InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes: Deutsche Umwelthilfe kritisiert geplante Abschwächungen der Umweltverbandsklagerechte

ID: 2225205

(ots) - Am Mittwoch soll der Entwurf zurÄnderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes im Bundeskabinett beschlossen werden. In seiner aktuellen Form droht das Vorhaben nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) die Verbandsklagerechte in Umweltangelegenheiten erheblich zu schwächen. Zwar soll der Anwendungsbereich des Gesetzesmoderat erweitert werden, gleichzeitig aber die Anerkennung klageberechtigter Umweltvereinigungen befristet und eine neue Form der materiellen Präklusion, also dem Ausschluss von Einwendungen in Gerichtsverfahren, die nicht im Verwaltungsverfahren vorgebracht wurden, eingeführt werden. Die DUH sieht darin deutliche Verschlechterungen gegenüber der aktuell geltenden Rechtslage.

Das kommentieren Barbara Metz, Jürgen Resch, und Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführerin und Bundesgeschäftsführer der DUH:

"Die geplante Erweiterung der möglichen Klagegegenstände für Umweltverbände ergibt sich aus völker- und europarechtlichen Verpflichtungen und ist überfällig. Leider wird diese Erweiterung aber nur durch eine Verlängerung der Liste an möglichen Klagegründen umgesetzt, die zwangsläufig unvollständig bleibt und die Lücken deshalb in der Vergangenheit von Gerichten als unvereinbar mit Völker- und Europarecht eingestuft wurden. Die Bundesregierung muss stattdessen eine Generalklausel, also eine Formulierung, die unbestimmt viele Sachverhalte einschließt, ins Gesetz aufnehmen. Anerkannten Umweltverbänden und zuständigen Behörden in Bund und Ländern will die Bundesregierung das Leben schwerer machen, indem eine Anerkennung als klageberechtigte Vereinigung in regelmäßigen Abständen erneut beantragt werden muss. Das wäre das Gegenteil von Bürokratieabbau und würde auf allen Seiten unnötig Ressourcen binden. Wir kritisieren scharf, dass eine Regelung zum Einwendungsausschluss in Gerichtsverfahren wieder aufgenommen wird."

Hintergrund:

Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz enthält spezifische Regelungen für den Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten und schafft insbesondere Klagerechte für anerkannte Umweltvereinigungen. Das Gesetz ist aktuell unzureichend und muss aufgrund von Entscheidungen der Vertragsstaatenkonferenz der Aarhus-Konvention, des EuropäischenGerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichtes geändert werden.





Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch(at)duh.de

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner(at)duh.de

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz(at)duh.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse(at)duh.de

www.duh.de


Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V.,übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 19.01.2026 - 12:23 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2225205
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: ots
Stadt:

Berlin



Kategorie:



Dieser Fachartikel wurde bisher 3 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes: Deutsche Umwelthilfe kritisiert geplante Abschwächungen der Umweltverbandsklagerechte"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Deutsche Umwelthilfe e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Deutsche Umwelthilfe e.V.



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.289
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 64


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.