Deutsche Umwelthilfe klagt im Eilverfahren gegen die Stadt München wegen rechtswidriger Aufhebung von Tempo 30

(ots) -
- DUH-Bundesgeschäftsführer Resch wirft Münchner Oberbürgermeister Reiter"Wahlkampfmanöver gegen Recht und Gesetz"vor
- Von der DUH gerichtlich durchgesetzter Luftreinhalteplan ist rechtlich verbindlich; Aufhebung von Tempo 30 führt zu mehr Verkehrslärm und Anstieg der gesundheitsschädlichen Luftschadstoffbelastung
- DUH klagt zusammen mit betroffenen Anwohnern der Landshuter Allee
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat zusammen mit betroffenen Bürgern Klage im Eilverfahren gegen die rechtswidrige Abschaffung der Luftreinhaltemaßnahme Tempo 30 auf der Landshuter Allee vor dem Verwaltungsgericht München erhoben. Ein Tempolimit 30 ist in der aktuell gültigen 9. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für München, den die DUH erfolgreich vor Gericht über mehrere Instanzen hinweg erstritten hat, als wirksame und notwendige Maßnahme zur Reduktion der Belastung mit dem Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) verankert. Maßnahmen, die in einem vom Stadtrat verabschiedeten Luftreinhalteplan stehen, darf die Stadt nichtabschaffen. Die DUH tritt selbst als Klägerin auf und unterstützt eine weitere Klage von betroffenen Anwohnern.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH:"Wir werden den Münchner Oberbürgermeister stoppen. Auch ein Oberbürgermeister muss in Deutschland Recht und Gesetz beachten und kann nicht nach Gutsherrenart ohne Stadtratsbeschluss und ohne Änderung des Luftreinhalteplans Tempo 30 auf der Landshuter Allee abschaffen. Diese Aktion ist ein reines Wahlkampfmanöver gegen Recht und Gesetz. Die Deutsche Umwelthilfe wird Oberbürgermeister Dieter Reiter über die Münchner Gerichte wieder auf den Boden des Rechtsstaates holen und durchsetzen, dass die von Autolärm und Luftschadstoffen geplagten Anwohnerinnen und Anwohner des Mittleren Ringsnicht nochmals weiter erhöhten Umweltbelastungen ausgesetzt werden."
Remo Klinger, Rechtsanwalt, der die DUH vertritt:"Maßnahmen, die in einem Luftreinhalteplan stehen, sind bindend. Änderungen kann nur der Stadtrat nach einer Beteiligung der Öffentlichkeit beschließen. Der Stadtrat müsste dazu ein aktuelles Gutachten zur Entwicklung von Luftqualität und Lärm ohne die Geschwindigkeitsbegrenzung einholen, das zu dem Ergebnis kommt, dass man das Tempolimit weder für die Luft noch als Lärmschutzmaßnahme braucht. Hier fehlt es an allem: Es gibt weder ein aktuelles Gutachten noch eine Öffentlichkeitsbeteiligung noch einen Beschluss des Stadtrates zur Änderung des Luftreinhalteplans. Das ist eklatant rechtswidrig."
Laut Zahlen der Europäischen Umweltagentur (EEA) gibt es in München jedes Jahr 655 vorzeitige Todesfälle aufgrund der NO2-Belastung und 1.264 vorzeitige Todesfälle aufgrund der Feinstaub-Belastung. Seit Jahren weist die Messstation an der Landshuter Allee die höchste oder zweithöchste NO2-Belastung deutschlandweit auf. Während die Weltgesundheitsorganisation (WHO) eindrücklich warnt, dass bereits bei Konzentrationen von 10 µg/m³ nachweislich Gesundheitsschäden auftreten können, liegt die NO2-Belastung in München immer noch mit 38 µg/m³ fast viermal so hoch. Der Lärmin der Landshuter Allee liegt deutlich über denjenigen Werten, die das Bundesverfassungsgericht als mit dem Grundgesetz und dem Schutz von Leib und Leben vereinbar ansieht.
Volker Becker-Battaglia, Kläger und Anwohner der Landshuter Allee:"Das Gemeine an der Luftverschmutzung ist, dass man sie nicht sieht. Deshalb wird sie auch von vielen verdrängt. Offiziell stirbt man auch nicht an Luftverschmutzung, sondern sie verursacht eine Reihe von Krankheiten wie Krebs, Herzbeschwerden, Atemnot und Schlaganfälle. Ich selbst leide unter Asthma. Die Politik tut zu wenig, um Menschen, die wie ich an einer vielbefahrenen Straße wohnen, zu schützen. Tempo 30 hat nicht nur zu etwas besserer Luft, sondern auch zu weniger Verkehrslärm geführt. Dass diese Maßnahme abgeschafft wird, ist für mich befremdlich."
Markus Lades, Kläger und Anwohner der Landshuter Allee:"Ich bin mittlerweile in vierter Generation Anwohner der Landshuter Allee. Meine inzwischen 83-jährige Mutter hat mich im Kinderwagen noch durch eine mehrreihige Linden-Allee und Rosen-Rabatten spazieren gefahren. Wir sind beide frustriert, wie kleinste Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität an dieser Straße in einem nicht hinnehmbaren Akt wieder kassiert worden sind. Tausende Anwohnerinnen und Anwohner werden nun tagtäglich und rund um die Uhr wieder massiv mehr geschädigt und belästigt. Die Landshuter Allee braucht nicht die Aufhebung von Tempo 30, sondern endlich die Überwachung und Durchsetzung derselben. Das Wohlergehen und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger unseres Stadtbezirkes müssen endlich Priorität haben."
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Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch(at)duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen&Klinger Rechtsanwälte,
0171 2435458, klinger(at)geulen.com
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Datum: 19.01.2026 - 14:30 Uhr
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