klimaschutzprogramm 2030 um die Einhaltung des Klimaschutzziels 2030, mit dem sich Deutschland verpflichtet hat, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 65 Prozent gegenüber 1990 zu verringern. Nach aktuellen Prognosen wird dieses Ziel mit den bisher im Klimaschutzprogramm stehenden Maßnahmen nicht erreicht.
Vor der Verhandlung findet eine Foto-Aktion statt. Für die Vereinbarung von Vorab-Interviews und Rückfragen wenden Sie sich gern an den DUH-Newsroom.
Teilnehmende:
- Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH
- Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH
- Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen&Klinger Rechtsanwälte
Datum:
Donnerstag, 29. Januar 2026 um 7.45 Uhr bis 8.30 Uhr (Aktion vor dem Gericht); 9.00 Uhr (Beginn der mündlichen Verhandlung des 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts)
Ort:
Bundesverwaltungsgericht, Sitzungssaal VI, 2. Obergeschoss, Zimmer 2.034
Simsonplatz 1, 04107 Leipzig
Pressekontakt:
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse(at)duh.de
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Datum: 22.01.2026 - 12:15 Uhr
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