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Zum Jahresbeginn: Daran müssen Rundfunkbeitragszahlende auch im Jahr 2026 eigenverantwortlich denken

ID: 2222708

(ots) -
- Die bisherigen regelmäßigen schriftlichen Zahlungsaufforderungen ("Rechnungen") werden weiterhin sukzessive durch die sogenannte Einmalzahlungsaufforderung ersetzt.
- Wer perÜberweisung oder Dauerauftrag zahlt, erhält nur noch einmalig ein Schreiben mit fortlaufend gültigen, jährlich wiederkehrenden Zahlungsterminen; diese sind ohne weitere Erinnerung einzuhalten.
- Eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht - etwa beim Bezug bestimmter Sozialleistungen - erfolgt niemals automatisch, sondern ausschließlich auf Antrag mit entsprechenden Nachweisen.
- Der bewilligte Befreiungszeitraum ist eigenverantwortlich zu beachten; nach Ablauf muss ggf. rechtzeitig ein Folgeantrag gestellt werden, damit keine erneute Beitragspflicht entsteht.
- Fallen Befreiungsvoraussetzungen vorzeitig weg, z. B. durch Aufnahme einer Beschäftigung, muss dies ebenfalls über das entsprechende Online-Formular mitgeteilt werden.

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio wünscht allen Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern einen gesunden und erfolgreichen Start in das neue Jahr. Gleichzeitig erinnert er an die eigenverantwortliche Wahrnehmung der jeweiligen Beitragsangelegenheiten.

Insbesondere Beitragszahlende, die eine Einmalzahlungsaufforderung erhalten haben oder denen eine Befreiung bewilligt wurde, sollten auch im Jahr 2026 einige Punkte im Blick behalten.

Einmalzahlungsaufforderung für Überweisungszahlende

Die Einmalzahlungsaufforderung (http://www.rundfunkbeitrag.de/einmalzahlungsaufforderung) ersetzt weiterhin die bisher regelmäßig per Post versendeten Zahlungsaufforderungen ("Rechnungen"). Auch 2026 werden schrittweise weitere Beitragskontoinhaberinnen und -inhaber auf dieses Verfahren umgestellt.

Das Schreiben enthält sämtliche Zahlungstermine eines Jahres und gilt fortlaufend auch für die Folgejahre. Eine erneute Zahlungsaufforderung erfolgt nur bei grundlegenden Änderungen, etwa bei Anpassungen der Beitragshöhe. Bis zum Erhalt der Einmalzahlungsaufforderung bleibt für Beitragszahlende alles wie gewohnt.





Wer bereits auf das Verfahren umgestellt wurde, muss seine Zahlungstermine eigenverantwortlich beachten. Unterstützung bieten ein ausführlicher Servicebeitrag (https://presse.rundfunkbeitrag.de/news/keine-regelmaessigen-schriftlichen-zahlungsaufforderungen-mehr-was-sie-kuenftig-bei-der-ueberweisung-des-rundfunkbeitrags-beachten-muessen-494715), inkl. Begleitmaterialien sowie einem Erklärvideo, im Newsroom des Beitragsservice. Auch stehen vorgefertigte Kalendereinträge unter rundfunkbeitrag.de/einmalzahlungsaufforderung zum Herunterladen bereit.

Grundsätzlich empfiehlt der Beitragsservice das sichere und bequeme SEPA-Lastschriftverfahren (https://www.rundfunkbeitrag.de/sepa), mit dem die Zahlungen automatisch und fristgerecht erfolgen.

Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht

Eine Befreiung (https://www.rundfunkbeitrag.de/ausnahmen_von_der_rundfunkbeitragspflicht/haeufige_fragen_zum_thema_befreiung_und_ermaessigung/index_ger.html?) kann u. a. erhalten, wer bestimmte Sozialleistungen (https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/empfaenger_von_sozialleistungen/index_ger.html?) - etwa Bürgergeld - bezieht. Sie wird jedoch nicht automatisch erteilt. Ein Antrag (https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_oder_ermaessigung_beantragen/index_ger.html) und die Vorlage geeigneter Nachweise sind stets erforderlich.

Das Beachten des Befreiungszeitraums liegt ebenfalls in der Verantwortung der Beitragszahlenden. Bestehenüber den Befreiungszeitraum hinaus Voraussetzungen für eine Befreiung, muss selbstständig ein entsprechender Folgeantrag (https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_oder_ermaessigung_beantragen/index_ger.html) gestellt und unaufgefordert ein neuer Nachweis vorgelegt werden. Andernfalls gilt nach Ablauf des Befreiungszeitraums wieder die volle Beitragspflicht - auch ohne vorherige Erinnerung an das Ablaufen der Befreiung.

Fallen Befreiungsvoraussetzung vorzeitig weg, z. B. wenn aufgrund der Aufnahme einer Tätigkeit keine Sozialleistungen mehr bezogen werden, ist dies dem Beitragsservice ebenfalls mitzuteilen. Ein Online-Formular (https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/wegfall_von_voraussetzungen/index_ger.html) steht hierfür bereit.

Pressekontakt:

Jonas Hammes
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Kommunikation
E-Mail: presse(at)rundfunkbeitrag.de


Original-Content von: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice,übermittelt durch news aktuell


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Datum: 08.01.2026 - 10:00 Uhr
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