Neues EuGH-Urteil im Kampf gegen illegale Online-Casinos
(ots) - Europäischer Gerichtshof macht Weg frei für Geschäftsführerklagen gegen illegale Online-Casinos in Österreich und Deutschland.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Rechtssache C-77/24 soeben klargestellt, dass Geschäftsführer ausländischer Online-Glücksspielanbieter persönlich haftbar gemacht werden können, wenn ihr Unternehmen im Wohnsitzstaat der Spieler ohne die erforderliche Lizenz tätig ist.
Im Anlassfall klagte ein inÖsterreich wohnhafter Spieler nicht das Unternehmen, sondern direkt die beiden Geschäftsführer eines maltesischen Glücksspielanbieters. Da das nur über eine maltesische Glücksspiel-Lizenz, nicht jedoch über eine Lizenz in Österreich verfügte, bot es das Glücksspiel illegal an.
Der EuGH entschied nun, dass für solche Geschäftsführerklagen das Recht jenes Staates maßgeblich ist, in dem der Schaden eintritt – bei Online-Glücksspiel der Wohnsitzstaat des Spielers. Österreichische und deutsche Gerichte sind daher von nun an zuständig, wenn geschädigte Verbraucher ihre Glücksspielverluste bei den Geschäftsführern direkt geltend machen wollen.
Auch Padronus hatte bereits vor Jahren dutzende Klagen gegen die Geschäftsführung von illegalen Casinos wie zum Beispiel Mr. Green und Pokerstars eingereicht. Die Verfahren wurden von österreichischen Gerichten unterbrochen, um auf die Entscheidung des EuGH zu warten. Mit der vorliegenden Entscheidung macht dieser nun den Weg frei für eine Prozesslawine gegen die Hintermänner der illegalen Casinos.
"Die Geschäftsführerklagen sind deshalb nützlich und wichtig, weil die meisten rechtskräftigen Urteile gegen die Unternehmen selbst aktuell leider nicht umgesetzt werden. Selbst namhafte Anbieter wie Pokerstars und Mr. Green zahlen die Glücksspielverluste nicht zurück. Sie berufen sich auf ein europarechtswidriges Gesetz aus Malta, wonach o?sterreichische Glu?cksspiel-Urteile nicht vollstreckt werden du?rfen. Dies, obwohl Grundpfeiler der europa?ischen Rechtsgemeinschaft die gegenseitige Anerkennung von Gerichtsurteilen ist”, so Richard Eibl, Geschäftsführer vom Padronus.
“Mit dem aktuellen EuGH-Urteil wird die Schlinge für die Betreiber von illegalem Glücksspiel enger. Der Europäische Gerichtshof lässt zum wiederholten Male durchblicken, dass er kein Verständnis mehr für diese Machenschaften hat”, so Eibl.
Prozessfinanzierung im Glücksspielbereich ist ein Spezialgebiet von Padronus. Das Unternehmen hat tausende Gerichtsverfahren gegen diverse Online-Casino-Anbieter in Österreich und Deutschland finanziert und bereits mehrere zehn Millionen Euro für Spielsüchtige zurückgeholt. Auf Basis des aktuellen EuGH-Urteils wird Padronus eine neue Klagewelle gegen die Geschäftsführer der Casinos lostreten. Geschädigte können sich auf www.padronus.at zum Sammelverfahren anmelden.
Zusammenfassung des Urteils:
Das Urteil ist ein zentraler Durchbruch für Geschäftsführerklagen: Verantwortliche von Online-Glücksspielanbietern können nun persönlich vor den Gerichten des Spieler-Wohnsitzstaates geklagt werden, wenn sie dort ohne nationale Lizenz tätig sind – selbst dann, wenn das Unternehmen im Ausland lizenziert ist.
Pressekontakt:
Padronus (Prozessfinanzallianz GmbH)
Richard Eibl, LL.M.
Telefon: 06642125081
E-Mail: richard.eibl(at)padronus.at
Website: https://www.padronus.at
Original-Content von: Prozessfinanzallianz GmbH,übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
vermischtes
recht
gesetze
wirtschaft
freizeit
volkswirtschaft
lifestyle
verbraucher
justiz
gluecksspiel
finanzen
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 15.01.2026 - 10:59 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2224542
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: ots
Stadt:
Wien
Kategorie:
Finanzen
Dieser Fachartikel wurde bisher 1 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Neues EuGH-Urteil im Kampf gegen illegale Online-Casinos"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Prozessfinanzallianz GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




