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OfH: Neue BattDG-Pflichten ab 15. Januar 2026

ID: 2224342

Batterieregistrierung&OfH-Nachweis erforderlich für konformen Verkauf


(PresseBox) - Hersteller, Importeure und Händler sämtlicher Batterien müssen ihre Batterieregistrierung zum 15. Januar 2026 aktualisieren und erstmals eine Beteiligung an einer Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) nachweisen. Andernfalls können Widerruf der Registrierung und ein Vertriebsstopp in Deutschland drohen.

Mit dem vollständigen Inkrafttreten der europäischen Batterieverordnung am 18. August 2025 wurde das deutsche Batterierecht grundlegend überarbeitet. Die Anpassungen führten zum neuen Batterierechts-Durchführungsgesetz (BattDG), das am 7. Oktober 2025 die bisherige Batteriegesetzgebung – bzw.das Batteriegesetz (BattG) in Deutschland abgelöst hat. Die praktische Folge dieser neuen Regelungen ist ein akuter Handlungsbedarf für Unternehmen: Bis zum 15. Januar 2026 müssen sämtliche verpflichtete Batteriehersteller, -importeure und -händler ihre Beteiligung an einer Organisation für Herstellerverantwortung, kurz OfH genannt, nachweisen.

Hierzu muss der Nachweis für jede einzelne Batteriekategorie gegenüber der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) erbracht werden. Ziel dieser neuen Regelung ist, dass eine fachgerechte Rücknahme von Altbatterien je Batteriekategorie flächendeckend gewährleistet wird. Die OfH ersetzt damit das bisherigeRücknahmesystem und übernimmt zentrale Aufgaben wie Rücknahme, Sammlung und Verwertung von Batterien.

Wird der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) die Beteiligung an einer OfH nicht bis zum Fälligkeitsdatum nachgewiesen, kann die EAR bestehende Batterie-Registrierungen widerrufen. Ein fortlaufender Vertrieb in Deutschland wäre somit nicht mehr zulässig.

Um einem solchen Fall entgegenzuwirken, kann take-e-way dabei helfen, sich an der richtigen OfH zu beteiligen. Dabei ist es unerheblich, welche Batterien verkauft werden.

take-e-way hat bereits entsprechende Partnerschaften mit als OfH zugelassenen Rücknahmesystemen und tritt stellenweise selbst als OfH auf.





OfH für Hersteller von Industriebatterien

Die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) hat die take-e-way GmbH bereits als Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) für Industriebatterien zugelassen. Damit können Hersteller, Händler und Importeure von Industriebatterien – dazu zählen stationäre Stromspeicher, Batteriesysteme für gewerbliche Anwendungen und andere industrielle Energiespeichersysteme – ihre gesetzlichen Pflichten über take-e-way erfüllen.

Für take-e-way-Bestandskunden besteht generell kein Handlungsbedarf, da take-e-way bestehende Registrierungen gemäß den neuen Vorgaben selbstständig fortführt. Durch bestehende Partnerschaften mit zugelassenen Rücknahmesystemen für alle Produktkategorien kann also die komplette Abwicklung der OfH-Beteiligung – von der Beratung über die Registrierung bis hin zur Kommunikation mit der Stiftung EAR – von take-e-way übernommen werden.

Zusätzliche Herstellerverantwortung durch das BattDG

Zur Unterstützung der Stiftung EAR und zur Weiterentwicklung des Systems wurde eine Altbatteriekommission eingerichtet. Dieses Gremium dient der fachlichen Beratung und soll die Stiftung EAR vor allem bei der Einhaltung der neuen Vorgaben unterstützen.

Neben der akuten Beteiligungspflicht an einer OfH für entsprechende Unternehmen bringt die neue Umsetzung der EU-Batterieverordnung einige Neuerungen, die unter anderem Sicherheitsleistungen und Kennzeichnungspflichten betreffen. Diese Maßnahmen sollen, die von den Herstellern in Verkehr gebrachten neuen Produkte absichern und sind ebenfalls gegenüber der EAR nachzuweisen. Auch sollen Hersteller ihren Produkten künftig klarer ausgewiesene Informationen beifügen, die Verbrauchern obendrein leichter zugänglich sein sollen.

Über Registrierungs- und Meldepflichten hinausgehend werden statt der bisherigen drei nun fünf Batteriekategorien definiert. Ab sofort werden Gerätebatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel (LV), Starterbatterien, Elektrofahrzeugbatterien und Industriebatterien unterschieden. Dieseneue Einordnung soll eine präzisere Regulierung entlang des gesamten Lebenszyklus der verschiedenen Batterien ermöglichen.

take-e-way hilft allen Herstellern, Händlern und Importeuren von Batterien unter 040/750687-0 oderconsulting(at)take-e-way.de. Weitere wichtige Informationen zum Thema“OfH” finden Sie hier: https://link.take-e-way.de/ofh-batterien-news

Gründung 2004 in Hamburg, derzeit über 164 Mitarbeiter, Internationale Beratung in 55 Ländern, Geschäftsführer: Oliver Friedrichs, Hjalmar Vierle.

Geschäftsfelder: Die take-e-way GmbH übernimmt EU-weit und darüber hinaus die gesetzeskonforme Umsetzung von bürokratischen und operativen Anforderungen und Pflichten im Bereich Produktverantwortung (Elektro- und Elektronikgerätegesetz, WEEE, Batteriegesetz, Batterieverordnung, Verpackungsverordnung, Verpackungsgesetz, etc.) für über 8500 Hersteller, Importeure, Großhändler, Einzelhändler und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten aus 55 Nationen.

VERE e.V.: Der 2003 gegründete Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (VERE e.V.) ist die mitgliederstärkste Organisation aus Anbietern, Herstellern, Wirtschaftsverbänden und Einzelpersonen bei der Umsetzung des ElektroG in Deutschland. VERE ist die Gründungsorganisation von take-e-way und der als WEEE-Bevollmächtigter agierenden get-e-right GmbH und vertritt auch auf der politischen Ebene die Interessen der zahlreichen Mitgliedsunternehmen.

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Gründung 2004 in Hamburg, derzeitüber 164 Mitarbeiter, Internationale Beratung in 55 Ländern, Geschäftsführer: Oliver Friedrichs, Hjalmar Vierle.
Geschäftsfelder: Die take-e-way GmbHübernimmt EU-weit und darüber hinaus die gesetzeskonforme Umsetzung von bürokratischen und operativen Anforderungen und Pflichten im Bereich Produktverantwortung (Elektro- und Elektronikgerätegesetz, WEEE, Batteriegesetz, Batterieverordnung, Verpackungsverordnung, Verpackungsgesetz, etc.) fürüber 8500 Hersteller, Importeure, Großhändler, Einzelhändler und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten aus 55 Nationen.
VERE e.V.: Der 2003 gegründete Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (VERE e.V.) ist die mitgliederstärkste Organisation aus Anbietern, Herstellern, Wirtschaftsverbänden und Einzelpersonen bei der Umsetzung des ElektroG in Deutschland. VERE ist die Gründungsorganisation von take-e-way und der als WEEE-Bevollmächtigter agierenden get-e-right GmbH und vertritt auch auf der politischen Ebene die Interessen der zahlreichen Mitgliedsunternehmen.



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Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 15.01.2026 - 07:36 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2224342
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Christoph Brellinger
Stadt:

Hamburg


Telefon: +49 (40) 750687-111

Kategorie:

Energie & Umwelt



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