Hubig macht Tempo bei Speicherung von IP-Adressen / Justizministerin: Gesetzentwurf soll im Frühjahr ins Kabinett -"Oft einzige Spuren von Tätern im Netz"-"Anonym hetzen ist feige und armselig"

(ots) - Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat die geplante Speicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung von Internetkriminalität verteidigt und eine baldige Kabinettsvorlage angekündigt."Wir müssen unseren Ermittlungsbehörden effektive und rechtsstaatliche Instrumente für die Strafverfolgung an die Hand geben. IP-Adressen sind oft die einzigen Spuren, die Täter im digitalen Raum hinterlassen", sagte die SPD-Politikerin im Interview mit der"Neuen Osnabrücker Zeitung"(NOZ, Samstagsausgabe)."Seit vielen Jahren wird gerade bei Verbrechen wie Kinderpornografie immer wieder beklagt, dass zu viele Täter unerkannt davonkommen. Das wollen wir ändern! Wir warten jetzt die Stellungnahmen von Ländern und Verbänden ab und wollen im Frühjahr mit dem Gesetzentwurf ins Kabinett gehen. Ich weiß, dass sehr viele dringend darauf warten."
Nach Vorlage des Referentenentwurfs Ende Dezember hatte es massive Kritik aus der Opposition gegeben, die Regierung nehme einen neuen Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung und Massenüberwachung. Sie stehe trotzdem"voll und ganz hinter dem Vorschlag, auch als ehemalige Staatsanwältin", sagte Hubig der"NOZ". Die Möglichkeit zur Abfrage einer IP-Adresse lasse sich mit der Halterabfrage bei Autokennzeichen vergleichen:"Auch das ist kein tiefer Eingriff in die individuelle Freiheit. Die Vertraulichkeit der Kommunikation selbst bleibt strikt gewahrt. Viele Länder in Europa haben viel weitergehende Speichermöglichkeiten - und sind dennoch weit davon entfernt, ein Überwachungsstaat zu sein."
Auf die Sorge vieler Menschen um ihre Privatsphäre im digitalen Zeitalter nehme der Gesetzentwurf Rücksicht, so die Ministerin weiter:"Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile sind ausgeschlossen. Die Provider sollen verpflichtet werden, die IP-Adresse an der Quelle beim Internetzugangsdienst zu speichern, keine Inhaltsdaten, keine weiteren Verkehrsdaten, keinen Browserverlauf, keine Kontakte."Gespeichert werden solle nur"das notwendige Minimum, um in Sachen Internetkriminalität endlich voranzukommen". Ihr sei wichtig, dass eine dreimonatige Speicherfrist"in Einklang steht mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs", betonte Hubig.
Zugleich bekräftigte sie ihre Ablehnung der Klarnamenpflicht im Netz."Anonym hetzen, beleidigen oder belästigen: Das ist armselig und feige. Eine staatlich verordnete Klarnamenpflicht ist aber nicht die Lösung", sagte sie der"NOZ". Es brauche die Möglichkeit der freien Meinungsäußerung im Netz, ohne sich dort aller Welt zu erkennen zu geben. Sie nannte etwa Selbsthilfe-Foren, deren Grundlage die Anonymität sei."Wenn wir die IP-Adressen für drei Monate speichern, können gezielt diejenigen gesucht und identifiziert werden, die sich strafbar machen. Das muss reichen."
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Datum: 17.01.2026 - 03:00 Uhr
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