Warum begehen Menschen Fahrerflucht?
Fahrerflucht ist eine Straftat, die häufig ansonsten rechtschaffene und gesetzestreue Bürger begehen. Fachanwalt Oliver Schüler klärt im Interviewüber die häufigsten Gründe auf

(IINews) - Redaktion: Herr Schüler, was sind aus Ihrer Praxis die häufigsten Gründe, warum Menschen Fahrerflucht begehen?
Oliver Schüler:
In derüberwiegenden Zahl der Fälle handelt es sich nicht um vorsätzliches kriminelles Verhalten, sondern um eine spontane Fehlentscheidung. Der häufigste Grund ist ganz klar Angst – Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen, vor Punkten, vor dem Verlust des Führerscheins oder vor finanziellen Folgen. Diese Angst ist besonders ausgeprägt, wenn weitere Umstände hinzukommen, etwa Alkohol- oder Drogenkonsum, ein bereits belastetes Punktekonto oder fehlende Fahrerlaubnis.
Ein weiterer sehr häufiger Faktor ist Überforderung. Ein Unfall passiert meist unerwartet, oft in Stresssituationen. Viele Menschen geraten dann in eine Art Schockzustand und handeln instinktiv, nicht rational. Hinzu kommen Fehleinschätzungen wie: „Das war doch nichts“, „Da ist kein Schaden entstanden“ oder „Der andere merkt das gar nicht“. Auch Zeitdruck spielt eine Rolle – etwa auf dem Weg zur Arbeit oder zu einem wichtigen Termin. All diese Faktoren führen dazu, dass Menschen wegfahren, obwohl ihnen das später oft sehr leid tut.
Redaktion: Gibt es mildernde Umstände, die man bei Fahrerflucht anführen kann und die sich strafmildernd auswirken?
Oliver Schüler:
Ja, die gibt es– allerdings immer abhängig vom Einzelfall. Das Strafrecht kennt keine automatische Strafmilderung, aber es gibt Umstände, die Gerichte und Staatsanwaltschaften berücksichtigen. Ein wichtiger Punkt ist das sogenannte nachträgliche Sich-Stellen. Wer den Unfallort zwar zunächst verlässt, sich aber zeitnah – idealerweise innerhalb von 24 Stunden bei einem reinen Sachschaden – freiwillig bei der Polizei meldet, kann mit einer deutlich milderen Behandlung rechnen.
Auch die Schadenshöhe spielt eine Rolle. Bei sehr geringen Sachschäden sind Einstellungen des Verfahrens gegen Auflagen durchaus möglich. Darüber hinaus können persönliche Umstände strafmildernd wirken, etwa eine erstmalige Tat, eine glaubhafte Schocksituation oder ein nachweisbarer Irrtum über die Pflichten am Unfallort. Wichtig ist: Diese Argumente müssen sauber juristisch eingeordnet und belegt werden. Genau hier ist anwaltliche Beratung entscheidend, um unnötig harte Konsequenzen zu vermeiden.
Redaktion: Sie sprechen von Fehleinschätzungen über die Schadenshöhe. Wie kommt es aus Ihrer Erfahrung zu solchen Irrtümern?
Oliver Schüler:
Das ist ein sehr typisches Problem. Moderne Fahrzeuge sind technisch komplex aufgebaut. Schon leichte Berührungen können Schäden an Sensoren, Halterungen oder der Fahrzeugstruktur verursachen, die äußerlich kaum sichtbar sind. Viele Menschen orientieren sich ausschließlich am Lack oder daran, ob eine Delle zu sehen ist. Bleibt der sichtbare Schaden aus, gehen sie davon aus, dass „nichts passiert“ ist.
Hinzu kommt, dass Unfälle häufig bei Dunkelheit, Regen oder in engen Parksituationen passieren. Unter solchen Bedingungen lässt sich ein Schaden oft gar nicht realistisch beurteilen. Auch der Schockmoment trägt dazu bei, dass Wahrnehmung und Einschätzung verzerrt sind. Rechtlich ist jedoch entscheidend: Nicht der subjektive Eindruck zählt, sondern ob objektiv ein Schaden entstanden sein kann. Deshalb rate ich immer dazu, im Zweifel am Unfallort zu bleiben und die Polizei zu informieren. Das ist fast immer der sicherere Weg – rechtlich wie persönlich.
Redaktion: Was raten Sie Menschen die Fahrerflucht begangen haben?
Oliver Schüler:
Das wichtigste ist keine Aussagen zu machen oder gar eine Selbstanzeige ohne zuvor mit einem Anwalt gesprochen zu haben.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Oliver Schüler ist seit mehr als 20 Jahren als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin tätig. Er hat schon vielen Mandanten geholfen, die ein Verkehrsvergehen begingen.
Roswitha Gladel
chippy11(at)web.de
Roswitha Gladel
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Datum: 11.01.2026 - 16:51 Uhr
Sprache: Deutsch
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Meldungsart: Interview
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