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Noch bis 16. Februar: Lohnnachweis 2025 online abgeben

ID: 2224437

(ots) - Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) werden daran erinnert, den elektronischen Lohnnachweis für das Jahr 2025 fristgerecht bis zum 16. Februar 2026 zu übermitteln. Es handelt sich dabei um die jährliche Meldung der Entgelte der Versicherten sowie der Arbeitsstunden. Auf der Grundlage dieser Meldung berechnet die BG BAU den Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung.

Alle Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, einmal im Jahr einen Lohnnachweis zuübermitteln. Für das Beitragsjahr 2025 sind daher die Anzahl der Beschäftigten, das gezahlte Arbeitsentgelt sowie die geleisteten Arbeitsstunden an die BG BAU zu melden. Dabei müssen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfasst werden, von Vollzeitkräften über Teilzeitkräfte und Aushilfen bis hin zu Auszubildenden. Nachweispflichtig sind Arbeitsentgelte bis zu einer Höhe von 89.880 Euro je versicherter Person (https://www.bgbau.de/themen/mitgliedschaft-und-beitrag/lohnnachweis/uv-jahresmeldung-abgeben/hoechstjahresarbeitsverdienst?utm_source=chatgpt.com). Unternehmen,die im vergangenen Jahr keine Beschäftigten hatten, sind von der Meldepflicht befreit.

So wird der elektronische Lohnnachweis abgegeben

Der Lohnnachweis kann nur in elektronischer Form eingereicht werden. Dafür stehen zwei Wege zur Verfügung: entweder über das eigene Entgeltabrechnungsprogramm oder über die zertifizierte Ausfüllhilfe SV-Meldeportal (https://info.sv-meldeportal.de/), wenn kein eigenes Abrechnungssystem genutzt wird. In beiden Fällen werden für den elektronischen Lohnnachweis folgende Daten benötigt:


- Unternehmensnummer (UNR.S) bei der BG BAU (15 Ziffern)
- Betriebsnummer des Unternehmens oder der Stelle, die die Abrechnung durchführt (z. B. Steuerberaterin oder Steuerberater)
- Betriebsnummer der BG BAU
- Zu meldende Daten für das Jahr 2025: beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, geleistete Arbeitsstunden und Anzahl der Versicherten, jeweils den zutreffenden Gefahrtarifstellen zugeordnet.





Vor derÜbermittlung muss ein Stammdatenabruf (https://www.bgbau.de/themen/mitgliedschaft-und-beitrag/lohnnachweis/stammdatenabgleich-durchfuehren) durchgeführt werden, um die wichtigsten Unternehmensdaten wie veranlagte Gefahrtarifstellen zu prüfen. Die Daten können anschließend automatischübernommen und verschlüsselt übertragen werden.

Frist nicht verpassen

Bis spätestens zum 16. Februar 2026 muss der elektronische Lohnnachweis bei der BG BAU eingegangen sein. Andernfalls wird die Höhe der Arbeitsentgelte geschätzt und die Schätzung für die Berechnung des Beitrags herangezogen. Bei fehlender oder unvollständiger Meldung kann ein Bußgelderhoben werden.

Hintergrund zum Beitragsbescheid

Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden nach dem Prinzip der nachträglichen Bedarfsdeckung erhoben. Nach Ablauf eines Kalenderjahres werden alle Aufwendungen des Vorjahres erfasst und nach Abzug der Verwaltungseinnahmen auf die beitragspflichtigen Unternehmen verteilt.

Weitere Informationen:


- Teil 4: Lohnnachweis | BG BAU Aktuell (https://bgbauaktuell.bgbau.de/bg-bau-aktuell-42025/teil-4-lohnnachweis-einreichen)
- Häufig gestellte Fragen zum Lohnnachweis | BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (https://www.bgbau.de/themen/mitgliedschaft-und-beitrag/lohnnachweis/faq?utm_source=chatgpt.com)
- Stammdatenabgleich durchführen | BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (https://www.bgbau.de/themen/mitgliedschaft-und-beitrag/lohnnachweis/stammdatenabgleich-durchfuehren)

Pressekontakt

Birte Hagedorn, E-Mail: presse(at)bgbau.de, Telefon: 030 85781-681

Katrin Lemcke-Kamrath, E-Mail: presse(at)bgbau.de, Telefon: 030 85781-461

Über die BG BAU

Die BG BAU ist eine der großen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und für baunahe Dienstleistungen betreut die BG BAU mehr als drei Millionen Versicherte, rund 604.000 gewerbsmäßige Unternehmen und ca. 56.000 private Bauvorhaben. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert die BG BAU Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitationmit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die Wiedereingliederung der Betroffenen in das berufliche und soziale Leben und leistet finanzielle Entschädigung. Weitere Informationen unter www.bgbau.de.

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Katrin Lemcke-Kamrath, Telefon: 030 85781-461

BG BAU - Pressestelle, Bundesallee 210, 10719 Berlin
E-Mail: presse(at)bgbau.de


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